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   OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14   

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https://dejure.org/2015,6105
OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14 (https://dejure.org/2015,6105)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2015 - 9 WF 102/14 (https://dejure.org/2015,6105)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 9 WF 102/14 (https://dejure.org/2015,6105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 121 ZPO, § 113 Abs 1 FamFG
    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines neuen Anwalts ohne triftigen Grund bei Verzicht auf die vom vorherigen Anwalt bereits verdienten Gebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anwaltswechsels im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe; Verzicht des neu eintretenden Anwalts auf die Erstattung bereits verdienter Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121
    Voraussetzungen eines Anwaltswechsels im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121
    Voraussetzungen eines Anwaltswechsels im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe; Verzicht des neu eintretenden Anwalts auf die Erstattung bereits verdienter Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Vielmehr kann auch der Beteiligte aus eigenem Recht - gegebenenfalls vertreten durch seinen neuen Verfahrensbevollmächtigten - die Aufhebung der Beiordnung verlangen, da ihm gegen seinen Willen kein Anwalt aufgezwungen werden darf (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2003, 712; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241; OLG Köln, FamRZ 1992, 966; Musielak/Fischer, ZPO, 11. Aufl., § 121 Rn. 24; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 35. Aufl., § 121 Rn. 3).

    Ist die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses auf ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zurückzuführen, besteht kein Anlass, diesem zu Lasten der Staatskasse einen neuen Anwalt beizuordnen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 189; OLG Nürnberg, MDR 2003, 712; Thomas/Putzo/Seiler, aaO).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    In diesem Fall ist - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotene Rechtsschutzgleichheit zwischen dem bemittelten und dem unbemittelten Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 f.) - grundsätzlich kein sachlicher Grund gegeben, der es rechtfertigt, dem Beteiligten die Möglichkeit zu versagen, sich künftig durch einen anderen Anwalt seiner Wahl vertreten zu lassen.
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Ist die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses auf ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zurückzuführen, besteht kein Anlass, diesem zu Lasten der Staatskasse einen neuen Anwalt beizuordnen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 189; OLG Nürnberg, MDR 2003, 712; Thomas/Putzo/Seiler, aaO).
  • OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92

    ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Vielmehr kann auch der Beteiligte aus eigenem Recht - gegebenenfalls vertreten durch seinen neuen Verfahrensbevollmächtigten - die Aufhebung der Beiordnung verlangen, da ihm gegen seinen Willen kein Anwalt aufgezwungen werden darf (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2003, 712; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241; OLG Köln, FamRZ 1992, 966; Musielak/Fischer, ZPO, 11. Aufl., § 121 Rn. 24; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 35. Aufl., § 121 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 26.04.2013 - 1 W 13/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts auf Wunsch der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Die Beiordnung eines neuen Anwalts kommt indes auch ohne Vorliegen eines triftigen Grundes in Betracht, wenn durch den Anwaltswechsel für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, weil der neue Verfahrensbevollmächtigte auf diejenigen Gebühren verzichtet, die der zuerst beigeordnete Anwalt bereits verdient hat (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Celle, FamRZ 2004, 1881; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1938; OVG Lüneburg, NJW 2012, 698; Thomas/Putzo/Seiler, aaO; Musielak/Fischer, aaO, § 121 Rn. 25 mwN).
  • OLG Rostock, 07.05.2003 - 10 WF 61/03

    Möglichkeit einer Partei zur Entziehung der Vollmacht eines beigeordneten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Die Beiordnung eines neuen Anwalts kommt indes auch ohne Vorliegen eines triftigen Grundes in Betracht, wenn durch den Anwaltswechsel für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, weil der neue Verfahrensbevollmächtigte auf diejenigen Gebühren verzichtet, die der zuerst beigeordnete Anwalt bereits verdient hat (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Celle, FamRZ 2004, 1881; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1938; OVG Lüneburg, NJW 2012, 698; Thomas/Putzo/Seiler, aaO; Musielak/Fischer, aaO, § 121 Rn. 25 mwN).
  • OLG Celle, 08.07.2004 - 21 WF 177/04

    Recht einer prozesskostenarmen Partei zur Bestimmung des Anwalts ihrer Wahl;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Die Beiordnung eines neuen Anwalts kommt indes auch ohne Vorliegen eines triftigen Grundes in Betracht, wenn durch den Anwaltswechsel für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, weil der neue Verfahrensbevollmächtigte auf diejenigen Gebühren verzichtet, die der zuerst beigeordnete Anwalt bereits verdient hat (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Celle, FamRZ 2004, 1881; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1938; OVG Lüneburg, NJW 2012, 698; Thomas/Putzo/Seiler, aaO; Musielak/Fischer, aaO, § 121 Rn. 25 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2011 - 4 PA 315/11

    Vorliegen eines trifftigen Grundes als Voraussetzug für die die Änderung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14
    Die Beiordnung eines neuen Anwalts kommt indes auch ohne Vorliegen eines triftigen Grundes in Betracht, wenn durch den Anwaltswechsel für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, weil der neue Verfahrensbevollmächtigte auf diejenigen Gebühren verzichtet, die der zuerst beigeordnete Anwalt bereits verdient hat (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Celle, FamRZ 2004, 1881; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1938; OVG Lüneburg, NJW 2012, 698; Thomas/Putzo/Seiler, aaO; Musielak/Fischer, aaO, § 121 Rn. 25 mwN).
  • OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20

    Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit

    Zudem endet die Vertretungsbefugnis des beigeordneten Rechtsanwalts dann, wenn der Beteiligte diesem das Mandat entzieht, sodass der beigeordnete Rechtsanwalt zu einer Vertretung des Beteiligten nicht mehr in der Lage ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, juris, Rdnr. 16; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2018, 80; Beschluss vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 -, juris, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 9 WF 102/14 -, juris, Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 -, juris, Rdnr. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, juris, Rdnr. 12; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375, 375; Groß-Groß, a.a.O., Rdnr. 8, m.w.N.; Kilian/Koch-Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2018, B. III., Rdnr. 494).
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