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   BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R   

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BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R (https://dejure.org/2006,9091)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R (https://dejure.org/2006,9091)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 34/05 R (https://dejure.org/2006,9091)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R
    Die Beklagte wies den Widerspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) zurück.

    In Auswertung des Urteils des BSG vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) sei davon auszugehen, dass der Kläger gemäß Art. 22 Nr. 3 DISVA iVm Nr. 7 SP-DISVA eine Bestandsgarantie für die Rangstellenwerte aus Ausbildungs-Ausfallzeiten habe.

    Bei ns-verfolgten israelischen Staatsangehörigen, die - wie der Kläger - noch für das Jahr 1986 das Recht zur freiwilligen Versicherung erworben und bis Ende 1986 einen freiwilligen Betrag wirksam entrichtet haben, ist - wie das BSG im Urteil vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) ausgeführt hat - der höchste von drei Werten der Geldwert des Stammrechts, sodass die Beklagte grundsätzlich einen Vergleich zwischen folgenden drei Werten vorzunehmen hat:.

    Dieser völkervertragsrechtlich garantierte Wert wird durch das Inkrafttreten der "Gesamtleistungsbewertung" der §§ 71 bis 74 SGB VI zum 1. Januar 1992 nicht berührt (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Das Gleiche gilt für Nr. 7 SP-DISVA; denn diese Norm ergänzt lediglich Art. 22 Nr. 3 DISVA, indem sie ns-verfolgte israelische Versicherte bezüglich der Anrechnung von Ausfallzeiten begünstigt (vgl hierzu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO ).

    Seit 1992 erfolgte die gesetzliche (materiell-rechtliche) Zuordnung von Rangstellenwerten zu anrechenbaren Tatbeständen "beitragsfreier Zeiten" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung im Wesentlichen dadurch, dass ihnen die Durchschnittszahl zuerkannt ist, die sich ergibt, wenn die Zahl der aus allen Beitragszeiten erworbenen Rangstellenwerte (EP) durch die Zahl der belegbaren (das Gesetz spricht in irritierender Weise von "belegungsfähigen") Kalendermonate im Gesamtzeitraum geteilt wird (§ 71 Abs. 1 iVm §§ 72 bis 74 SGB VI; vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Hierbei sind nicht nur die Ausfallzeiten als nicht belegbare Zeiten anzusehen (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI), sondern auch die israelischen Versicherungszeiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO, S 20 ff).

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R
    Deren Einführung zum 1. Januar 1992 und die damit verbundene Neubewertung beitragsfreier Zeiten verletzt den Kläger nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BSG, Urteil vom 18. April 1996, BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1; Urteil vom 17. Dezember 1997, SozR 3-2600 § 263 Nr. 2).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

    Auszug aus BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R
    Deren Einführung zum 1. Januar 1992 und die damit verbundene Neubewertung beitragsfreier Zeiten verletzt den Kläger nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BSG, Urteil vom 18. April 1996, BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1; Urteil vom 17. Dezember 1997, SozR 3-2600 § 263 Nr. 2).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteile vom 24.7.2001 aaO und vom 18.5.2006 - B 4 RA 34/05 R) sei zwar bei der Bewertung von Anrechnungszeiten die Anzahl der israelischen Monate mit Pflichtbeiträgen von der Zahl der im Gesamtzeitraum belegbaren Kalendermonate abzuziehen.

    Zwar hat es der 4. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 20 ff) für völker- und verfassungsrechtlich geboten gehalten, Art. 22 Nr. 3 Abk Israel SozSich insoweit auf die Gesamtleistungsbewertung nach dem SGB VI zu übertragen, als auch israelische Versicherungszeiten zeitgleich gelagerte Versicherungslücken im deutschen Versicherungsverlauf schließen und daher die Anzahl der mit Beiträgen belegungsfähigen Kalendermonate verringern, mithin dass israelische Versicherungszeiten als nicht belegungsfähige Zeiten im Gesamtzeitraum anzusehen sind und damit die Bewertung von Anrechnungszeiten verbessern (so nochmals BSG 4. Senat Urteile vom 18.5.2006 - B 4 RA 33/05 R - SozR 4-6480 Art. 22 Nr. 1 RdNr 20 und B 4 RA 34/05 R - BeckRS 2006, 42681 RdNr 21) .

    In seinen Urteilen vom 18.5.2006 hat der 4. Senat nochmals ausdrücklich hervorgehoben (B 4 RA 33/05 R - SozR 4-6480 Art. 22 Nr. 1 RdNr 15; B 4 RA 34/05 R - BeckRS 2006, 42681 RdNr 16) , dass Art. 22 Nr. 3 Abk Israel SozSich ausschließlich Ausfallzeiten zum Gegenstand hat und dass das Gleiche auch für Nr. 7 Schlussprot Abk Israel SozSich gilt; denn diese Norm ergänzt lediglich Art. 22 Nr. 3 Abk Israel SozSich, indem sie ns-verfolgte israelische Versicherte bezüglich der Anrechnung von Ausfallzeiten begünstigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07

    Rentenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.07.2001 a.a.O.; Urteil vom 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 -) ist zwar bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten seit 1992 die Anzahl der israelischen Monate von der Zahl der im Gesamtzeitraum belegbaren Kalendermonate abzuziehen, weil diese im Sinne der §§ 71-73 SGB VI weder Beitragszeiten" noch "Versicherungslücken" sind.
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