Rechtsprechung
BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
- Kanzlei Prof. Schweizer
Widerruf eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsaktes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung - Beschäftigung - Schwerbehinderte - Verwaltungsakt - Widerruf - Zweckverfehlung - Begünstigender Verwaltungsakt
- Judicialis
SGB X § 47 Abs 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 47 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Verwaltungsakt, Widerruf wegen Zweckverfehlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Schleswig-Holstein, 25.06.1999 - L 3 AL 92/98
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Papierfundstellen
- BSGE 87, 219
- NZS 2001, 446
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81
Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Der Verfügungssatz des angefochtenen Bescheides kann auch nicht entsprechend der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur Rückforderung von Förderbeträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (BSGE 54, 286 = SozR 3870 § 8 Nr. 1;… BSG SozR 3870 § 8 Nr. 2) auf eine Selbstverpflichtung des Zuwendungsempfängers oder eine im Bewilligungsbescheid getroffene Nebenbestimmung gestützt werden.Der Frage, ob sich der Empfänger einer Leistung durch eine Selbstverpflichtung bei Antragstellung "den von der Beklagten zu treffenden Regelungen" unterwirft und die Selbstverpflichtung die Beklagte zugleich berechtigt, von dem Zuwendungsempfänger die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtung durch einen Verwaltungsakt auf Unterwerfung zu verlangen (vgl BSGE 54, 286, 289 = SozR 3870 § 8 Nr. 1), braucht nicht nachgegangen zu werden, denn der Kläger hat eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben.
- BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89
Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der …
Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Deshalb liegt mangels Regelung keine Nebenbestimmung vor, wenn im Verwaltungsakt unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften lediglich bloße Hinweise oder Belehrungen über die vermeintliche Rechtslage enthalten sind (BSG SozR 3-2940 § 7 Nr. 2). - BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit …
Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Denn von der Wirksamkeit einer in den Verwaltungsakt aufgenommenen Nebenstimmung kann ohnehin nur ausgegangen werden, wenn im Bescheid eine konkrete Regelung getroffen wurde, die über einen bloßen Hinweis auf die Gesetzeslage hinausgeht (vgl zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Nebenbestimmungen BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).
- BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 3/21 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Bewilligung von Leistungen in Form eines …
Nicht erfasst werden damit Leistungsbewilligungen, deren Zweck bereits im Gesetz abschließend normiert ist, und damit der Verwaltungsakt die allgemeine Zweckbestimmung des Gesetzes lediglich wiederholt, präzisiert oder durch eine Nebenbestimmung ergänzt (vgl BSG vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219 = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1;… BSG vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 38; Merten in Hauck/Noftz, SGB X, § 47 RdNr 40 ff mwN, Stand Februar 2022;… Prange in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 47 RdNr 52 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drucks 13/1534 S 8;… Schütze in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 47 RdNr 14) .Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 47 Abs. 2 SGB X ist damit, dass durch die konkrete Zweckbestimmung im Verwaltungsakt ein bestimmtes Verhalten des Begünstigten gefordert wird; allein diese verhaltenssteuernde Zweckbestimmung im Verwaltungsakt selbst eröffnet die Widerrufsmöglichkeit (vgl BSG vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219 = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1;… BSG vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 38; Merten in Hauck/Noftz, SGB X, § 47 RdNr 40 ff mwN) .
Enthält der Verwaltungsakt in seinen Nebenbestimmungen lediglich bloße Hinweise oder Belehrungen über eine tatsächliche oder vermeintliche Rechtslage, liegt mangels Regelung bereits keine Nebenbestimmung vor (vgl zum Ganzen BSG vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219, 221 f = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1 S 5) .
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
Ausreichend hierfür ist nicht die allgemeine Zweck- und Zielsetzung als Sozialleistung, sondern es muss im Verwaltungsakt selbst eine Zweckbestimmung zur Verwendung der Geld- und Sachleistungen getroffen worden sein (BSG Urteil vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219, 221 = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1 S 3 f) . - BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw …
Dies setzt eine konkrete Zweckbestimmung im Verwaltungsakt selbst voraus, zB als Zweckbestimmung verhaltenssteuernder Art die Verwendung bewilligter Gelder zur Lohnzahlung (vgl BSG vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219, 221 f = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1 S 3f) .
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - …
Insbesondere muss auf diese Weise nicht auf § 47 SGB X zurückgegriffen werden, der regelmäßig nicht zur Anwendung käme (vgl dazu BSGE 87, 219 ff = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1). - LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 621/13
Grundsicherung, Arbeitsuchender, Leistungshöhe, Arbeitslosengeld II, Widerruf, …
Maßgeblich ist nicht der abstrakt-generelle Zweck des Gesetzes, sondern die verhaltenssteuernde Zweckbestimmung im Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 304/13 Dass sich die Zweckbestimmung auch durch und mit der Antragstellung ergeben könne und zu berücksichtigen sei, ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Dezember 2000 (B 11 AL 63/00 R).
Dementsprechend werden Sozialleistungen mit allgemeiner Zwecksetzung, bei denen typischerweise der gesetzliche Zweck bereits unmittelbar durch Zahlung verwirklicht wird (z.B. Rente, Krankengeld), nicht erfasst (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 A 63/00 R - juris Rn. 16 ff.- BSGE 87, 219, 221).
Doch selbst wenn man hier eine solche Zweckbestimmung in dem Bescheid vom 28. Oktober 1997 unterstellt, kommt ein Widerruf nur in Betracht, wenn der Empfänger der Leistung den im Verwaltungsakt festgelegten Leistungsverwendungszweck nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 A 63/00 R - juris Rn. 16 ff.- BSGE 87, 219, 221).
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2009 - L 8 AL 316/08 Da die Leistungen 1998 rechtmäßig bewilligt worden waren, kann offen bleiben, ob § 47 Abs. 2 SGB X entgegen dem Wortlaut auch dann anwendbar sein kann, wenn die Leistungsbewilligung rechtswidrig war (…die vom Sozialgericht angeführte Fundstelle: Wiesner in von Wulffen, SGB X, § 47 Rz. 3;… die dort zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts [BSG] in der Amtlichen Entscheidungssammlung [BSGE] Band "60" - richtig: 63 - = Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 1300 § 47 Nr. 2 betraf lediglich den Widerruf einer Bewilligung mit Wirkung für die Zukunft im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 SGB X; s. dagegen andererseits BSG SozR 3-1300 § 47 Nr. 1 und etwa Freischmidt in Hauck/Noftz, SGB X, § 47 Rz. 6;… Waschull in Diering u. a., SGB X, § 47 Rz. 15).
Eine die Verwendung der gezahlten Zuschüsse betreffende Bestimmung liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Einsatzzweck der bewilligten Geldleistung durch den Bescheid festgelegt worden ist (s. ausführlich BSG SozR 3-1300 § 47 Nr. 1; daran anschließend BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 66/03 R, zitiert nach Juris).
Da somit die Voraussetzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X vorliegt, kann dahinstehen, ob die Beklagte dem Kläger in dem Bescheid vom 22. Juni 1998 wirksame Auflagen (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB X) gesetzt hatte und ob somit auch die Voraussetzung des § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB X erfüllt sein könnte (zur Wirksamkeit von Auflagen s. ausführlich BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 2 und SozR 3-1300 § 47 Nr. 1).
- LSG Bayern, 13.08.2009 - L 8 AL 189/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines rechtmäßigen …
Die konkrete Zweckbestimmung für den Einzelfall muss im Verwaltungsakt selbst getroffen werden (vgl. Urteil des BSG, BSGE 87, 219, 221). - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 P 2987/14
Soziale Pflegeversicherung - Anschubfinanzierung zur Errichtung von …
Nicht der abstrakt generelle Zweck des Gesetzes, sondern nur die verhaltenssteuernde Zweckbestimmung im Verwaltungsakt eröffne eine Widerrufsmöglichkeit (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 63/00 R - juris, Rn. 18).Es reicht nicht aus, dass sie die "Geschäftsgrundlage" des Verwaltungsaktes bildet oder der Verwaltungsakt nur die allgemeine Zweckbestimmung des Gesetzes wiederholt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 63/00 R - juris, Rn. 17 f.;… Steinwedel in Kassler Kommentar, SGB X, Stand August 2012, § 47 Rn. 13; Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 13/1534 S. 8 zu Art. 3 Nr. 1).
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 66/03 R
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rückzahlungspflicht - Verlängerung der Förderung - …
Insbesondere muss auf diese Weise nicht auf § 47 SGB X zurückgegriffen werden, der regelmäßig nicht zur Anwendung käme (vgl dazu BSGE 87, 219 ff = SozR 3-1300 § 47 Nr. 1). - LSG Bayern, 14.04.2005 - L 9 AL 437/01
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus "wichtigem Grund"; Ruhen des …
- LSG Thüringen, 01.10.2003 - L 3 B 45/02
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei hinreichenden Erfolgsaussichten der …
- LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 45/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines begünstigenden …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 22 R 1957/08
Beitragszuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Überzahlung, …
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 82/05
Widerruf der Bewilligung der Subventionierung eines Wohnheimes wegen Verstoßes …
- LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 828/13
Grundsicherung, ernährungsbedingter Mehrbedarf, Berufung, Alg II, Laktose- und …
- LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
Grundsicherung, Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II, Einkommen, Erwerbsminderung, …
- LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05
Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 EG 1334/21
Elterngeldberechnung - höheres Elterngeld bei rechtzeitigem Elterngeldwechsel vor …
- LSG Sachsen, 29.01.2015 - L 3 AL 57/11
Arbeitsförderung; Erkennbarkeit der Ermessensbetätigung; keine Heilung des …
- VG Düsseldorf, 19.07.2011 - 21 K 36/10
Wohnberatung; Wohnberatungseinrichtungen; Verbraucherzentrale; Zuwendung; …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses; Rückforderung ohne Aufhebung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - 16 A 3669/02
Möglichkeit der Aufhebung von Förderbescheiden für komplementäre ambulante …
- VG Düsseldorf, 22.03.2004 - 13 K 353/01
Rechtmäßgkeit der Rücknahme der Bewilligung von Sozialhilfe; Anforderungen an den …
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.09.2009 - L 2 AS 297/09
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf eines …
- LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 371/00
Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes …
- LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 372/00
Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 24/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 25/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines …
- LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 341/02
Rückforderung von Eingliederungsbeihilfe für die Einstellung eines Arbeitslosen …
- LSG Bayern, 16.01.2003 - L 10 AL 360/00
Leistungen an Arbeitgeber; Eingliederungszuschüsse; Rückzahlung des Zuschusses …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines …
- LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 357/00
Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes …
- LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 359/00
Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes …
- LSG Bayern, 19.11.2002 - L 10 AL 85/00
Widerruf eines rechtswidrigen, begünstigenden und unanfechtbaren Verwaltungsaktes …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 189/01
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 26/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 188/01
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 23/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines …
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 358/00
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung einer …
- LSG Sachsen, 04.12.2014 - L 3 AL 154/11
- SG Hannover, 18.06.2013 - S 64 R 700/10
Widerruf der Bewilligungsentscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zur …
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03
- SG Potsdam, 09.11.2011 - S 21 AS 3624/08
Anspruch eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende …
- VG Köln, 26.01.2023 - 19 K 7311/19
- LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 R 1633/15
- SG Dresden, 27.04.2007 - S 35 AL 1308/01
Widerruf einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
- VG Düsseldorf, 05.08.2004 - 13 K 7273/02
Zweckbestimmungen zur Verwendung von bewilligten Geldleistungen oder …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 387/11
- SG Ulm, 07.11.2003 - S 3 AL 2620/02
Aufhebung der Bewilligung eines Eingliederungszuschusses für einen …