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   BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R   

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https://dejure.org/1999,3205
BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R (https://dejure.org/1999,3205)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R (https://dejure.org/1999,3205)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 82/97 R (https://dejure.org/1999,3205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vereinbarung - Pauschalvergütung - ärztlich geleitete Einrichtung - Orientierung an Vergütungsgrundsätzen für Vertragsärzte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kassenärztliche Vereinigung - Universitätsklinikum - Höhere Vergütung - Medizinische Genetik - Humangenetische Leistungen - Genetische Beratungen - Bewertungsmaßstab - Einzelleistungsvergütung - Gesamtpauschale

  • Judicialis

    SGB V § 120 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 120 Abs 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung von Pauschalvergütungen für die Honorierung der Leistungen ärztlich geleiteter Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 623
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 36/93

    Vergütungsvereinbarungen für poliklinische Leistungen

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R
    Da es sich bei den Verträgen um sog Normsetzungsverträge handelt, die unmittelbare Wirkung gegenüber den leistungserbringenden Krankenhäusern bzw ärztlich geleiteten Einrichtungen entfalten (vgl BSGE 76, 48, 51 f = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 29), werden sie auf Klage eines Normunterworfenen gegen einen auf sie gestützten Verwaltungsakt inzident überprüft, ohne daß es des Rückgriffs darauf bedarf, ob ein Verbotsgesetz iS des § 58 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) iVm § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt.

    Die Pauschalierung kann, wie der Senat bereits ausgeführt hat, im Wege gesamtvertraglicher Vereinbarung geregelt werden, wobei die betroffene Institution nicht beteiligt zu werden braucht (BSGE 76, 48, 51 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 28/29; vgl auch BSGE aaO S 52 = SozR aaO S 29/30 zur Nichtbeteiligung der Leistungserbringer).

    Die Regelung des § 120 Abs. 3 SGB V steht unter der Vorgabe des Abs. 1 Satz 1, wonach die von der Institution erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen nach den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen vergütet werden (zum Zusammenhang von Abs. 3 mit Abs. 1 Satz 1 vgl zB BSGE 76, 48, 51 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 29 und BSG SozR aaO Nr. 6 S 34).

    So kann zB in Anlehnung an den typischerweise anfallenden Umfang der Leistungen pro Fall im Rahmen des § 120 Abs. 3 Satz 1 SGB V eine Berechnung der Vergütung nach Kopf- oder Fallpauschalen vereinbart werden (vgl BSGE 76, 48, 51 = SozR aaO Nr. 5 S 29 mit Hinweis auf § 85 Abs. 2 Satz 2 SGB V).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R
    Im Gegenteil war die Ermächtigung auf die Behandlung von Überweisungsfällen begrenzt, was gegen die Möglichkeit spricht, daß der Kläger - bzw seine Abteilung für Genetik - Fallzahlsteigerungen selbst bewirken konnte (vgl zu diesem Gesichtspunkt BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R - S 7 und 9, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R
    Inhaltlich besteht für die Pauschalierung ein weiter Spielraum, der aber nicht unbegrenzt ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42 mwN).
  • BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 2/93

    Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R
    Die Regelung des § 120 Abs. 3 SGB V steht unter der Vorgabe des Abs. 1 Satz 1, wonach die von der Institution erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen nach den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen vergütet werden (zum Zusammenhang von Abs. 3 mit Abs. 1 Satz 1 vgl zB BSGE 76, 48, 51 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 29 und BSG SozR aaO Nr. 6 S 34).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Die damit verlangte Orientierung an Art und Umfang der Leistungen gestattet Modifizierungen durch zB eine andere Art der Punktwertberechnung, jedenfalls dann, wenn diese durch Besonderheiten bedingt ist (vgl Clemens in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer , SGB V - GKV-Kommentar, Loseblattausgabe, § 120 RdNr 7 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 49).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Da die Vergütungsregelungen an der Verbindlichkeit iS des § 115 Abs. 2 Satz 2 SGB V teilnehmen, räumen sie den von ihnen Begünstigten einklagbare Ansprüche ein (vgl sinngemäß BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 48).

    Denn auch vertraglich geregelte Vergütungen sind durch Bescheid festzustellen (zur Kombination von Vertrag und Verwaltungsakt vgl zB BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 48).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 31/03 R

    Vertragsarzt (hier Radiologe) - unterschiedliche Honorarverteilung zwischen

    Die damit verlangte Orientierung an Art und Umfang der Leistungen gestattet Modifizierungen durch zB eine andere Art der Punktwertberechnung, jedenfalls dann, wenn diese durch Besonderheiten bedingt ist (vgl Clemens in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer , SGB V - GKV-Kommentar, Loseblattausgabe, § 120 RdNr 7 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 49).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur

    Pauschalierungen dürfen, wie der Senat für ärztlich geleitete Einrichtungen iS des § 120 Abs. 3 Satz 1 SGB V entschieden hat, die für die vertragsärztliche Vergütung geltenden Grundsätze nicht völlig außer acht lassen (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 48).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 26/03 R

    Honorarverteilung bei Vertragsärzten, Bemessung

    Die damit verlangte Orientierung an Art und Umfang der Leistungen gestattet Modifizierungen durch zB eine andere Art der Punktwertberechnung, jedenfalls dann, wenn diese durch Besonderheiten bedingt ist (vgl Clemens in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer , SGB V - GKV-Kommentar, Loseblattausgabe, § 120 RdNr 7 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 49).
  • BSG, 22.10.2004 - B 6 KA 31/03 R
    Die damit verlangte Orientierung an Art und Umfang der Leistungen gestattet Modifizierungen durch zB eine andere Art der Punktwertberechnung, jedenfalls dann, wenn diese durch Besonderheiten bedingt ist (vgl Clemens in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer (Hrsg), SGB V - GKV-Kommentar, Loseblattausgabe, § 120 (Stand März 2004) RdNr 7 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 49).
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B

    Krankenversicherung - Vergütung von ambulanten Krankenhausleistungen - Poliklinik

    Im Übrigen dürfen Pauschalierungen die für Vertragsärzte geltenden Grundsätze nicht völlig außer Acht lassen (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 48; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 49) .
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