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   OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 10 W 118/96   

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OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 10 W 118/96 (https://dejure.org/1996,5392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1996 - 10 W 118/96 (https://dejure.org/1996,5392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1996 - 10 W 118/96 (https://dejure.org/1996,5392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 178
  • AnwBl 1997, II
  • Rpfleger 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.04.1976 - 1 W 968/76

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei von den Parteien vorbereitetem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 10 W 118/96
    Nach der Rechtspraxis des Senats, die in Übereinstimmung mit der einhellig in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht steht, gehört eine Erörterung nicht zu den für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, die nach § 165 ZPO nur durch das Verhandlungsprotokoll bewiesen werden (Senat JurBüro 1977, 1563; OLG München JurBüro 1979, 1663; KG JurBüro 1976, 1062; Gerold/ Schmidt/von Eicken/ Madert, Kommentar zur BRAGO, 12. Aufl., § 31, Rdnr. 159; Riedel/Sußbauer aaO, § 31, Rdnr. 77; Swolana/ Hansens aaO, Rdnr. 61 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Hansens JurBüro 1996, 453, 455).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 12 W 145/02

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Voraussetzungen für den Anfall

    Die Frage, ob auch in einem solchen Fall die Erörterungsgebühr entsteht, wird in der Kommentarliteratur und Rechtsprechung kontrovers beantwortet, zunehmend aber bejaht (ebenso Gerold/Schmidt - von Eicken, 15. Aufl., § 31 Rz. 156 m. w. N.; OLG Frankfurt, 18. Zivilsenat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt OLGR 2001, 12; OLG Hamm, JurBüro 2000, 472 sowie JurBüro 1997, 139; OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 398 in ständiger Rechtsprechung; OLG Düsseldorf; JurBüro 1997, 253; OLG Nürnberg (3. Senat), JurBüro 1992, 478; a. A. Riedel - Keller, 8. Aufl., § 31 Rn. 82 m. w. N.; Mümmler, 20. Aufl., zu Erörterungsgebühr, S. 534 f. m. w. N.; OLG Köln, JurBüro 1999, 245 sowie JurBüro 1996, 82; OLG Nürnberg (8. Senat), JurBüro 1998, 140).

    Folglich verdient der Rechtsanwalt, dessen Obsiegen sich abzeichnet, die Erörterungsgebühr schon aufgrund des Umstandes, dass er der Argumentation des Gerichts zum Zwecke der Prüfung, ob Anlass für weitere Ausführungen seinerseits besteht, folgt (Gerold/Schmidt, a. a. o., Rz. 156 m. w. Rechtsprechungshinweisen; OLG Düsseldorf, JurBüro 1997, 253, 254 m. w. N.).

  • OLG Naumburg, 23.12.2002 - 5 W 160/02

    Mitwirkung des Anwalts an Erörterung als Voraussetzung für Entstehen der

    Sie kann auch darin liegen, dass er dem Meinungsaustausch zwischen dem Gericht und dem Gegner folgt und dabei pflichtgemäß prüft, ob zur Wahrung der Rechte seiner Partei eine Äußerung geboten erscheint (OLG Braunschweig JurBüro 1996, 528; OLG Düsseldorf AnwBl 1997, 178; OLG Koblenz JurBüro 1998, 305).

    Sie kann auch darin liegen, daß er dem Meinungsaustausch zwischen dem Gericht und dem Gegner folgt und dabei pflichtgemäß prüft, ob zur Wahrung der Rechte seiner Partei eine Äußerung geboten erscheint (OLG Braunschweig JurBüro 1996, 528; OLG Düsseldorf AnwBl 1997, 178; OLG Koblenz JurBüro 1998, 305).

  • OLG Köln, 06.10.1998 - 17 W 303/98

    Erörterungsgebühr

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.11.1996 (AnwBl 1997, 178f), in der nur klargestellt ist, daß auch dem gegnerischen Anwalt, der sich an dem Meinungsaustausch nicht beteiligt, eine Erörterungsgebühr zusteht.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00

    Anfall der Erörterungsgebühr

    Auch nicht protokollierte Umstände - wie etwa dienstliche Äußerungen - der beteiligten Richter sind als Nachweis geeignet (Senat, Beschluß vom 12. November 1996, Az: 10 W 118/96, veröffentlicht in JurBüro 1997, 253; Rpfleger 1997, 233 sowie OLGR-Düsseldorf 1997, 69).
  • OLG Bremen, 12.07.1999 - 2 W 62/99

    Entstehen der Erörterungsgebühr

    Er kann die Gebühr allein schon aufgrund des Umstandes verdienen, dass er die Argumentation des Gegners und/oder des Gerichts zum Zwecke der Prüfling verfolgt, ob Anlass für zusätzliche Ausführungen seinerseits oder für eine sonstige Intervention besteht (OLG Düsseldorf, AnwBl 1997, 178 f).
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   OLG Brandenburg, 18.11.1996 - 1 U 21/96   

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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.1996 - 1 U 21/96 (https://dejure.org/1996,10871)
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  • AnwBl 1997, 178
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