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   BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R   

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https://dejure.org/2004,3931
BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R (https://dejure.org/2004,3931)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R (https://dejure.org/2004,3931)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2004 - B 13 RJ 56/03 R (https://dejure.org/2004,3931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Hinterbliebenenrente - Anerkennung als Spätaussiedler - Große Witwenrente - Zeitpunkt der Übersiedlung nach Deutschland - Zusammentreffen einer eigenen Rentenleistung mit Witwenrente oder Witwerrente - Eingliederungsgedanke des Fremdrentenrechts - Prinzip ...

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Den im Januar 2002 aufgrund des am 30. August 2001 ergangenen Urteils des Bundessozialgerichts ( B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) gestellten Antrag auf Neufeststellung der Witwenrente lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 2. August 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. September 2002 ab, weil sie der Entscheidung des 4. Senats des BSG, wonach neben einer Rente aus eigener Versicherung Anspruch auf eine - wenngleich ebenfalls auf 25 EP begrenzte - Hinterbliebenenrente bestehe, über den Einzelfall hinaus nicht folge.

    Letztlich komme auch der vom 4. Senat des BSG im Urteil vom 30. August 2001 (aaO) hervorgehobenen Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente vor dem Hintergrund des geschilderten Systemwechsels und dem darin pauschal festgesetzten Bedarf der Fremdrentenberechtigten keine wesentliche Bedeutung mehr zu.

    Das BSG habe in einem völlig gleich gelagerten Sachverhalt dahingehend entschieden, dass bei einem Zusammentreffen von Alters- und Hinterbliebenenrente eine Begrenzung auf 25 EP nicht zulässig sei (Bezug auf BSG, Urteil vom 30. August 2001, aaO).

    Der Vorschrift lässt sich - wie der 4. Senat des BSG bereits in seinem Urteil vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) entschieden hat - kein Obersatz des Inhalts entnehmen, ein Berechtigter könne als Inhaber mehrerer Ansprüche auf Rente ausnahmslos nur die Berücksichtigung von höchstens 25 EP nach dem FRG begehren.

    Nach der Begründung zu Art. 8 Nr. 2 des Entwurfs zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz soll zwar lediglich "klargestellt" werden, dass - entgegen der Auffassung des BSG im Urteil des 4. Senats vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) - auch für einen einzelnen Berechtigten mit Anspruch auf eine eigene Versichertenrente und auf eine Hinterbliebenenrente der Höchstwert für alle seine Renten insgesamt auf 25 EP begrenzt werden soll.

  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen -

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Die Ansicht der Beklagten lässt sich auch nicht aus dem Beschluss des Großen Senats (GS) des BSG vom 6. Dezember 1979 (GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13) herleiten.

    Inhaltlich vom Beschluss des GS des BSG vom 6. Dezember 1979 (GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13) abgerückt ist der Gesetzgeber jedenfalls mit Einfügung des § 14a in das FRG.

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Dieser Anspruch ist sowohl unabhängig vom Nachweis des Wegfalls konkreten Unterhalts (vgl BVerfG Beschluss vom 29. September 1981 - 1 BvR 185/81 - SozR 2200 § 1265 Nr. 57) als auch von besonderen Vorleistungen des Versicherten (vgl BVerfGE 48, 346 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11 und BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Wie der 5. Senat des BSG in seinem Urteil vom 1. Dezember 1999 (B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber mit dem RÜG einen Prozess der Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch ein Prinzip der "Grundsicherung" oder des "sozialen Ausgleichs" eingeleitet (vgl auch Podlech/Azzola/Dieners, RV 1998, 177, 195 f; Moser, Kompaß 1996, 499, 501 f; Wilmerstadt, DAngVers 1989, 164, 168).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Dieser Anspruch ist sowohl unabhängig vom Nachweis des Wegfalls konkreten Unterhalts (vgl BVerfG Beschluss vom 29. September 1981 - 1 BvR 185/81 - SozR 2200 § 1265 Nr. 57) als auch von besonderen Vorleistungen des Versicherten (vgl BVerfGE 48, 346 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11 und BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R

    Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer

    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    In der Rechtsprechung des BSG ist dieses Prinzip - soweit ersichtlich - zuletzt bezogen auf das Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art. 2 § 8 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und einer Hinterbliebenenrente nach den Vorschriften des SGB VI umgesetzt worden durch das Urteil des 8. Senats vom 22. Mai 2002 (B 8 KN 12/00 R - SozR 3-2600 § 319b Nr. 3), wonach § 319b SGB VI (Übergangszuschlag) nur das Zusammentreffen gleichartiger Rentenansprüche erfasst.
  • BVerfG, 29.09.1981 - 1 BvR 185/81
    Auszug aus BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R
    Dieser Anspruch ist sowohl unabhängig vom Nachweis des Wegfalls konkreten Unterhalts (vgl BVerfG Beschluss vom 29. September 1981 - 1 BvR 185/81 - SozR 2200 § 1265 Nr. 57) als auch von besonderen Vorleistungen des Versicherten (vgl BVerfGE 48, 346 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11 und BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
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