Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 08.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09   

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https://dejure.org/2010,1372
BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09 (https://dejure.org/2010,1372)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2010 - XII ZB 230/09 (https://dejure.org/2010,1372)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2010 - XII ZB 230/09 (https://dejure.org/2010,1372)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a RVG vom 30.07.2009, Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV, Nr 2300 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Verfahrensgebühr in voller Höhe

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; RVG § 60 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3100
    Berücksichtigung einer Verfahrensgebühr in voller Höhe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 15a RVG gilt auch in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 256
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09
    Der erkennende Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung in Übereinstimmung mit dem II. Zivilsenat (vgl. BGH Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - ZIP 2009, 1927, 1928) wiederholt entschieden, dass die Vorschrift des § 15 a RVG eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage darstellt.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09
    Folglich findet diese - gemäß Art. 10 des am 4. August 2009 verkündeten Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) am Tag nach der Verkündung in Kraft getretene - Bestimmung auch Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten vor dem 5. August 2009 erfolgt war (vgl. Senatsbeschlüsse vom9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07 - FamRZ 2010, 456 Tz. 15 ff. m.w.N. und vom 3. Februar 2010 - XII ZB 177/09 - zur Veröffentlichung bestimmt m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09
    Folglich findet diese - gemäß Art. 10 des am 4. August 2009 verkündeten Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) am Tag nach der Verkündung in Kraft getretene - Bestimmung auch Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten vor dem 5. August 2009 erfolgt war (vgl. Senatsbeschlüsse vom9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07 - FamRZ 2010, 456 Tz. 15 ff. m.w.N. und vom 3. Februar 2010 - XII ZB 177/09 - zur Veröffentlichung bestimmt m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09   

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https://dejure.org/2009,3083
OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09 (https://dejure.org/2009,3083)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.12.2009 - 13 Verg 11/09 (https://dejure.org/2009,3083)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 13 Verg 11/09 (https://dejure.org/2009,3083)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kostenfestsetzung mehr durch Vergabekammer! (IBR 2010, 112)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 256
  • BauR 2010, 960
  • VergabeR 2010, 542
  • ZfBR 2010, 207 (Ls.)
  • ZfBR 2010, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen-Anhalt, 03.05.2007 - 1 VK LVwA 11/06

    Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09
    Die rechtlichen Konsequenzen des Wegfalls eines Kostenfestsetzungsverfahrens vor der Vergabekammer sind dagegen aber gering, weil schon nach der alten Rechtslage ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer trotz seines vollstreckbaren Inhalts nicht als Vollstreckungstitel anzusehen war (VK SachsenAnhalt, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 1 VK LVwA 11/06 K, zitiert nach juris Tz. 31. Weyand in: ibronline: VergR 2009 a. a. O.).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur

    1. Entscheidungen der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren sind keine für das Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Zivilprozeßordnung geeignete Titel, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2009, 13 Verg 11/09.

    Dies hat zur Folge, dass der Erstattungsberechtigte zur Eintreibung seiner Kosten einen Vollstreckungstitel vor dem Zivilgericht erstreiten muss, wenn der Erstattungspflichtige die geltend gemachten Aufwendungen nicht akzeptiert (OLG Celle, Beschl. vom 08.12.2009, 13 Verg 11/09)".

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09

    Kostenfestsetzung durch OLG!

    Zwar kann die Vergabekammer die von einem Verfahrensbeteiligten einem anderen Verfahrensbeteiligten zu erstattenden Aufwendungen infolge einer Änderung des § 128 Abs. 4 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr festsetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.20099 - 13 Verg 11/09).
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Dies wird durch § 128 Abs. 4 Sätz 5 GWB n. F. auch ausdrücklich festgestellt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2009, Az. 13 Verg 11/09 m. w. N.).
  • AG Hamburg-Harburg, 01.06.2018 - 645 C 56/17

    2,3 Geschäftsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung!

    Das hat zur Folge, dass der Erstattungsberechtigte zur Eintreibung seiner Kostenforderung einen Vollstreckungstitel vor dem Zivilgericht erstreiten muss, wenn der Erstattungspflichtige die geltend gemachten Aufwendungen nicht akzeptiert (OLG Celle Beschl. v. 8.12.2009 - 13 Verg 11/09, BeckRS 2009, 88794, beck-online; lmmenga/Mestmäcker/Stockmann GWB, 5. Auflage 2014, § 128 Rn. 4, 35 beck-online).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - Verg W 2/11

    Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

    Nach dieser Regelung findet ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren vor der Vergabekammer zwar nicht mehr statt (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 8.12.2009, 13 Verg 11/09, NJW-Spezial 2010, 46).
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Dies wird durch § 128 Abs. 4 Sätz 5 GWB n. F. auch ausdrücklich festgestellt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2009, Az. 13 Verg 11/09 m. w. N.).
  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    Dies hat zur Folge, dass der Erstattungsberechtigte zur Eintreibung seiner Kosten einen Vollstreckungstitel vor dem Zivilgericht erstreiten muss, wenn der Erstattungspflichtige die geltend gemachten Aufwendungen nicht akzeptiert (OLG Celle, Beschl. vom 08.12.2009, 13 Verg 11/09)".
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