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   BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B   

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https://dejure.org/2004,26568
BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B (https://dejure.org/2004,26568)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B (https://dejure.org/2004,26568)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B (https://dejure.org/2004,26568)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn Instanzgerichte über die Vorlage nicht frei entscheiden könnten (für diese Befugnis aber BFHE 180, 231 ), sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen hätten (so BSG, Beschluss vom 29. Januar 1991 - 7 BAr 48/90 - JURIS - und BVerwG NVwZ 1993, 770 ; vgl auch Loytved, SGb 2001, 1, 6) und hier ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorläge.
  • BFH, 02.04.1996 - VII R 119/94

    Keine Verpflichtung der Finanzgerichte zur Einholung einer Vorabentscheidung des

    Auszug aus BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn Instanzgerichte über die Vorlage nicht frei entscheiden könnten (für diese Befugnis aber BFHE 180, 231 ), sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen hätten (so BSG, Beschluss vom 29. Januar 1991 - 7 BAr 48/90 - JURIS - und BVerwG NVwZ 1993, 770 ; vgl auch Loytved, SGb 2001, 1, 6) und hier ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorläge.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-471/99

    Martínez Domínguez u.a.

    Auszug aus BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
    Unter Rückgriff auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (>EuGH C 471/99<) sei Art. 77 Abs. 2 Buchstabe b i EWG-Verordnung ( EWGV ) 1408/71 wie folgt auszulegen: Für die Familienbeihilfe im Sinne dieser Vorschrift sei bei "Doppelrentnern" das Wohnsitzland zuständig, wenn dort grundsätzlich Leistungen der Familienbeihilfe im Leistungskatalog für Rentner vorgesehen seien, unabhängig davon, ob ein Anspruch hierauf tatsächlich realisierbar sei.
  • BSG, 29.01.1991 - 7 BAr 48/90
    Auszug aus BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn Instanzgerichte über die Vorlage nicht frei entscheiden könnten (für diese Befugnis aber BFHE 180, 231 ), sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen hätten (so BSG, Beschluss vom 29. Januar 1991 - 7 BAr 48/90 - JURIS - und BVerwG NVwZ 1993, 770 ; vgl auch Loytved, SGb 2001, 1, 6) und hier ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorläge.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Ein entscheidungserheblicher Verfahrensverstoß kann sich aus einer unterbliebenen Vorlage eines nicht letztinstanzlichen Gerichts an den EuGH gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur ergeben, wenn hinsichtlich der Vorlageentscheidung eine Ermessenreduzierung auf Null eingetreten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 72.92 - NVwZ 1993, 770; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris).
  • BSG, 30.05.2007 - B 12 P 7/06 B
    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn Instanzgerichte über die Vorlage nicht frei entscheiden könnten, sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen hätten und ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorläge (vgl BSG, Beschluss vom 25.8.2004, B 10 KG 3/03 B).
  • BSG, 13.09.2006 - B 9a VJ 1/06 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist darüber hinaus, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschluss vom 5. Oktober 1998 - B 13 RJ 285/97 B; Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 8. Aufl 2005, § 62 RdNr 11c).
  • BSG, 21.02.2023 - B 2 U 100/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ein Instanzgericht, das von einer Vorlage an den EuGH absieht, geht daher verfahrensfehlerhaft nur dann vor, wenn es wegen einer Ermessensreduzierung auf Null nicht frei über eine Vorlage an den EuGH entscheiden konnte (vgl hierzu BSG Beschluss vom 25.8.2004 - B 10 KG 3/03 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 07.05.2012 - B 11 AL 89/11 B
    Dabei hat die Klägerin bereits nicht beachtet, dass die Verpflichtung zur Vorlage nur letztinstanzliche Gerichte trifft, während andere Gerichte - wie das LSG - vorlegen "können" (Art. 234 Abs. 2 und 3 EGV, nunmehr Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV; zum Ermessen des LSG und zu den Darlegungserfordernissen bezüglich einer "Verdichtung" des Ermessens zu einer Vorlagepflicht vgl BSG Beschlüsse vom 25.8.2004 - B 10 KG 3/03 B, juris RdNr 7; vom 21.12.2010 - B 11 AL 58/10 B, RdNr 10, und vom 9.2.2011 - B 6 KA 52/10 B, juris RdNr 18).
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 46/22 B

    Anspruch auf Witwerrente Bloßes Zusammenleben von Personen Faktische

    Ein Instanzgericht, das von einer Vorlage an den EuGH absieht, geht daher verfahrensfehlerhaft nur dann vor, wenn es wegen einer Ermessensreduzierung auf Null nicht frei über eine Vorlage an den EuGH entscheiden konnte (vgl hierzu BSG Beschluss vom 25.8.2004 - B 10 KG 3/03 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 21.12.2010 - B 11 AL 58/10 B
    Der Beschwerdeführer beachtet nicht, dass die Verpflichtung zur Vorlage nur letztinstanzliche Gerichte trifft, während andere Gerichte - wie das LSG - vorlegen "können" (Art. 234 Abs. 2 und 3 EGV, vgl nunmehr Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV; zum Ermessen des LSG und zum Erfordernis der Darlegung, dass sich das Ermessen zu einer Vorlagepflicht "verdichtet", vgl BSG, Beschluss vom 25.8.2004, B 10 KG 3/03 B, bei juris RdNr 7).
  • BSG, 19.07.2007 - B 12 P 6/06 B
    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn Instanzgerichte über die Vorlage nicht frei entscheiden könnten, sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen hätten und ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vorläge (vgl BSG, Beschluss vom 25.8.2004, B 10 KG 3/03 B).
  • BSG, 19.07.2018 - B 5 R 28/18 B

    Vorlage einer Rechtsfrage zum EuGH

    Verfahrensfehlerhaft wäre das LSG deshalb nur vorgegangen, wenn es als Instanzgericht über die Vorlage nicht frei entscheiden konnte, weil eine Ermessensreduzierung auf Null vorlag (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2004 - B 10 KG 3/03 B - Juris RdNr 7 mwN).
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