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   BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R   

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BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R (https://dejure.org/1998,3497)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R (https://dejure.org/1998,3497)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 72/97 R (https://dejure.org/1998,3497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung von Vergütungsansprüchen eines Zahnarztes - Verfassungswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabes für Zahnärzte - Grundsatz der Honrarverteilungsgerechtigkeit

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Nach § 96 Abs. 1 SGG werden Verwaltungsakte, die nach Klageerhebung ergehen, nur dann Gegenstand des Verfahrens, wenn sie einen angefochtenen Verwaltungsakt abändern oder ersetzen (vgl zur Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG im Rahmen der vertrags[zahn]ärztlichen Honorarverteilung zuletzt BSGE 81, 213, 214 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 149).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 3. Dezember 1997 (BSGE 81, 213 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 152) entschieden, daß die KZÄVen berechtigt sind, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen (§ 85 Abs. 3a bis c SGB V idF des Art. 1 Nr. 43 Buchst f GSG vom 21. Dezember 1992 ) im Rahmen der Honorarverteilung an die Vertragszahnärzte weiterzugeben und die in einzelnen Leistungsbereichen abrechnungsfähigen Punkte zu begrenzen.

    Der Senat hat es in seinem Urteil vom 3. Dezember 1997 (aaO) für mit dem aus § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V abzuleitenden Gebot der leistungsproportionalen Verteilung vereinbar gehalten, eine Modifikation beider Elemente der Honorarverteilung vorzunehmen und der Garantie eines festen Punktwertes für ein bestimmtes Kontingent konservierend-chirurgischer Einzelleistungen pro Praxis den Vorrang vor einer Honorierung aller abgerechneter Punkte mit einem schwankenden Punktwert zu geben.

    Die unterschiedlichen Auswirkungen dieser Form der praxisindividuellen Honorarbegrenzung sind gegenüber derjenigen, die in der Entscheidung vom 3. Dezember 1997 (aaO) zu beurteilen waren, nicht von solchem Gewicht, daß die Anknüpfung an den praxisindividuellen Umsatz in der Vergangenheit mit dem Gebot der leistungsproportionalen Verteilung (§ 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V) unvereinbar wäre.

    Das System der individuellen Bemessungsgrenze wirkt nicht nur medizinisch möglicherweise nicht indizierten Ausweitungen des Behandlungsumfangs je Fall, also Fallwerterhöhungen, entgegen, sondern schränkt - anders als die dem Urteil vom 3. Dezember 1997 (aaO) zugrundeliegende Regelung - auch die Umsatzsteigerung durch eine Erhöhung der Fallzahlen ein.

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Die von diesem Zahnarzt bisher behandelten Patienten müssen dann innerhalb kurzer Zeit auf andere Zahnarztpraxen ausweichen, was zwangsläufig zu einer von diesen Praxen nur eingeschränkt steuerbaren Erhöhung der Zahl der dort behandelten Patienten führen wird (vgl Senatsurteile B 6 KA 65/97 R und B 6 KA 66/97 R vom heutigen Tag).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 66/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab für einen Vertragszahnarzt, Ausweitung der

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Die von diesem Zahnarzt bisher behandelten Patienten müssen dann innerhalb kurzer Zeit auf andere Zahnarztpraxen ausweichen, was zwangsläufig zu einer von diesen Praxen nur eingeschränkt steuerbaren Erhöhung der Zahl der dort behandelten Patienten führen wird (vgl Senatsurteile B 6 KA 65/97 R und B 6 KA 66/97 R vom heutigen Tag).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Damit wird auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprochen, wonach der Gesetzgeber Vorkehrungen zu treffen hat, daß nicht durch Satzungsregelungen im Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit zum Nachteil von Berufsanfängern und Außenseitern ein Übergewicht von Verbandsorganen oder ein verengtes Standesdenken begünstigt werden (BVerfGE 33, 125, 159, 160).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Zwei Gruppen, die sich in verschiedener Lage befinden, dürfen nur bei Vorliegen zureichender Gründe gleich behandelt werden (BVerfGE 17, 337, 354), und es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, Ungleiches gegen ein zwingendes Gebot gleich zu behandeln (BVerfGE 13, 46, 53; BVerfGE 84, 133, 158).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Gerade auch im Hinblick darauf hat der Senat den Gesetzgeber für berechtigt gehalten, den Punktwert bei Überschreiten der Punktmengengrenzen des § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V in der zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 30. Juni 1997 geltenden Fassung des GSG abzusenken (vgl BSGE 80, 223 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Es ist mit dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9; BSGE 77, 288, 294 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 69; Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R -) unvereinbar, wenn die mit der individuellen Bemessungsgrenze beabsichtigte Vergütungsbegrenzung solche Praxen faktisch daran hindert, ihren Umsatz durch einen Zugewinn von Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Zahnarztgruppe zu steigern.
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Es ist mit dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9; BSGE 77, 288, 294 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 69; Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R -) unvereinbar, wenn die mit der individuellen Bemessungsgrenze beabsichtigte Vergütungsbegrenzung solche Praxen faktisch daran hindert, ihren Umsatz durch einen Zugewinn von Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Zahnarztgruppe zu steigern.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Es ist mit dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9; BSGE 77, 288, 294 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 69; Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R -) unvereinbar, wenn die mit der individuellen Bemessungsgrenze beabsichtigte Vergütungsbegrenzung solche Praxen faktisch daran hindert, ihren Umsatz durch einen Zugewinn von Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Zahnarztgruppe zu steigern.
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
    Zudem wird die Einbeziehung der Krankenkassenverbände in die Honorarverteilung, der das Erfordernis der Benehmensherstellung gemäß § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V Rechnung trägt (vgl dazu BSGE 75, 37, 40 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 S 40), auf diese Weise zum Teil unterlaufen.
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 68/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 60/97 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle

    Der Senat hat es mit dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9; BSGE 77, 288, 294 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 69; BSG vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R -) als unvereinbar angesehen, wenn kleinere Praxen, typischerweise insbesondere Anfängerpraxen durch die Einführung individueller Bemessungsgrenzen daran gehindert werden, ihren Umsatz durch einen Zugewinn von Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Zahnarztgruppe zu steigern (vgl Urteile vom heutigen Tage, B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, B 6 KA 72/97 R, B 6 KA 74/97 R, B 6 KA 35/98 R ).
  • LSG Bayern, 26.02.2003 - L 12 KA 35/02
    Die Honorarverteilung verstoße auch gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 1998 (Az.: B 6 KA 72/97).
  • LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Es werde darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das im Kassenzahnarztrecht ergangene BSG-Urteil (Az.: B 6 KA 72/97) beim Kläger keine unterdurchschnittliche Praxis bezüglich der Fallzahlen vorliege.
  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01

    Berechnung des Honorars eines Hautarztes; Anwendung der Härtefallregelung;

    Insbesondere liege im Gegensatz zum Urteil des Bundessozialgericht vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 72/97 R, keine Kalkulations- und Planungssicherheit vor, da Abschläge zwischen 9 % und 22, 71 % des Fallwertes des Referenzquartals vorgenommen würden, wobei nach dem HVM nur ein Abschlag von 9 % vorgesehen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 91/06
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 72/97 R, ausdrücklich festgestellt, dass es gerechtfertigt sei, den einzelnen Vertrags(zahn)arzt jeweils für eine gewisse Zeit und unter den von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht zu beeinflussenden Vorgaben einer strikt begrenzten Gesamtvergütung an dem selbst gesetzten Umsatzvolumen festzuhalten und Umsatzerhöhungen nur im Rahmen der möglicherweise wirtschaftlich wenig attraktiven Restvergütung zu honorieren.
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Rechtsprechung
   BSG, 09.05.2000 - B 6 KA 72/97 R   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gegenstandswert - Begrenzung - Punktzahlmenge - vertragszahnärztliche Sachleistung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert bei Rechtsstreit über Honorarverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus BSG, 09.05.2000 - B 6 KA 72/97 R
    Danach ist maßgebend die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihre Auswirkungen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 09.05.2000 - B 6 KA 72/97 R
    Danach ist maßgebend die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihre Auswirkungen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - L 1 AL 25/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung auch im Urteil -

    Auf den wirtschaftlichen Wert des endgültigen oder vorläufigen Prozesserfolgs oder auf nur mittelbare Folgen kann es bei der Festsetzung des Streitwerts dagegen nicht ankommen (vgl. BSG, Beschluss vom 09.05.2000 - B 6 KA 72/97 R - Urteil vom 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2012 - L 7 AS 997/11
    Der mittelbare wirtschaftliche Wert eines endgültigen oder vorläufigen Prozesserfolges ist bei der Streitwertfestsetzung indessen nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2000 - B 6 KA 72/97 R).
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