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OLG Celle, 02.06.2008 - 9 W 55/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anordnung des persönlichen Erscheinens: Begründung des Ordnungsgeldbeschlusses gegen die nicht erschienene Partei bei Entsendung eines Vertreters
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 141 Abs. 3 ZPO; § 380 Abs. 3 ZPO
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene und dafür einen bevollmächtigten Terminsvertreter schickende Partei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene und dafür einen bevollmächtigten Terminsvertreter schickende Partei
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 141 Abs. 3; ZPO § 380 Abs. 3
Unzulässiges Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei vollständiger Tatbestandsaufklärung durch entsandten Vertreter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld gegen säumige Partei bei entsandtem Vertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 11.04.2008 - 1 O 205/07
- OLG Celle, 02.06.2008 - 9 W 55/08