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   BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95   

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https://dejure.org/1996,2148
BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95 (https://dejure.org/1996,2148)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 5 AZR 401/95 (https://dejure.org/1996,2148)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 (https://dejure.org/1996,2148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifanwendung wegen Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1; BGB § 242
    Gleichbehandlungsgrundsatz: Herausnahme einer Gruppe von Arbeitnehmern aus der Anwendung des Tarifvertrags - Kein Anspruch auf Anwendung des Tarifvertrags bei sachgerechter Gruppenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2000
  • NZA 1997, 724
  • BB 1997, 1104
  • DB 1997, 1139
  • AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 133
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95
    Voraussetzung hierfür ist, daß der ungleich behandelte Arbeitnehmer mit dem herangezogenen Arbeitnehmer vergleichbar ist (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - AP Nr. 48 zu § 612 BGB, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Vielmehr ist die überwiegend auszuübende Tätigkeit entscheidend (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 -, aaO, unter III 1 a aa der Gründe, m.w.N.).

    Das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen (Art. 119 Abs. 1 EG-Vertrag, Richtlinie 75/117/EWG) ist durch die gemeinschaftskonform auszulegenden Bestimmungen des § 612 Abs. 3 BGB in innerstaatliches Recht umgesetzt worden (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - AP Nr. 48 zu § 612 BGB, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Gleichwertigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten - etwa unter Berücksichtigung der Praxis der Tarifvertragsparteien und der allgemeinen Verkehrsanschauung - denselben Arbeitswert haben (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - AP Nr. 48 zu § 612 BGB, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter III 1 b aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95
    Auch Arbeitnehmer mit nicht vergleichbaren Tätigkeiten können jedoch gleichzubehandeln sein, wenn der Arbeitgeber eine weitergehende allgemeine Regel aufgestellt hat, die für in ihrer Wertigkeit nicht vergleichbare Tätigkeiten dieselbe Geltung beansprucht (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236, 245) [BAG 12.01.1994 - 5 AZR 6/93].

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Arbeitgeber selbst ein die nicht vergleichbaren Tätigkeiten umfassendes einheitliches Vergütungsgruppensystem aufstellt oder anwendet (BAG Urteil vom 12. Januar 1994, aaO, S. 247).

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95
    Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber darf sich darauf beschränken, nur mit Arbeitnehmern in bestimmten Funktionen eine Vergütung nach BAT zu vereinbaren (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95
    Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten (BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77, 84 f. = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Dass ein an den tariflichen Sätzen orientiertes und von der originären Tarifbindung gelöstes einheitliches Vergütungssystem der Beklagten zu 2 in der betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsbildung bestünde, hat die Klägerin nicht vorgetragen (vgl. dazu BAG 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 133 = EzA BGB § 612 Nr. 19, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet insoweit "Gleichwertiges" gleich zu behandeln (vgl. BAG 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 133 = EzA BGB § 612 Nr. 19; 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, 350).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    § 612 Abs. 3 BGB setzt das in Art. 141 EG verankerte Entgeltgleichheitsgebot in nationales Recht um und ist somit grundsätzlich der vorrangige Prüfungsmaßstab für geschlechtsbedingte Entgeltunterschiede (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 133 = EzA BGB § 612 Nr. 19; ErfK/Preis 6. Aufl. § 612 BGB Rn. 46 mwN).
  • LAG Hamm, 17.01.2001 - 18 Sa 1411/00

    Eingruppierung, Ermittler im Ordnungsamt, gründliche und vielseitige

    Auf die Besonderheiten des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Bereich des Arbeitsentgelts (vgl. hierzu z.B. BAG, Urteil vom 20.11.1996 - 5 AZR 401/95 - ZTR 1997, 319) braucht hier nicht eingegangen zu werden.
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98

    Vergütung studentischer Sitzwachen

    Auch Arbeitnehmer mit nicht vergleichbaren Tätigkeiten können allerdings dann gleich zu behandeln sein, wenn der Arbeitgeber eine weitergehende allgemeine Regel aufgestellt hat, die für die in ihrer Wertigkeit nicht vergleichbaren Tätigkeiten dieselbe Geltung beansprucht (Senatsurteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 - AP Nr. 133 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Berlin, 01.12.2000 - 6 Sa 1827/00

    Arbeitsentgelt: Abkopplung der Einkommen ungelernter Mitarbeiter von der

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  • LAG Hamm, 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95

    Anspruch auf vorrangige Befriedigung von Annahmeverzugsansprüchen gegen den

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  • LAG Düsseldorf, 27.09.2012 - 15 Sa 920/12

    AVR; Sonderzahlung

    Hingegen verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08 - BAG vom 01.05.2009 - 10 AZR 353/08 - BAG vom 18.06.1997 - 5 AZR 208/96 - BAG vom 20.11.1996 - 5 AZR 401/95 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.1997 - 5 Sa 134/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Es verstößt nicht gegen Gleichbehandlungsregeln, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze anwendet (BAG Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Bremen, 28.06.2001 - 5 Ca 5294/00
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