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   BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R   

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BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R (https://dejure.org/2004,9991)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R (https://dejure.org/2004,9991)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2004 - B 11 AL 69/03 R (https://dejure.org/2004,9991)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).

    Im letztgenannten Fall unterliegen die Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers, wobei ein Weisungsrecht des Dritten im Einzelfall, wie sich auch aus § 645 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ergibt, unschädlich sein kann (BAG Urteil vom 6. August 2003 aaO).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Oktober 2003 - C 317/01 und C 369/01 - ist das Ruhen aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt worden.

    Diese Vorschrift ist nicht auf Arbeitnehmer anzuwenden, die bei einem Unternehmen mit Sitz in der Türkei beschäftigt sind, von diesem entlohnt werden und nur wegen ihrer Tätigkeit als Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr immer wieder kurzfristig in Deutschland arbeiten, wie der EuGH in dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts ergangenen Urteil vom 21. Oktober 2003 C-317/01 (Abatay) und C-369/01 (Nadi Sahin) entschieden hat (aaO RdNr 87 - 91).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Die Feststellungsklage ist zulässig (vgl BSGE 74, 90, 91 f = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).

    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.

  • LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 379/98

    Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 379/98 - aufgehoben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.

    das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Oktober 1998 - S 5 AL 681/97 - sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 379/98 - aufzuheben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Nach dem Vorlagebeschluss des Senats vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 89/00 R - zur Auslegung des Art. 13 ARB Nr. 1/80 und des Art. 41 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1970 zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und übereinstimmenden Anträgen der Beteiligten hat der Senat am 12. Oktober 2001 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    Insoweit handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren nach § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz unzulässige Klageänderung, sondern um eine Klarstellung dessen, was der Kläger bereits in den Vorinstanzen begehrt hat (s dazu BSG 3-1500 § 55 Nr. 34; vgl auch BSGE 88, 231, 233 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 2).
  • BSG, 09.02.1956 - 1 RA 5/55
    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.
  • SG Kassel, 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04

    Eintritt einer Sperrzeit wegen alkoholbedingten Verlustes der Fahrerlaubnis

    Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vermag die Kammer unter Bezugnahme auf die Begründung des SG Stuttgart nicht zu folgen (BSG vom 6. März 2003, B 11 AL 69/03 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
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