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   VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02   

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VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02 (https://dejure.org/2003,3549)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2003 - 13 S 1167/02 (https://dejure.org/2003,3549)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 (https://dejure.org/2003,3549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gebührenerhebung für die Einbürgerung; Entstehung der Gebührenschuld mit Eingang eines Antrags auf Einbürgerung bei der zuständigen Behörde; Härtefallregelungen zur Gebührenermäßigung; Reduzierung der Gebühr für eine Einbürgerung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; StAG § 38 Abs. 1; ; StAG § 38 Abs. 2 Satz 1; ; StAG § 38 Abs. 2 Satz 2; ; StAG § 38 Abs. 2 Satz 4; ; StAG § 40b; ; VwKostG § 11 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr, Einbürgerung nach StAG : Gebühr für Einbürgerung, Kostenbezogenheit, Vorteilsausgleich, Analogie, Verpflichtungsklage bei Billigkeitsentscheidung, Gebührenermäßigung, sachliche Billigkeitsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Gebühr für die Einbürgerung in Höhe von 255 EUR verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebühr für die Einbürgerung in Höhe von 255 EUR ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuAS 2003, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Diese Entscheidung ist vielmehr, was aus dem Wortlaut des § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG ("kann gewährt werden") folgt, ein selbständiger Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3.10.1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).

    Sachliche Unbilligkeit besteht damit nur, wenn ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BVerwG, Urteil vom 23.8.1990 - 8 C 42.88 -, DVBl. 1990, 1405; Urteil vom 9.3.1984 - 8 C 43.82 -, NVwZ 1984, 508; Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1985, a.a.O.; Klein/Rüsken, AO, 7. Aufl., § 163 Anm. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83

    Abwassergebührenforderung - Auslegung eines Abgabenbescheides - Verwirkung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Diese Entscheidung ist vielmehr, was aus dem Wortlaut des § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG ("kann gewährt werden") folgt, ein selbständiger Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3.10.1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).

    Der Durchführung eines weiteren Vorverfahrens bedurfte es gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwGO nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Mit der Einbürgerung wird daher ein außerordentlich "bedeutsamer Status" (so: BVerfG, Beschluss vom 21.5.1974 - 1 BvL 22/71 und 21/72 -, BVerfGE 37, 217, 239; Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Einleitung I RdNr. 2) erworben, so dass die Gebühr für die Einbürgerung nach § 40b StAG in Höhe von 500,-- DM auch dann, wenn sie den mit der Einbürgerung verbundenen Kostenaufwand um mehr als das Doppelte überschreiten sollte, insbesondere unter Berücksichtigung des erheblichen Wertes des Statuserwerbs für den Eingebürgerten, nicht als willkürlich, da allzu weit von der Kostenbezogenheit der Gebühr entfernt, beurteilt werden kann.

    Zwar hat es das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.5.1974, a.a.O.) mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) für nicht vereinbar erklärt, dass nach dem zum Zeitpunkt der Geburt der Mutter der Kläger geltenden § 4 Abs. 1 des RuStAG das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter stets die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters aber nur dann, wenn es ansonsten staatenlos sein würde.

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Bei der Ausgestaltung der Gebührenregelung, insbesondere bei der Bemessung der Gebühr, kommt dem Gesetzgeber aus der Sicht des Grundgesetzes ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226 f.; Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, BVerfGE 91, 207, 223; BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, 200).

    Insoweit gebietet der allgemeine Gleichheitsgrundsatz unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit, die Gebührenpflichtigen gegebenenfalls unterschiedlich zu belasten, wenn der Wert der Verwaltungstätigkeit differiert, wenn also etwa eine Gruppe von Begünstigten aus der Verwaltungsleistung einen größeren Vorteil zieht oder ihr sonst näher steht als eine andere (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.1994 - 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, 203; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.7.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97

    Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Denn das Kostendeckungsprinzip genießt keinen Verfassungsrang, da eine Gebühr auch nach dem Nutzen der Verwaltungsleistung für den Empfänger bemessen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162, 167 f.; Urteil vom 8.12.1961 -, BVerwGE 13, 214, 222; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.7.1998 - 9 S 1763/97 -, VBlBW 1998, 468).

    Insoweit gebietet der allgemeine Gleichheitsgrundsatz unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit, die Gebührenpflichtigen gegebenenfalls unterschiedlich zu belasten, wenn der Wert der Verwaltungstätigkeit differiert, wenn also etwa eine Gruppe von Begünstigten aus der Verwaltungsleistung einen größeren Vorteil zieht oder ihr sonst näher steht als eine andere (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.1994 - 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, 203; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.7.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Eine analoge Anwendung des § 38 Abs. 2 Satz 2 StAG auf Einbürgerungen nach § 40b StAG mit der Folge, dass sich die Gebühr für die Einbürgerung nach § 40b StAG auf 100,-- DM ermäßigt, kommt bereits deswegen nicht in Betracht, weil der von § 38 Abs. 2 Satz 2 StAG erfasste Einbürgerungstatbestand und der Einbürgerungstatbestand des § 40b StAG nicht in den für die gesetzliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten gleich zu beurteilen sind (vgl. zu diesen Voraussetzungen für den Analogieschluss: BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362, 368; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 381).

    Denn die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt die Feststellung voraus, dass die normative Regelung lückenhaft ist, dass der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 -, BVerfGE 82, 286, 304; BVerwG, Urteil vom 14.3.1974 - II C 93.72 - BVerwGE 45, 85, 90; Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, 186; Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, a.a.O.; Larenz, a.a.O., S. 370 ff.), weil er eine nach seiner Grundabsicht der Regelung bedürftige Frage übersehen oder irrtümlich für von ihm bereits geregelt gehalten hat.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Die Billigkeitsentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Rechtsbegriff der Billigkeit bestimmt werden (vgl. den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 zur der den Billigkeitserlass betreffenden Vorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung - AO - a.F.).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Sachliche Unbilligkeit besteht damit nur, wenn ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BVerwG, Urteil vom 23.8.1990 - 8 C 42.88 -, DVBl. 1990, 1405; Urteil vom 9.3.1984 - 8 C 43.82 -, NVwZ 1984, 508; Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1985, a.a.O.; Klein/Rüsken, AO, 7. Aufl., § 163 Anm. 7).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Schließlich verstößt der Ansatz der Gebühr von 500,-- DM bei Einbürgerungen nach § 40b StAG auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausprägung, die er für das Gebührenrecht im Äquivalenzprinzip gefunden hat, nach dem die Gebühren in ihrer Höhe nicht in einem Missverhältnis zu dem Wert stehen dürfen, den die von der öffentlichen Gewalt im Einzelfall gebotene Leistung für den Gebührenpflichtigen hat (BVerfG, Beschluss vom 11.10.1996 - 2 BvR 179/64 -, BVerfGE 20, 257, 270; BVerwG, Urteil vom 15.7.1988 - 7 C 5.87 -, BVerwGE 80, 36, 39).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
    Schließlich verstößt der Ansatz der Gebühr von 500,-- DM bei Einbürgerungen nach § 40b StAG auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausprägung, die er für das Gebührenrecht im Äquivalenzprinzip gefunden hat, nach dem die Gebühren in ihrer Höhe nicht in einem Missverhältnis zu dem Wert stehen dürfen, den die von der öffentlichen Gewalt im Einzelfall gebotene Leistung für den Gebührenpflichtigen hat (BVerfG, Beschluss vom 11.10.1996 - 2 BvR 179/64 -, BVerfGE 20, 257, 270; BVerwG, Urteil vom 15.7.1988 - 7 C 5.87 -, BVerwGE 80, 36, 39).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

  • BFH, 09.09.1994 - III R 17/93

    Keine Billigkeitsmaßnahme, um nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist fehlerhafte

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 43.82

    Erhebungsverfahren - Billigkeitsgründe - Persönliche - Sachliche - Ausschluss

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
  • BFH, 14.09.1994 - I R 136/93

    Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer -

  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.05.1961 - IV C 217.60

    Rechtswirksamkeit einer ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgegebenen

  • VG Stuttgart, 30.08.2001 - 7 K 1073/01

    Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung bei Einbürgerung mehrerer Kinder

  • BSG, 25.10.1962 - 4 RJ 85/60
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr;

    Gebührenermäßigung und -befreiung aus Gründen der Billigkeit kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (so - zu § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - AuAS 2003, 251 ).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 27.05

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr;

    Gebührenermäßigung und -befreiung aus Gründen der Billigkeit kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (so - zu § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - AuAS 2003, 251 ).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2003 - 3 K 1991/03

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Angehörigen - Tragung von

    Allein unter diesem Gesichtspunkt kommt daher eine Billigkeitsmaßnahme schon nicht in Betracht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.08.2003     - 13 S 1167/02).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Aus dem Wortlaut ("im Einzelfall") ergibt sich, dass § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG der Behörde nur ermöglichen soll, besondere Härten und atypische Fälle zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2003 - 13 S 1167/02 -, juris Rn. 40; Loeser/Barthel, a.a.O., § 11 Rn. 4.2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 L 142/18

    Ermäßigung von Verwaltungskosten - Genehmigungsgebühren; Zulässigkeit des

    Sachliche Unbilligkeit besteht damit nur, wenn ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (zum Ganzen: VGH BW, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Nicht anderes ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der Gebührenermäßigungen aus persönlichen Gründen nicht geprüft (Urt. v. 13.8.2003, AuAS 2003, 251) bzw. diese bei Sozialhilfebezug (Beschl. v. 21.2.2001, InfAuslR 2003, 112) bejaht hat.
  • VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung,

    Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung aus Gründen der Billigkeit im Sinne des § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.08.2003- 13 S 1167/02 -, zitiert nach Juris).
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