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   BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86   

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BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86 (https://dejure.org/1988,1216)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1988 - 3 AZR 400/86 (https://dejure.org/1988,1216)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 (https://dejure.org/1988,1216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung nach einem Tarifvertrag über eine Ruhegeldordnung - Bemessung der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung bei Versorgungsbedarf am letzten Gehalt - Überschreitungsverbot der Betriebsrente zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 5
    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 692
  • VersR 1989, 417
  • BB 1988, 1676
  • BB 1988, 2037
  • DB 1988, 1905
  • AP BetrAVG § 5 Nr. 27
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/86 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, daß die Tarifverträge weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleichbehandeln dürfen (BVerfGE 4, 144, 155; seither ständig).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/86 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Die tarifliche Regelung über die Berechnung der Zuwendungshöhe verstößt auch nicht gegen den aus Art. 3 GG abgeleiteten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, den auch die Tarifvertragsparteien zu beachten haben (st. Rechtsprechung des BAG; für alle: BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Ansprüche aus dieser Versorgungsanwartschaft bleiben dem Arbeitnehmer in jedem Falle erhalten (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).

    Gegen die Orientierung am Versorgungsbedarf bestehen keine rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP, aaO, zu 4a der Gründe).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Diese Bestimmung ist verfassungsgemäß (BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19, zu 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

    Soweit es um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geht, ist unerheblich, welcher Arbeitgeber während welchen Arbeitsverhältnisses die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert hat (BAG 17.5.1988 3 AZR 400/86 AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG; BAG 22.02.2000 - 3 AZR 108/88 - EzA § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; BGH 16.10.1985 IV a ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 144).

    Diese lassen sich nur dann aufrechterhalten, wenn die gesamte gesetzliche Sozialversicherungsrente erfasst wird (vgl. BAG 17.05.1988 3 AZR 400/86 - a.a.O.).

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 215/96

    Abfindung - Verringerung wegen gesetzlicher Rente

    Zweck der tariflichen Abfindungsregelung ist es, nur insoweit sozial abfedernd zu wirken, als der Arbeitnehmer nicht durch eine Rente oder anderweitiges Arbeitseinkommen im öffentlichen Dienst eine anderweitige soziale Absicherung erlangt, so daß insoweit nur ein geringerer, durch die Abfindung abzudeckender Versorgungsbedarf besteht (BAG Urteile vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, zu 4 der Gründe; vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 163 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, zu I 1 b bb der Gründe; vom 9. August 1995 - 6 AZR 133/95 - n.v., zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, zu 3 der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Witwenrente

    Für die Betriebsrente, die eine Abgeltung der Arbeitsleistung im ganzen enthält, ist anerkannt, daß es weder willkürlich noch ein Eingriff in das Eigentum noch sozialstaatswidrig ist, wenn ein früherer Arbeitnehmer wegen Anrechnung seiner Sozialversicherungsrente geringere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erhält als ein anderer Arbeitnehmer, dem es nicht gelungen ist, eine gleich hohe Sozialversicherung aufzubauen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 16.02.1994 - 10 AZR 561/93

    Anwendung des Rahmenkollektivvertrag für die Zivilbeschäftigten der Nationalen

    Diese tarifliche Regelung führt nicht zu einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der grundsätzlich auch in Tarifverträgen zu beachten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, m.w.N.).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 291/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 2/94

    Tarifrechtlicher Anspruch eines Modelleurs auf eine Jahresschlusszahlung in Form

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