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   BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07   

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BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung

  • rabüro.de

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrat bezüglich der Gestaltung von Verschwiegenheitserklärungen

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Verschwiegenheit, Ordnungsverhalten

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Zur Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung abhängig von deren Inhalt ? Mitbestimmung nur bei Fragen der Ordnung des Betriebs ? Keine Mitbestimmung bei Gesetzesvorrang ? Globalantrag insoweit nicht begründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • klsal.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Nicht immer Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.3.2009)

    Praktisch keine Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärungen // Betriebsrat eines EDV-Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung bei Geheimhaltungsvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 364
  • ZIP 2009, 2076 (Ls.)
  • MDR 2009, 1176
  • NZA 2010, 180
  • BB 2009, 661
  • BB 2010, 512
  • BB 2010, 771
  • DB 2009, 2275
  • AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 16
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 28 mwN, BAGE 116, 36).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 29 mwN, BAGE 116, 36).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Zwar liegen in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden, und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen, mitbestimmungspflichtige, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer steuernde Regelungen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216; 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Zwar liegen in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden, und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen, mitbestimmungspflichtige, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer steuernde Regelungen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216; 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - zu B I der Gründe, BAGE 101, 285).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG hängt nicht davon ab, auf welchem schuldrechtlichen Weg der mitbestimmungspflichtige Tatbestand verwirklicht wird (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 18, BAGE 122, 127).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    aa) Ein Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, mit dem ein Mitbestimmungsrecht global für eine uneingeschränkte Vielzahl von Fallgestaltungen in Anspruch genommen oder für sämtliche Fallgestaltungen geleugnet wird, ist insgesamt unbegründet, wenn es Fallgestaltungen gibt, in denen dem Antragsteller das betreffende Mitbestimmungsrecht nicht zusteht bzw. wenn es auch nur einen Fall gibt, in dem es besteht (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 106, 188).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 57, 159; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 711).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Gesetz im Sinne der Bestimmung ist jedes formelle oder materielle Gesetz, soweit es sich um eine zwingende Regelung handelt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats besteht kein Erfordernis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 57, 159; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 711).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

  • LAG Hessen, 05.07.2007 - 5 TaBV 223/06

    Mitbestimmungsrecht - Verschwiegenheitsvereinbarung - Geheimhaltungsverpflichtung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Recht bejaht oder verneint wird, so genau bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Parteien oder Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (st. Rspr., vgl. für Mitbestimmungsrechte zB BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11).

    Die Klage ist nicht schon deshalb unbegründet, weil es sich um einen sog. Globalantrag handelt (vgl. für Mitbestimmungsrechte BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11, 14 ff.; im Bereich der Arbeitszeit LAG Berlin-Brandenburg 19. Februar 2009 - 26 Sa 1991/08 - Rn. 50 ff.).

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

    a) Ein Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, mit dem ein Mitbestimmungsrecht global für eine uneingeschränkte Vielzahl von Fallgestaltungen in Anspruch genommen oder für sämtliche Fallgestaltungen geleugnet wird, ist dann insgesamt unbegründet, wenn es auch nur eine Fallgestaltung gibt, bei der den Antragstellern aus Gründen des Datenschutzes ein unbeschränktes Einsichtsrecht zu versagen wäre (zum Globalantrag allg. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 21; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).

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