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   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R   

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https://dejure.org/2010,5270
BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 SGB 10, § 291 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 44 SGB 1, BSHG
    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 SGB 10, § 291 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 44 SGB 1, BSHG
    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; Verzinsung

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; Verzinsung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    § 44 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) sieht nur eine Verzinsung von Sozialleistungen vor und kann auf das Verhältnis der Sozialleistungsträger untereinander nicht entsprechend angewandt werden (BSGE 49, 227, 229 = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 9; vgl auch Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 44 RdNr 11) .

    Es entspricht der (vom LSG in Bezug genommenen) ständigen Rechtsprechung des BSG im Bereich der Sozialversicherung, dass für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander Prozesszinsen nicht zu erstatten sind, weil es dafür an einer ausdrücklichen sozialrechtlichen Anspruchsgrundlage und mangels planwidriger Regelungslücke auch an den Voraussetzungen für eine Analogie fehlt (BSGE 49, 227, 229 mwN = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 10; BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 RdNr 29 ff) .

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Wie der Senat (einen Monat nach Zustellung des Berufungsurteils) bereits entschieden hat (BSGE 102, 10 ff RdNr 15 bis 17 mwN = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2) , kommt auch die analoge Anwendung des § 291 BGB nicht in Betracht.
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Es entspricht der (vom LSG in Bezug genommenen) ständigen Rechtsprechung des BSG im Bereich der Sozialversicherung, dass für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander Prozesszinsen nicht zu erstatten sind, weil es dafür an einer ausdrücklichen sozialrechtlichen Anspruchsgrundlage und mangels planwidriger Regelungslücke auch an den Voraussetzungen für eine Analogie fehlt (BSGE 49, 227, 229 mwN = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 10; BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 RdNr 29 ff) .
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    § 108 Abs. 2 SGB X, wonach ein Erstattungsanspruch der Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe von anderen Leistungsträgern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auf Antrag mit 4 vH zu verzinsen ist, scheidet als Anspruchsgrundlage im Verhältnis gleichgeordneter Träger und damit auch im Verhältnis der Träger der Sozialhilfe untereinander aus (BVerwGE 114, 61, 63; von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 108 RdNr 4; BT-Drucks 13/3904 S 48 zu Art. 2a) .
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Mit seiner Entscheidung hat der Senat die entgegenstehende Rechtsprechung des BVerwG nicht fortgesetzt, das Trägern der Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Erstattungsstreitigkeiten untereinander Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zugebilligt hatte (vgl BVerwGE 111, 213, 219 = Buchholz 436.0 § 103 BSHG Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    § 108 Abs. 2 SGB X scheidet als Anspruchsgrundlage im Verhältnis gleich geordneter Träger und damit auch im Verhältnis der kommunalen Träger untereinander aus (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 22/08 R - juris RdNr 8 mwN) .
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 20 SO 476/12

    Streit um die Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers für die

    Dies gilt auch im Bereich der Sozialhilfe; sozialhilferechtliche Sonderregelungen gibt es weder auf bundesrechtlicher noch auf landesrechtlicher Ebene (vgl. BSG, Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R Rn. 16 und vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 9; siehe auch bereits Urteile vom 16.12.1964 - 12 RJ 526/64 Rn. 15, sowie vom 18.12.1979 - 2 RU 3/79 Rn. 15; vgl. auch Roller in von Wulffen, a.a.O., § 108 Rn. 12; Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 87. EL 9/2015, § 108 Rn. 5; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 108 SGB X Rn. 47).

    Denn Zinsschuldner können nur "andere Leistungsträger" als die in § 108 Abs. 2 SGB X genannten Leistungsträger sein (vgl. BSG, Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R Rn. 17 und vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 8; vgl. auch Roller, a.a.O., § 108 Rn. 7; Kater, a.a.O., § 108 Rn. 5; Burkiczak, a.a.O., § 108 Rn. 30; vgl. auch BT-Drucksache 13/3904 S. 48).

    Dies gilt umso mehr im Verhältnis zweier Träger der vollziehenden Gewalt untereinander (BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 10).

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