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   BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71   

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BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71 (https://dejure.org/1972,210)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1972 - 2 AZR 469/71 (https://dejure.org/1972,210)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1972 - 2 AZR 469/71 (https://dejure.org/1972,210)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 438
  • NJW 1973, 77
  • DB 1972, 1925
  • DB 1972, 2356
  • afp 1973, 539
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der sogenannten Drittwirkung dieser Grundrechte, also von der Rechtsansicht aus, daß die genannten Verfassungsvorschriften unmittelbar auf den Privatrechtsverkehr anzuwenden sind (vgl. z.B. BAG 1, 185 [191 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG , BAG 4, 240 [242 f.] = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG ; BAG 4, 274 [276 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; BAG 13, 168 [174 ff.] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; alle mit weiteren Hinweisen), ohne damit abschließend zu dieser noch immer umstrittenen Frage Stellung zu nehmen (vgl. zum Streitstand die Hinweise bei Palandt-Heinrichs, BGB , 31. Aufl., § 242 Anm. 1d).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (so schon BAG 1, 185 [196] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ; vgl. auch die Rechtsprechungshinweise bei Leibholz-Rinck, Grundgesetz , 4 Aufl., Art. 3 Anm. 36 sowie BVerfGE 7, 155 [171]).

    b) In Anwendung des Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Artikel 3 Abs. 3 GG ist schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB anerkannt worden (BAG AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (so schon BAG 1, 185 [196] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ; vgl. auch die Rechtsprechungshinweise bei Leibholz-Rinck, Grundgesetz , 4 Aufl., Art. 3 Anm. 36 sowie BVerfGE 7, 155 [171]).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (so schon BAG 1, 185 [196] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ; vgl. auch die Rechtsprechungshinweise bei Leibholz-Rinck, Grundgesetz , 4 Aufl., Art. 3 Anm. 36 sowie BVerfGE 7, 155 [171]).
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der sogenannten Drittwirkung dieser Grundrechte, also von der Rechtsansicht aus, daß die genannten Verfassungsvorschriften unmittelbar auf den Privatrechtsverkehr anzuwenden sind (vgl. z.B. BAG 1, 185 [191 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG , BAG 4, 240 [242 f.] = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG ; BAG 4, 274 [276 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; BAG 13, 168 [174 ff.] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; alle mit weiteren Hinweisen), ohne damit abschließend zu dieser noch immer umstrittenen Frage Stellung zu nehmen (vgl. zum Streitstand die Hinweise bei Palandt-Heinrichs, BGB , 31. Aufl., § 242 Anm. 1d).
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der sogenannten Drittwirkung dieser Grundrechte, also von der Rechtsansicht aus, daß die genannten Verfassungsvorschriften unmittelbar auf den Privatrechtsverkehr anzuwenden sind (vgl. z.B. BAG 1, 185 [191 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG , BAG 4, 240 [242 f.] = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG ; BAG 4, 274 [276 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; BAG 13, 168 [174 ff.] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; alle mit weiteren Hinweisen), ohne damit abschließend zu dieser noch immer umstrittenen Frage Stellung zu nehmen (vgl. zum Streitstand die Hinweise bei Palandt-Heinrichs, BGB , 31. Aufl., § 242 Anm. 1d).
  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Die Anwendung des § 242 BGB auf die umstrittene Kündigung scheitert schon daran, daß der in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses geltende Grundsatz der Kündigungsfreiheit durch § 242 BGB nicht eingeschränkt wird, es sei denn, es liege ein Sachverhalt vor, der unabhängig von der Frage der Sozialwidrigkeit nach den Maßstäben des § 242 BGB zu prüfen ist (vgl. BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung mit Hinweisen unter II; ferner Hueck, KSchG , 7. Aufl., Einl. IV 6 b [S. 47 f.]).
  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    b) In Anwendung des Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der sogenannten Drittwirkung dieser Grundrechte, also von der Rechtsansicht aus, daß die genannten Verfassungsvorschriften unmittelbar auf den Privatrechtsverkehr anzuwenden sind (vgl. z.B. BAG 1, 185 [191 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG , BAG 4, 240 [242 f.] = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG ; BAG 4, 274 [276 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; BAG 13, 168 [174 ff.] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; alle mit weiteren Hinweisen), ohne damit abschließend zu dieser noch immer umstrittenen Frage Stellung zu nehmen (vgl. zum Streitstand die Hinweise bei Palandt-Heinrichs, BGB , 31. Aufl., § 242 Anm. 1d).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Im Gegenteil kann die Berechtigung von Gründen, die unter Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes als solche im Verhalten der Klägerin gewertet werden könnten, auf der Grundlage allein der zivilrechtlichen Generalklauseln gerade nicht nachgeprüft werden (vgl. BAG 28. September 1972 - 2 AZR 469/71 - zu IV der Gründe, BAGE 24, 438) .
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers wird insoweit jedoch durch die Grundregeln über das Arbeitsverhältnis begrenzt (BAG 1, 185, 194 ff.; BAG 7, 256, 261; BAG 24, 438, 444; BAG 29, 195, 200).

    Eine bloße Gefährdung des Betriebsfriedens durch eine politische oder parteipolitische Betätigung reicht allerdings in der Regel nicht aus, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter (Betriebsfrieden), im personalen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich (BAG 23, 371, 372; BAG 24, 438, 444; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 -- 2 AZR 426/74 -- AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; ebenso Hueck, Anm. zu AP Nr. 58 zu § 626 BGB; Weber, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Otto, Anm. zu EzA Art. 5 GG Nr. 4; KR-Becker, § 1 KSchG Rz. 262, 263; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz. 93, 94; Schaub, RdA 1979, 137, 143; Bäumer, BIStSozArbR 1981, 337; Dudenbostel/Klas, AuR 1979, 296, 298; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, § 626 Rz. 91, 92; kritisch differenziert und teilweise abweichend Buchner ZfA 1982, 49 ff.; Mummenhoff, DB 1981, 2539; Söllner, Festschrift für Herschel 1982, S. 389, 400; Meisel, RdA 1976, 38, 43).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Allerdings sind Beschränkungen des Arbeitnehmers bei seinen kritischen Äußerungen über Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb durch den Inhalt des Anstellungsvertrags und die ihm übertragenen Aufgaben sowie durch allgemein anerkannte arbeitsrechtliche Grundsätze, die zum Schutz vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb bestehen, vorgegeben (vgl. BAGE 1, 185, 194 ff; 7, 256, 260 ff; 24, 438, 444 = NJW 1973, 77; BAG AP § 611 BGB - Beschäftigungspflicht - Nr. 5 = NJW 1978, 239 [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76]; § 1 KSchG 1969 - verhaltensbedingte Kündigung - Nr. 1 = NJW 1978, 1872; § 626 BGB Nr. 69 = NJW 1978, 1874, 1875; vgl. auch BVerfGE 28, 191, 199 ff, 202 ff - NJW 1970, 1498, 1501) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68].
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 8, 132 [140 f.] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtl. Kündigungsbeschränkung; BAG 16, 21 [27] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 292 [298 f.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAG 24, 438 [445] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB ; ferner Hueck, KSchG , 9. Aufl., Einleitung V 6, S. 53 f.).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    Besteht die Betätigung in einer Meinungsäußerung, so findet das dem Arbeitnehmer gemäß Art. 5 Abs. 1 GG zustehende Grundrecht der freien Meinungsäußerung seine Schranken in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Der Kläger hat darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die Kündigung aufgrund dieser Vorschriften rechtsunwirksam ist (vgl. BAGE 24, 438, 440 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB).

    In diesem Fall laufe er Gefahr, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren seine Kündigung für nichtig erkannt werde; wer sich dagegen nicht in die Karten schauen lasse, bleibe unbehelligt (Schwerdtner, JZ 1973, 377, 378 [BAG 28.09.1972 - 2 AZR 469/71]; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rz 129).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Sittenwidrig ist eine Kündigung deswegen nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie insbesondere Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 464/72 - AP Nr. 32 zu § 138 BGB; BAGE 24, 292 = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAGE 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; KR-Friedrich, aaO, § 13 KSchG Rz 123, 124 m. w. N.; vgl. im übrigen - auch zur treuewidrigen Kündigung -: Galperin, BB 1966, 1458; Knigge, BB 1980, 1272; Röhsler, DB 1969, 1147).
  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

    Ob und inwieweit dieser Vorschrift auch ein für die übrigen Arbeitnehmer geltendes Verbot der parteipolitischen Betätigung im Betrieb zu entnehmen ist, wird im Schrifttum unterschiedlich beantwortet; teilweise wird die Ansicht vertreten, jedenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergebe sich für die einzelnen Arbeitnehmer, daß sie parteipolitische Betätigungen im Betrieb insoweit unterlassen müßten, wie dadurch der Betriebsfrieden beeinträchtigt werde oder andere Arbeitnehmer sich belästigt fühlten (in diesem Sinne BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I]; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2 b]; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c]; vgl. zu dieser Frage allgemein Dietz-Richardi, aaO, § 74 Anm. 40; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 74 Anm. 9; Galperin-Löwisch, aaO, § 74 Anm. 23; Gnade, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 14 (1976) S. 59 [67 f.]; Meisel, RdA 1976, 38 [42 ff.]; Thiele, GK-BetrVG, § 74 Anm. 51).

    Die arbeitsvertraglichen Beziehungen werden aber durch eine politische Meinungsäußerung des Arbeitnehmers unmittelbar berührt, wenn dadurch der Arbeitgeber diskriminiert und in der öffentlichen Meinung herabgesetzt wird (BAG 24, 438 [443ff.] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2]).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    In Betracht kommen hier § 134 BGB in Verbindung mit gesetzlichen Verbotsvorschriften und § 242 BGB (vgl. BAG Urteil des Zweiten Senats vom 28. September 1972 - 2 AZR 469/71 - BAG 24, 438, 440 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB, unter I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 113/03

    Verhaltensbedingte Kündigung - freie Meinungsäußerung - Loyalitätspflicht -

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

  • VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288

    Gewerberecht: Förderung des örtlichen Gewerbes durch sog. Einheimischenmodelle

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76

    Verhaltensbedingte Kündigung - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wichtiger

  • VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480

    Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

  • VGH Bayern, 31.05.1990 - 1 B 85 A.861

    Verwaltungsprozeßrecht: Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichen Verträgen;

  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
  • LAG Köln, 19.02.1999 - 11 Sa 852/98

    Verstoß einer ordentlichen Kündigung gegen ein Verbotsgesetz

  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 696/78
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