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   BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09   

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BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09 (https://dejure.org/2010,2090)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 6 AZR 449/09 (https://dejure.org/2010,2090)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 (https://dejure.org/2010,2090)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 BesÜV 2, § 2 BesÜV 2, § 18 SGB 7, § 242 BGB, Art 3 Abs 1 GG
    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Spezifische Ausbildungen als Voraussetzung für die Erfüllung der erforderlichen fachlichen Qualifikation i.S.d. § 4 der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV); Abschlusszeugnis einer ...

  • bag-urteil.com

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • rewis.io

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • ra.de
  • rewis.io

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spezifische Ausbildungen als Voraussetzung für die Erfüllung der erforderlichen fachlichen Qualifikation iSd. § 4 der 2. BesÜV; Abschlusszeugnis einer Hochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten höheren technischen Lehranstalt als ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bloße Weitergewährung der bei Fusion vorgefundenen Vergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 600 (Ls.)
  • DB 2010, 675
  • AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Für Dienstordnungsangestellte wie den Kläger gilt nichts anderes (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - zu 3 b der Gründe, NZA-RR 2006, 38).

    Der Schulbildung kommt deshalb für diesen Personenkreis im Hinblick auf den Zweck der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung im Beitrittsgebiet zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - NZA-RR 2006, 38; BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - NJ 2004, 72; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZTR 2006, 619).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird von der Zuschussregelung der 2. BesÜV ohne Weiteres vorausgesetzt (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - zu 3 d aa der Gründe, NZA-RR 2006, 38; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 14, ZTR 2006, 619).

  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - mwN, NZA-RR 2008, 495) sind in die Wertung, ob die Befähigungsvoraussetzungen überwiegend im Beitritts- oder im bisherigen Bundesgebiet erworben sind, sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen einzubeziehen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln.

    Maßgeblich ist ausgehend von dem Ziel der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung zu gewinnen, allein, wo die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten fachbezogenen Vorbildungen und Prüfungen erworben bzw. abgelegt worden sind (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 17 f., NZA-RR 2008, 495).

    b) Die Befähigungsvoraussetzungen müssen zwar auch dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben gelten, wenn der dort durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmacht (Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 18, NZA-RR 2008, 495).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Der Schulbildung kommt deshalb für diesen Personenkreis im Hinblick auf den Zweck der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung im Beitrittsgebiet zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - NZA-RR 2006, 38; BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - NJ 2004, 72; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZTR 2006, 619).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird von der Zuschussregelung der 2. BesÜV ohne Weiteres vorausgesetzt (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - zu 3 d aa der Gründe, NZA-RR 2006, 38; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 14, ZTR 2006, 619).

  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09

    Maßgeblicher Zeipunkt für die Feststellung der Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst; Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).

    Für den Zugang zum höheren Dienst verlangt die Prüfungsordnung I - wie es im öffentlichen Dienst die Regel ist - dagegen ein Hochschulstudium (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5).

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Er knüpft damit an eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers an (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 29) und bindet den Arbeitgeber nur dann, wenn er durch eigenständig gestaltendes Handeln eine Vergütungsordnung gesetzt hat.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Sie hat damit keine eigene verteilende Entscheidung getroffen, sondern nur Leistungen aufgrund der bei der Fusion vorgefundenen generell-abstrakten Regelung weiterhin verteilt (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - Rn. 14, BAGE 115, 367; 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Sie hat damit keine eigene verteilende Entscheidung getroffen, sondern nur Leistungen aufgrund der bei der Fusion vorgefundenen generell-abstrakten Regelung weiterhin verteilt (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - Rn. 14, BAGE 115, 367; 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Es kann von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass sie einem etwaigen gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst; Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).
  • BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
    Der Schulbildung kommt deshalb für diesen Personenkreis im Hinblick auf den Zweck der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung im Beitrittsgebiet zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - NZA-RR 2006, 38; BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - NJ 2004, 72; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZTR 2006, 619).
  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 209/08

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

  • BVerwG, 10.12.2008 - 2 B 67.08

    Auswirkungen des Absolvierens von Laufbahnvoraussetzungen im Beitrittsgebiet auf

  • OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07

    Befähigungsvoraussetzungen

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Es kann vom beklagten Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass es einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird und dem Kläger die Endgrundvergütung seiner Vergütungsgruppe zahlt (vgl. BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Es kann vom beklagten Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass es einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Es kann vom Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass er einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommt (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt 22. April 2010 - 6 AZR 620/08 - Rn. 14, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 3; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    Es kann vom beklagten Land als juristischer Person des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass es einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird und dem Kläger kinderbezogenen Ortszuschlag und kinderbezogene Besitzstandszulage zahlt (vgl. BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

    Es kann von der Beklagten als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass sie einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 9, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 2; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 357/09

    Stufenlaufzeit bei oberärztlicher Tätigkeit iSd. TV-Ärzte/VKA - Berücksichtigung

    Es kann von einem städtischen Klinikum, auch wenn dieses in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, ebenso wie von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass es einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 9, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 2; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Es kann von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass sie einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 9, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 2; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78) .
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08

    Unterricht am Abendgymnasium - Erschwerniszuschlag

    Es kann erwartet werden, dass das beklagte Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (Senat 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, AP BGB § 241 Nr. 4).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    Das angestrebte Feststellungsurteil ist deshalb geeignet, den Konflikt der Parteien endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu vermeiden (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 14; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Es kann erwartet werden, dass das beklagte Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (Senat 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, AP BGB § 241 Nr. 4).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 484/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 620/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 291/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 350/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

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Rechtsprechung
   BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06   

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https://dejure.org/2006,9698
BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06 (https://dejure.org/2006,9698)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 6 AZR 429/06 (https://dejure.org/2006,9698)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 (https://dejure.org/2006,9698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Beamtenbesoldung in den alten Bundesländern nach Herstellung der Einheit Deutschlands; Begriffsbestimmung der "Befähigungsvoraussetzungen"; Gleichwertigkeit der Vorbildungen und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    2. BesÜV a.F. § 4 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. BVerwG 27. Februar 2001 - 2 C 5.00 - Buchholz 240 BBesG § 73 Nr. 8 = ZTR 2001, 334; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Dadurch werden dem Anwendungsbereich des § 4 der 2. BesÜV auch Beamte zugeordnet, die ihre Kindheit und Jugend bis zum Abitur im Beitrittsgebiet verbracht haben und sich nur vorübergehend und unter Beibehaltung ihres Lebensmittelpunktes im Beitrittsgebiet zur Ausbildung in das bisherige Bundesgebiet begeben haben (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Es kommt maßgeblich darauf an, ob der Beamte, Richter oder Soldat die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 EV genannten Länder und Landesteile oder im Ausland absolviert hat (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird ohne Weiteres wie zB in §§ 13 ff., 122 BRRG vorausgesetzt (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit ist nicht entscheidend (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    § 4 der 2. BesÜV stellt nicht auf den früheren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt ab (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).

    Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die die Befähigungsvoraussetzungen gänzlich im ehemaligen Bundesgebiet erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Soweit die Dienstordnung in Anlehnung an die laufbahnrechtlichen Vorschriften der Bundesbeamten Voraussetzungen aufstellt, die für eine Anstellung in einer bestimmten Laufbahn erforderlich sind, müssen diese im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sein (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird ohne Weiteres wie zB in §§ 13 ff., 122 BRRG vorausgesetzt (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Ihr Zweck war in Bezug auf diesen Personenkreis darauf gerichtet, geeignetes Personal aus dem Beitrittsgebiet zu gewinnen, das bereit war, nach einer Ausbildung und Ablegung der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung in den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet zurückzukehren (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - aaO; vgl. auch BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100).

    Zwar kommt nach der Entscheidung des Senats vom 10. Februar 2005 (- 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445) dem im Beitrittsgebiet gelegenen Ausbildungs- und Prüfungsort nach dem Zweck der Vorschrift nur eine untergeordnete Bedeutung zu, wenn die Ausbildung nach Maßgabe einer einheitlichen, für das gesamte Bundesgebiet geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Verantwortung eines Ausbildungsträgers mit Sitz im bisherigen Bundesgebiet stattfindet und ausnahmsweise ein Losverfahren über den Ort der Ausbildung entscheidet, weil aus Gründen vorübergehender Engpässe in der räumlichen Unterbringung der Auszubildenden genügend Ausbildungsstätten im Gebiet der alten Bundesländer nicht zur Verfügung stehen.

    Eine solche Bewertung soll nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF jedoch gerade vermieden werden (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

  • BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Ihr Zweck war in Bezug auf diesen Personenkreis darauf gerichtet, geeignetes Personal aus dem Beitrittsgebiet zu gewinnen, das bereit war, nach einer Ausbildung und Ablegung der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung in den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet zurückzukehren (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - aaO; vgl. auch BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100).

  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).

    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    §§ 1 und 2 der 2. BesÜV stellen darauf ab, ob der Beamte, Richter oder Soldat in dem in Art. 3 EV genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) verwendet wird (vgl. BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272).

    Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).

    Die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit ist nicht entscheidend (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

    Soweit eine Ungleichbehandlung dadurch aufrechterhalten wird, dass § 4 in der bis zum 24. November 1997 geltenden Fassung gemäß § 12 der 2. BesÜV in der geänderten Fassung für Beamte, Richter und Soldaten weiter anzuwenden ist, die bis zu diesem Tage ernannt worden sind, ist dies im Hinblick auf Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes gerechtfertigt (BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Entsprechend hat etwa das Bundesverwaltungsgericht Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der zwar die zweite juristische Staatsprüfung, nicht jedoch sein rechtswissenschaftliches Studium im bisherigen Bundesgebiet erworben hatte, abgelehnt (25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Hierfür spricht auch, dass der Erwerb der letzten Voraussetzung zwar notwendig für die Ernennung in einer bestimmten Laufbahn ist, die weiteren Voraussetzungen, zB das Studium oder der Vorbereitungsdienst dadurch aber nicht entbehrlich werden, selbst wenn sie bereits Voraussetzung für den Erwerb einer weiteren Befähigungsvoraussetzung waren (Senat 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • LAG Hamburg, 08.02.2006 - 4 Sa 91/05
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gem. § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV in Höhe von zurzeit 92, 5 % der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge begegnet gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Er umfasst grundsätzlich sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung müssen allerdings im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sein (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).

    aa) Maßgeblich ist, ob die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 Einigungsvertrag genannten Länder und Landesteile oder im Ausland durchgeführt wurden (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die ihre Befähigungsvoraussetzungen gänzlich in den alten Bundesländern erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- und Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; 28. September 2007 - 2 B 62.07 -).

    Die Einbeziehung von Urlaubszeiten bei der Berechnung der Dauer der Fortbildungsabschnitte liegt im Übrigen erkennbar auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - Rn. 30; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 1 und 20, ZBR 2006, 347).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2008 - 5 Sa 335/07

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen Bedenken (vgl. dazu BAG Urteil vom 21.12.2006 - 6 AZR 429/06 - sowie die weiteren vom Arbeitsgericht zitierten Nachweise).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 209/08

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen Bedenken (vgl. dazu BAG Urteil vom 21.12.2006 - 6 AZR 429/06).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 202/08

    Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen Bedenken (vgl. dazu BAG Urteil vom 21.12.2006 - 6 AZR 429/06).
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Hinweise des Senats: Parallelsache 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - (führend).
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