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   OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09 PKH   

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https://dejure.org/2009,3159
OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09 PKH (https://dejure.org/2009,3159)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.02.2009 - 9 WF 19/09 PKH (https://dejure.org/2009,3159)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 9 WF 19/09 PKH (https://dejure.org/2009,3159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • openjur.de

    §§ 1579, 1361 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft mit Erwerb von gemeinsamem Immobilieneigentum

  • RA Kotz

    Trennungsunterhalt und Immobilienkauf mit neuem Partner

  • RA Kotz

    Trennungsunterhalt und Immobilienkauf mit neuem Partner

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1579 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 2
    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft mit Erwerb von gemeinsamem Immobilieneigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Unterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft in der Trennungszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Neuer Partner, aber noch nicht geschieden? Da gibt's keinen Unterhalt!

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame Immobilie = verfestigte Lebensgemeinschaft = kein Trennungsunterhalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kauf einer Immobilie mit neuem Partner: Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen bisher unterhaltspflichtigen Ehepartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Zwar wird, orientiert an der Rechtsprechung des BGH (so BGH, NJW 1997, 1851; BGH, FamRZ 2002, 810), von einer dauerhaften, an die Stelle der Ehe getretenen Gemeinschaft in der Regel erst dann ausgegangen werden können, wenn die Gemeinschaft zwei bis drei Jahre besteht (Mindestdauer).

    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Ebenso spricht nichts dafür, dass der Antragsgegner die Antragstellerin durch Fortzahlung des Unterhalts bewusst von Erwerbsbemühungen abgehalten, sie also in Sicherheit gewiegt hätte (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1990, 496, sowie FamRZ 2006, 769; OLG Köln, FamRZ 1999, 853).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Zwar wird, orientiert an der Rechtsprechung des BGH (so BGH, NJW 1997, 1851; BGH, FamRZ 2002, 810), von einer dauerhaften, an die Stelle der Ehe getretenen Gemeinschaft in der Regel erst dann ausgegangen werden können, wenn die Gemeinschaft zwei bis drei Jahre besteht (Mindestdauer).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Ebenso spricht nichts dafür, dass der Antragsgegner die Antragstellerin durch Fortzahlung des Unterhalts bewusst von Erwerbsbemühungen abgehalten, sie also in Sicherheit gewiegt hätte (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1990, 496, sowie FamRZ 2006, 769; OLG Köln, FamRZ 1999, 853).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98

    Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).
  • OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 191/98

    Verminderte Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten bei jahrelanger freiwilliger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Ebenso spricht nichts dafür, dass der Antragsgegner die Antragstellerin durch Fortzahlung des Unterhalts bewusst von Erwerbsbemühungen abgehalten, sie also in Sicherheit gewiegt hätte (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1990, 496, sowie FamRZ 2006, 769; OLG Köln, FamRZ 1999, 853).
  • OLG Schleswig, 04.11.2005 - 7 WF 60/05

    Erwerb einer gemeinsamen Immobilie als Indiz für eine ehegleiche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2010 - 7 UF 91/09

    Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung wegen neuer Beziehung

    Vielmehr kann, je fester die Verbindung nach außer in Erscheinung tritt, eine kürzere Zeitspanne ausreichen, um eine verfestigte Lebensgemeinschaft zu bejahen, wobei dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Immobilieneigentum erwerben oder eine Wohnung anmieten, erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. hierzu allgemein: Saarländisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2009, S. 1449 unter II a) der Gründe m.w.N. der Rechtsprechung; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 351 unter II 2) der Gründe; Palandt-Brudermüller a.a.0.
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19

    Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an

    - keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass die Beziehung für die Zukunft und auf Dauer angelegt sein soll ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 18.02.2009, Az.: 9 WF 19/09 PKH, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1449 f. ).
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