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AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Mangel eines Gebrauchtwagens bei überdurchschnittlichem Ölverbrauch
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 346 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gebrauchter Ölschlucker - Rückabwicklung des Kaufvertrages
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Auszug aus AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10
Die Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten im Fall des Verbrauchsgüterkaufs nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache (BGH, Urteil vom 26. November 2008, Az. VIII ZR 200/05, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel
Auszug aus AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. 3 U 12/04, zitiert nach juris). - AG Mainz, 02.06.1992 - 7 C 264/92
Gebrauchtwagenkauf; Mangel des Kfz; Ölverbrauch
Auszug aus AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10
Die Aussage des Urteils des AG Mainz vom 2. Juni 1992 (Az. 7 C 264/92, zitiert nach juris), dass ein überdurchschnittlich hoher Ölverbrauch eines Gebrauchtwagens keinen Sachmangel darstelle, ist angesichts der nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen im vorliegenden Fall jedenfalls nicht verallgemeinerungsfähig. - OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06
Unerheblicher Kraftstoffmehrverbrauch berechtigt nicht zum Rücktritt
Auszug aus AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10
Das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Naumburg vom 28. Juli 2007 (Az. 5 U 99/06) gibt für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts her, weil es dort um - angeblich oberhalb der Herstellerangaben liegenden - Treibstoffverbrauch ging.
- AG Berlin-Schöneberg, 13.09.2018 - 105 C 46/18
Keine arglistige Täuschung durch Übergabe der Kfz-Betriebsanleitung - Ölverbrauch
Soweit sich die Klägerin auf ein Urteil des AG Halle (Saale) vom 08.12.2011 - 93 C 2126/10, juris - stützt, in dem der Sachverständige den Ölverbrauch des dortigen Fahrzeugs als deutlich außerhalb der Norm bezeichnete und das Gericht daraufhin einen Mangel des Fahrzeugs annahm, handelte es sich um einen Fall, bei dem ein Ölverbrauch von 1, 43 1 pro 1.000 km festgestellt worden war, also mehr als fünffach höher als der von der Klägerin für ihr Fahrzeug behauptete Ölverbrauch.