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   BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76   

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BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 (https://dejure.org/1978,146)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 (https://dejure.org/1978,146)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 (https://dejure.org/1978,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderte - Besondere Kündigungsschutzvorschriften - Gesundheitliche Voraussetzungen - Schwerbehinderteneigenschaft - Zeitpunkt der Kündigung - Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Sonderkündigungsschutz - Prüfung der Sozialwidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 141
  • NJW 1978, 2568 (Ls.)
  • DB 1978, 1227
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.1958 - 2 AZR 467/55

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Wie die Revision einräumt, betrifft die von ihr angeführte Entscheidung des Senates vom 13- Februar 1958 - 2 AZR 467/55 - (BAG 5, 2o8 [213] = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG) die Frage, ob einem dauernd 23 - arbeitsunfähigen Schwerbeschädigten der Sonderkündigungsschutz zusteht.
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für materiell-rechtliche Ausschluß fristen, die die Kündigungsbefugnis oder den besonderen Kündigungsschütz begrenzen (vgl. BAG 23, 475 [479] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II der Gründel; Bulla- Buchner, aaO, § 9 Anm. loo).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Mit der Versäumung der Frist tritt eine Verwirkung des besonderen Kündigungsschutzes des Schwerbehinderten wegen des Zeitablaufs ein (vgl. zu den vergleichbaren Regelungen des § 626 Abs. 2 BGB und § 9 MuSchG BAG 24, 292 = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; Bulla- Buchner, MuSchG, 4. Aufl., § 9 Anm. loo und lol mit Hinweisen).
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    (Bestätigung der Urteile vom 17 Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - A P Nr. 1 zu § 1 2 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmt.) .
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Auch mit dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung kann der Kündigungsberechtigte nicht beliebig lange warten, wenn er sein Kündigungsrecht nicht verlieren (verwirken) will (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    (Bestätigung der Urteile vom 17 Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - A P Nr. 1 zu § 1 2 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmt.) .
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 688/76

    Zum Zustimmungsbedürfnis der Hauptfürsorgestelle, wenn ein auf Beamtenrecht

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Solange der Arbeitnehmer nichts unternommen hat, um seine Rechtsstellung in dem dafür vorgesehenen besonderen Vorverfahren zu klären, hat der Arbeitgeber - soferr die Schwerbehinderteneigenschaft nicht offenkundig ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 2o. Oktober 1977 - 2 AZR 688/76 - zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt [zu II 3 der Gründe]) - weder einen Anlaß noch die Möglichkeit, die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu einer beabsichtigten Kündigung zu beantragen.
  • BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71

    Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    1. Für das Schwerbeschädigtengesetz hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der besondere Kündigungsschutz allein an den objektiven Tatbestand der Schwerbeschädigteneigenschaft anknüpfe (vgl. BAG 3 2o3 [2o6] = AP Nr. 4 zu § 14 SchwBeschG; BAG 4, lol [lo2 ] = AP Nr. 9 zu § 14 SchwBeschG und BAG 24, 264 [267] = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG).
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68

    Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    Die Gleichstellung ist nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung ein konstitutiver Verwaltungsakt, der den Schwerbehindertenschutz erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Arbeitsamtes an den Arbeitnehmer begründet (vgl. Wilrodt-Neumann, aaO, § 2 Anm. 38, und BAG AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG).
  • BAG, 07.05.1957 - 3 AZR 482/56

    Kündigung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
    1. Für das Schwerbeschädigtengesetz hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der besondere Kündigungsschutz allein an den objektiven Tatbestand der Schwerbeschädigteneigenschaft anknüpfe (vgl. BAG 3 2o3 [2o6] = AP Nr. 4 zu § 14 SchwBeschG; BAG 4, lol [lo2 ] = AP Nr. 9 zu § 14 SchwBeschG und BAG 24, 264 [267] = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Zwar beginnt die Frist im Grundsatz nicht zu laufen, bevor der Arbeitgeber von einer bereits festgestellten oder beantragten Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers Kenntnis hat (zu § 21 Abs. 2 Satz 1 SchwbG vgl. BVerwG 5. Oktober 1995 - 5 B 73.94 -; zu § 18 Abs. 2 Satz 1 SchwbG 1974 vgl. auch BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - zu I 3 a dd der Gründe, BAGE 39, 59; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 30, 141) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

    Zwar beginnt die Frist des § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF (§ 174 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nF) im Grundsatz nicht zu laufen, bevor der Arbeitgeber von einer bereits festgestellten oder beantragten Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers Kenntnis hat (zu § 21 Abs. 2 Satz 1 SchwbG vgl. BVerwG 5. Oktober 1995 - 5 B 73.94; zu § 18 Abs. 2 Satz 1 SchwbG 1974 vgl. auch BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - zu I 3 a dd der Gründe, BAGE 39, 59; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 30, 141) .
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Etwas anderes hat auch das Bundesarbeitsgericht in den von der Revision genannten Entscheidungen (Urteile vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAGE 29, 17; vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 334 und vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 12 SchwbG) nicht angenommen.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Daß damit das Risiko der noch ungewissen Schwerbehinderteneigenschaft (teilweise) dem Arbeitgeber aufgebürdet wird, ist - wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat - verfassungsrechtlich unbedenklich und einfachrechtlich eine unausweichliche Folge der Grundentscheidung des Schwerbehindertengesetzes, dem Feststellungsbescheid nach § 3 keine konstitutive Wirkung beizumessen (vgl. BAG 30, 141 [150 f.]).

    Der Gesetzgeber halte vielmehr für Fälle der' vorliegenden Art als Lösung die Zustimmungsfiktion des § 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG bereit: Die Hauptfürsorgestelle sei wegen ungeklärter Zuständigkeit zur Untätigkeit verpflichtet mit der Folge, daß die Zustimmung als erteilt gilt (so wohl auch - allerdings ohne Festlegung - BAG 30, 141 [149]; Urteil vom 27. Mai 1983 - 7 AZR 482/81 - [AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG Bl. 73 R]; ausdrücklich Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften - KR -, 2. Aufl. 1984, Rdnr. 15 zu § 18 SchwbG ).

    Mit dieser Zweckrichtung des § 8 Abs. 3 Satz 1 SchwbG ist eine Verfahrenspflicht zur Untätigkeit ebenso unvereinbar wie eine Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle zur Aussetzung ihres Zustimmungsverfahrens bis zum Abschluß des Feststellungsverfahrens nach § 3 SchwbG , wie sie das Bundesarbeitsgericht für das Zustimmungsverfahren zu ordentlichen Kündigungen befürwortet (vgl. BAG 30, 141 [148 f.]; 43, 148 [157 f.]), bei außerordentlichen Kündigungen aber wegen § 18 Abs. 3 Satz 1 SchwbG für ausgeschlossen hält (vgl. BAG 30, 141 [149]; a.A. wohl Gröninger, Schwerbehindertengesetz, 1981, Anm. 9 d, dd [S. 30 d] zu § 3 ).

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Der Senat hält daran fest, daß der Arbeitnehmer, der die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt hat, dies noch innerhalb eines Monats seit Zugang der Kündigung zur Erhaltung des Sonderkündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz dem Arbeitgeber mitteilen kann (vgl. BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG.

    Demgegenüber will die Revision entgegen dem Wortlaut der §§ 1, 12 SchwbG a.F. und dem Sinn und Zweck der damaligen Neuregelung durch Gesetz vom 24. April 1974 (BGBl 1, 981), nämlich den Kündigungsschutz der Schwerbehinderten zu verbessern (so BAGE 29, 17, 21 = AP Nr. 1 aaO unter B II 1 der Gründe und BAGE 30, 141, 145 f. = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG, unter B I 1 der Gründe), den Kündigungsschutz auch dann ausschließen, wenn zwar die Schwerbehinderteneigenschaft zur Zeit der Kündigung vorlag und auch schon vor der Kündigung das Verfahren auf Anerkennung als Schwerbehinderte eingeleitet war, der Arbeitgeber von letzterem aber keine Kenntnis hatte.

    Für eine derartige noch einschränkendere Auslegung der §§ 1, 12, 18 SchwbG 1979 ist kein Raum, denn die vom Senat in jenen Fällen festgestellte Regelungslücke liegt hier nicht vor, wenn der Schwerbehinderte bereits vor der Kündigung das Verfahren nach § 3 SchwbG 1979 eingeleitet hatte und lediglich die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft später erfolgte (so BAGE 30, 141, 147 f. = AP aaO, unter B II der Gründe).

    Daß das Schwerbehindertengesetz auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Antragstellung selbst nicht abstellt und den Kündigungsschutz im Falle des Vorliegens einer rechtzeitig beantragten Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - anders als im Falle einer Gleichstellung - sofort eingreifen lassen will, ist auch den unterschiedlich geregelten Feststellungsverfahren zu entnehmen: Dem Feststellungsbescheid nach § 3 SchwbG 1979 kommt keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung zu (so BAGE 30, 141, 146 = AP Nr. 3 aa0, unter B I 2 der Gründe; BSG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 3/84 - AP Nr. 1 zu § 3 SchwbG), während im Gleichstellungsverfahren nach § 2 SchwbG 1979 der Schwerbehindertenschutz bis zu der hier nicht relevanten Neuregelung laut Gesetz vom 26. August 1986 (BGBl I, 1421, 1550) erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Arbeitsamtes an den Arbeitnehmer begründet wurde (so BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG, unter I der Gründe und BAGE 30, 141, 150 f. = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG, unter B II 3 der Gründe).

    Es entspricht auch der in arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung absolut herrschenden Meinung, daß der Schwerbehindertenschutz unabhängig davon besteht, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis hat (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 178 III 1; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 bis 20 SchwbG Rz 13; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 23; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 40; BAGE 5, 208; 8, 123 = AP Nr. 11 und 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; BAGE 29, 17; 29, 334; 30, 141 = AP Nr. 1, 2, 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).

    An dieser seit der Entscheidung vom 23. Februar 1978 (BAGE 30, 141 = AP, aa0) gefestigten Rechtsprechung ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit festzuhalten.

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Hat der Arbeitgeber bei Ausspruch einer außerordent lichen Kündigung keine Kenntnis davon, daß der Arbeit nehmer vor der Kündigung die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt hatte oder daß diese Feststellung bereits getroffen war, dann greift der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1, § 12 SchwbG - ebenso wie bei einer ordentlichen Kündigung - nur dann ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb einer Regel frist von einem Monat seine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderten eigenschaft mitteilt (in Fortführung von BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG).

    Das Landesarbeitsgericht hat seinen gegenteiligen Standpunkt im wesentlichen wie folgt begründet: Unter Fortentwicklung der vcm Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) 4 zur ordentlichen Kündigung aufgestellten Grundsätze betrage die Mitteilungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung 10 Tage.

    2. Der erkennende Senat schließt sich der Grundsatzent scheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) an, nach der die im Schwerbehindertengesetz enthaltene Regelungslücke im Wege richterlicher Rechtsfortbildung bei der ordentlichen Küncigung eines Schwerbehinderten in der Weise zu schließen ist, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Mor.at nach Ausspruch der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen muß.

    Für die Bemessung der Mitteilungsfrist auf regelmäßig einen Monat sprechen neben den vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 23. Februar 1978 (aaO, zu B III 3) bereits genannter Gründe nach Auffsssung des erkennenden Senats folgende Erwägungen: Das Schwerbehindertengesetz enthält - im Unterschied zum Mutterschutzgesetz - keine Mit teilungsfrist.

    Hierauf hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1978 (aaO, zu B III 3 d der Gründe) hingewiesen.

    Zu den für die außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen i.S. des § 18 Abs. 2 Satz 2 SchwbG gehört nämlich nach der Auffassung des Senats auch die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers (ebenso BAG vom 23. Februar 1978, aaO, zu B II 2 b der Gründe; Etzel, BIStSozArbR 1977, 161, 163; Gröninger, aaO, § 18 Anm. 3c).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09

    Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag,

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79

    Materielle Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85

    Anhörungsfrist für Betriebsrat bei Massenentlassungen

  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85

    Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77

    Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07

    Sonderkündigungsschutz nach Schwerbehindertenrecht bei zeitlich gestaffeltem

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 24 U 33/06

    Kein kündigungsrechtlicher Suspensiveffekt bereits bei Einleitung des Verfahrens

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • LAG Hamm, 16.10.2003 - 8 (12) Sa 471/03

    Kündigung / Schwerbehinderung / Anerkennungsantrag / Kenntnis des Arbeitgebers /

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80

    Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente

  • LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 1498/02

    Änderungskündigung; Schwerbehindertenschutz auch bei nach der Kündigung

  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 16.1138

    Keine rückwirkende Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit eines Beamten

  • LAG Hamm, 07.06.1989 - 9 Sa 1765/88

    Berufung auf Sonderkündigungsschutz in einer Monatsfrist

  • LAG Hamm, 23.05.1997 - 5 Sa 2005/96

    Anerkennung der Zeiten als Lehrer in der früheren DDR als Dienstzeit;

  • LAG Hamm, 20.12.1996 - 5 Sa 1307/95

    Arbeitsverhältnis: mehrere Befristungen - Wartezeit i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 675/76

    Kündigung bei Schwerbehinderteneigenschaft

  • VG Neustadt, 23.06.2005 - 2 K 179/05

    Zustimmung zur Kündigung - Negativattest des Integrationsamtes - Fehlende

  • BAG, 19.04.1984 - 7 AZN 110/84

    Sonderkündigungsschutz - Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft nach Zugang

  • ArbG Freiburg, 08.01.1981 - 7 (6) Ca 439/80

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels fristgerechter Klageerhebung;

  • LAG Hessen, 24.09.1980 - 10 Sa 359/80

    Fristgerechte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Erhaltung des

  • ArbG Bocholt, 23.03.2000 - 3 Ca 1185/99

    Soziale Auswahl - Informationspflicht des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 01.04.1982 - 9 Sa 71/82

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Antrag auf Anerkennung der

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 769/75

    Gesundheitliche Schädigung und Kündigungsgrund

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