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   BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R   

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BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R (https://dejure.org/2000,5108)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R (https://dejure.org/2000,5108)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - B 1 KR 9/00 R (https://dejure.org/2000,5108)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer (dazu: Urteil vom 15. April 1997 - BSGE 80, 181 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14) oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, (dazu: Urteil vom 23. Juli 1998 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 17), lösen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl auch Senatsurteil vom 24. September 1996 - BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; zum Ganzen ferner Senatsurteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Infolgedessen kommt es hier auf die Erwägungen nicht an, die im Urteil des Senats vom 28. März 2000 gegen eine Rechnungsstellung durch den Hersteller von autologen Tumorvakzinen angeführt sind (B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Eine Honorarabrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in der hier einschlägigen, vom 1. Juli 1988 bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung, BGBl I 1988, 797) ist nach der vom LSG aufgenommenen Erklärung bisher nicht erteilt; sie ist aber nach der Rechtsprechung des Senats eine wesentliche Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch (hierzu ebenfalls Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 78 f).

    Hierzu enthält das bereits mehrfach zitierte Urteil des Senats vom 28. März 2000 (B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt) nähere Ausführungen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer (dazu: Urteil vom 15. April 1997 - BSGE 80, 181 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14) oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, (dazu: Urteil vom 23. Juli 1998 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 17), lösen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl auch Senatsurteil vom 24. September 1996 - BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; zum Ganzen ferner Senatsurteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Eine Honorarabrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in der hier einschlägigen, vom 1. Juli 1988 bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung, BGBl I 1988, 797) ist nach der vom LSG aufgenommenen Erklärung bisher nicht erteilt; sie ist aber nach der Rechtsprechung des Senats eine wesentliche Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch (hierzu ebenfalls Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 78 f).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Jedenfalls umfassen die tatrichterlichen Feststellungen den Inhalt schriftlicher Unterlagen, die das Gericht zum Bestandteil der Prozeßakten und durch ausdrückliche Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat (vgl BVerwG vom 6. Juli 1984 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 7 S 4 = NJW 1985, 1570 - insoweit in BVerwGE 69, 344 nicht abgedruckt: revisionsgerichtliche Berücksichtigung eines Bebauungsplans; BVerwG vom 28. November 1980 - Buchholz 237.0 § 8 LBG BW Nr. 2 S 21 f - insoweit in BVerwGE 61, 200 nicht abgedruckt: revisionsgerichtliche Bewertung von Äußerungen des Klägers in einem Buch; BFH vom 12. April 1984 - IV R 226/83 - nicht veröffentlicht: revisionsgerichtliche Beurteilung einer Unterschrift; vgl auch BGH NJW 1990, 2755: vom Berufungsgericht in Bezug genommener Pfändungs- und Überweisungsbeschluß).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Eine vertrauensgeschützte faktische Inanspruchnahme als Sachleistung (hierzu: BSGE 82, 158, 162 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 28 mwN) scheitert jedenfalls daran, daß die Klägerin die Kostenübernahme ausdrücklich beantragt hat.
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, ob dies bei der Überprüfung von Verfahrensrügen sogar ohne entsprechende Bezugnahme auf die fraglichen Vorgänge durch das Instanzgericht gilt (so aber BGH vom 16. Juni 1992 - LM BGB § 276 Nr. 32 Bl 2015 = NJW 1992, 2148, 2149).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer (dazu: Urteil vom 15. April 1997 - BSGE 80, 181 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14) oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, (dazu: Urteil vom 23. Juli 1998 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 17), lösen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl auch Senatsurteil vom 24. September 1996 - BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; zum Ganzen ferner Senatsurteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer (dazu: Urteil vom 15. April 1997 - BSGE 80, 181 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14) oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, (dazu: Urteil vom 23. Juli 1998 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 17), lösen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl auch Senatsurteil vom 24. September 1996 - BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; zum Ganzen ferner Senatsurteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Daß die geschilderten Umstände einen Verfahrensfehler ergeben, der grundsätzlich zur Zurückverweisung führt, ist durch das Urteil des 5. Senats des BSG vom 15. März 1995 (BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 5 mwN) unter Berücksichtigung der einschlägigen Erkenntnisse der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes geklärt, auf das der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Jedenfalls umfassen die tatrichterlichen Feststellungen den Inhalt schriftlicher Unterlagen, die das Gericht zum Bestandteil der Prozeßakten und durch ausdrückliche Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat (vgl BVerwG vom 6. Juli 1984 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 7 S 4 = NJW 1985, 1570 - insoweit in BVerwGE 69, 344 nicht abgedruckt: revisionsgerichtliche Berücksichtigung eines Bebauungsplans; BVerwG vom 28. November 1980 - Buchholz 237.0 § 8 LBG BW Nr. 2 S 21 f - insoweit in BVerwGE 61, 200 nicht abgedruckt: revisionsgerichtliche Bewertung von Äußerungen des Klägers in einem Buch; BFH vom 12. April 1984 - IV R 226/83 - nicht veröffentlicht: revisionsgerichtliche Beurteilung einer Unterschrift; vgl auch BGH NJW 1990, 2755: vom Berufungsgericht in Bezug genommener Pfändungs- und Überweisungsbeschluß).
  • BSG, 27.11.1991 - 9a RV 29/90

    Prozeßzinsen wegen Ausgleichs nach Paragraph 85 SVG aufgrund eines

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
    Ein anderes Ergebnis wäre insbesondere wegen Tatsachen, die einer vom Instanzgericht aufgenommenen Sitzungsniederschrift zu entnehmen sind, mit dem Grundsatz der Prozeßökonomie nicht zu vereinbaren (zu dessen Berücksichtigung in vergleichbarem Zusammenhang: BSG vom 27. November 1991 - 9a RV 29/90 mwN).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88

    Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede

  • BFH, 12.04.1984 - IV R 226/83
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 9/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion als

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die tatrichterlichen Feststellungen jedenfalls den Inhalt schriftlicher Unterlagen umfassen, die das Tatsachengericht zum Bestandteil der Prozessakten und - wie hier - durch ausdrückliche Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat (BSG Urteile vom 18.1.2011 - B 4 AS 14/10 R - BSGE 107, 206 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 22, RdNr 19 und grundlegend vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R - juris RdNr 22; BVerwG Urteile vom 27.4.2017 - 9 C 5/16 - BVerwGE 158, 387 RdNr 31; vom 6.7.1984 - 4 C 22/80 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 7 S 4 = NJW 1985, 1570 - insoweit in BVerwGE 69, 344 nicht abgedruckt - und vom 28.11.1980 - 2 C 24/78 - Buchholz 237.0 § 8 LBG BW Nr. 2 S 21 f - insoweit in BVerwGE 61, 200 nicht abgedruckt; BFH Urteil vom 12.4.1984 - IV R 226/83 - juris RdNr 12; BGH Urteile vom 16.6.1992 - XI ZR 166/91 - NJW 1992, 2148, 2149 und vom 9.2.1990 - V ZR 149/88 - NJW 1990, 2755; vgl auch Heinz in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, § 163 RdNr 12, Stand 1.2.2023 und Leitherer in Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 13. Aufl 2020, SGG, § 163 RdNr 4; Schütz, jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 136 RdNr 36 f, Stand: 15.06.2022; Wolff-Dellen in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 136 RdNr 12).
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der Sitzungsniederschrift Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz [SGG]; zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung [ZPO]: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).

    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in den angefochtenen Entscheidungen, die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).

    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 41/17 B

    Freistellung von Mietkosten für einen tragbaren Kardioverter-Defibrillator

    Dies widerspricht Wortlaut, Zweck und Systematik von § 13 Abs. 3 SGB V (vgl nur BSG 1. Senat Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R - Juris RdNr 19 - SGb 2000, 409).
  • SG Ulm, 03.09.2002 - S 10 KR 2958/00
    Andernfalls könnte das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V dazu genutzt werden, die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine bestimmte Sach- oder Dienstleistung losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung abstrakt klären zu lassen (vgl. hierzu BSG Urt. vom 23.01.2000 - B 1 KR 9/00 R).

    Es bleibt festzuhalten, dass ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 13 Absatz 3 SGB V auch deshalb ausscheidet, weil der Klägerin konkret keine Kosten entstanden sind ( BSG Urt. vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R ; BSG Urt. vom 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R ; BSG Urt. vom 28.03.2000 - B l KR 21/99 R = BSG SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 21; BSG Urt. vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R ).

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Antragsgegners Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 iVm 142 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO): Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).
  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 4 KR 95/00

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittel - Hörgerät

    Soweit sich ein Leistungserbringer vorbehalten hat, Kosten in Rechnung zu stellen, falls die Krankenkasse die Kosten erstattet, begründet dies keinen Kostenerstattungsanspruch (BSG vom 23.05.2000, SGb 2000, 409 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2010 - L 8 B 227/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Heilung eines Verfahrensfehlers - nach

    Der mit der Berufung ebenfalls angefochtene Gerichtsbescheid vom 30. September 2009 leidet deshalb an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R -, veröffentlicht in juris, Rdnr. 11).
  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der Sitzungsniederschrift Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO): Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Antragsgegnerin in den angefochtenen Entscheidungen - insbesondere im Widerspruchsbescheid vom 10.10.2022 - die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der Sitzungsniederschrift Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO): Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).
  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 209/01

    Voraussetzungen der Kostenerstattung für Leistungen der pulsierenden

  • LSG Bayern, 23.01.2003 - L 4 KR 207/01

    Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung, Naturheilmittel und Fahrten;

  • SG Halle, 21.02.2018 - S 25 KR 209/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten für eine

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 305/07
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