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   BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82   

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https://dejure.org/1984,1763
BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82 (https://dejure.org/1984,1763)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1984 - 5 AZR 316/82 (https://dejure.org/1984,1763)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1984 - 5 AZR 316/82 (https://dejure.org/1984,1763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1; BGB § 611, § 622

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 316
  • MDR 1984, 875
  • NZA 1984, 161
  • BB 1984, 2269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    In Literatur und Rechtsprechung wird jedoch eine Auskunftspflicht bei einem solchen Rechtsverhältnis anerkannt, dessen Wesen es mit sich bringt, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 317/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht m. w. N.; ferner BGHZ 10, 385, 387; 81, 24; ebenso bereits RGZ 108, 1).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    Er sollte durch diese rechtliche Konstruktion einen stärkeren Schutz erhalten (vgl. die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. VI/2303t S. 13; ebenso BGH Urteil vom 8. November 1979 - VII ZR 337/78 - EzAÜG Nr. 61 = NJW 1980, 452).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    Die zur Ausführung des Dienst- oder Werkvertrages eingesetzten Arbeitnehmer unterliegen weiterhin der Weisung des Subunternehmers; sie sind seine Erfüllungsgehilfen(BAG 31, 135, 142 r AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; Becker/Wulfgramm, aaO, Einl, Rz 30, Art. 1 § 1 Rz 35; Becker/Kreikebaum, Schriften zur AR-Blattei, Bd. 1 Zeitarbeit, S. 44 ff.).
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    In Literatur und Rechtsprechung wird jedoch eine Auskunftspflicht bei einem solchen Rechtsverhältnis anerkannt, dessen Wesen es mit sich bringt, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 317/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht m. w. N.; ferner BGHZ 10, 385, 387; 81, 24; ebenso bereits RGZ 108, 1).
  • BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66

    Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    In Literatur und Rechtsprechung wird jedoch eine Auskunftspflicht bei einem solchen Rechtsverhältnis anerkannt, dessen Wesen es mit sich bringt, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 317/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht m. w. N.; ferner BGHZ 10, 385, 387; 81, 24; ebenso bereits RGZ 108, 1).
  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81

    Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit

    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    Erst dann werden seine Ansprüche gegen den Entleiher aus dem fingierten Arbeitsverhältnis fällig (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 1983 - 5 AZR 194/81 - AP Nr. 6 zu § 10 AÜG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZN 113/82
    Auszug aus BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 19. Mai 1982 (5 AZN 113/82) hingewiesen, mit dem er die Revision im vorliegenden Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrags zu 1 a) zugelassen hat.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der durch die Auskunft vorbereitete Zahlungsanspruch sich gegen den Arbeitgeber oder gegen einen Dritten richtet (vgl. zur Arbeitnehmerüberlassung BAG 11. April 1984 - 5 AZR 316/82 - BAGE 45, 316).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Für dessen Geltendmachung reicht - wie für jegliche Auskunftsansprüche - die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Hauptanspruchs (ebenso Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13 Rn. 21; Pelzner/Kock in Thüsing AÜG 3. Aufl. § 13 Rn. 10; Urban-Crell in Urban-Crell/Germakowski/Bissels/Hurst AÜG 2. Aufl. § 13 Rn. 7; vgl. im Übrigen [zum richterrechtlich entwickelten Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nach § 242 BGB] BAG 11. April 1984 - 5 AZR 316/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 45, 316) .
  • LAG Bremen, 27.06.1985 - 3 Sa 361/83

    Erstreckung der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast wird auch durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 1984 - 5 AZR 316/82 - (in ARSt 1984 S. 161 f.) gestützt.
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