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   BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R   

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https://dejure.org/2004,9818
BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R (https://dejure.org/2004,9818)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R (https://dejure.org/2004,9818)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2004 - B 11 AL 60/03 R (https://dejure.org/2004,9818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Arbeitserlaubnisfreiheit; Arbeitserlaubnisfreiheit für das fahrende Personal im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland; Beschränkung für die Dienstleistungserbringung durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Nach dem Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2003 (C-317/01 sowie C-369/01) ist das Verfahren fortgeführt worden.

    Sie sind der Auffassung, dass nach dem Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2003 - C 317/01 und C-369/01 - allein fraglich sei, ob die Regelung des § 9 Nr. 2 AEVO, wonach die Tätigkeit in der Türkei angestellten Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Güterverkehr nur noch dann arbeitserlaubnisfrei sei, wenn das Fahrzeug im Sitzstaat des Arbeitgebers zugelassen sei, die Situation türkischer Fahrer gegenüber jener Situation erschwere, die sich aus den in Deutschland für sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls geltenden Vorschriften ergebe.

    Diese Vorschrift ist nicht auf Arbeitnehmer anzuwenden, die bei einem Unternehmen mit Sitz in der Türkei beschäftigt sind, von diesem entlohnt werden und nur wegen ihrer Tätigkeit als Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr immer wieder kurzfristig in Deutschland arbeiten, wie der EuGH in dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts ergangenen Urteil vom 21. Oktober 2003 C-317/01 und C-369/01 entschieden hat (aaO RdNr 87 bis 91).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG, Urteil vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).

    Im letztgenannten Fall unterliegen die Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers, wobei ein Weisungsrecht des Dritten im Einzelfall, wie sich auch aus § 645 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ergibt, unschädlich sein kann (BAG, Urteil vom 6. August 2003 aaO).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Die Feststellungsklagen sind zulässig (vgl BSGE 74, 90, 91 f = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).

    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.

  • LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98

    Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 397/98 - aufgehoben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.

    die Urteile des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 1998 - S 5 AL 694/97 -, - S 5 AL 702/97 -, - S 5 AL 704/97 - und - S 5 AL 712/97 - sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 397/98 - aufzuheben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, und die Klagen abzuweisen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG, Urteil vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Insoweit handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren nach § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz unzulässige Klageänderung, sondern um eine Klarstellung dessen, was die Kläger bereits in den Vorinstanzen begehrt haben (s dazu BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 34; vgl auch BSGE 88, 231, 233 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 2).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    Insoweit handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren nach § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz unzulässige Klageänderung, sondern um eine Klarstellung dessen, was die Kläger bereits in den Vorinstanzen begehrt haben (s dazu BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 34; vgl auch BSGE 88, 231, 233 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 2).
  • BSG, 09.02.1956 - 1 RA 5/55
    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 60/03 R
    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.
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