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   BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84   

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BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84 (https://dejure.org/1986,1094)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1986 - 8 AZR 244/84 (https://dejure.org/1986,1094)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 (https://dejure.org/1986,1094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Voraussetzungen für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 304
  • NZA 1987, 389
  • BB 1987, 1035
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 12/80
    Auszug aus BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
    Wie der Sechste Senat im Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - entschieden hat, unterscheidet sich die Regelung des § 12 I Nr. 10 Satz 1 MTV von der des Bundesurlaubsgesetzes nur dadurch, daß der Urlaubsanspruch ohne die Übertragungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres besteht.

    Mit dem Sechsten Senat kann der erkennende Senat die Frage offenlassen, ob § 12 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 MTV zu entnehmen ist, daß Urlaub, der vor dem 31. März des Folgejahres geltend gemacht wurde, auch noch nach diesem Zeitpunkt gewährt werden muß (vgl. Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 -, zu B I 4 b der Gründe a.E.).

    Eine zeitliche Ausdehnung des Urlaubsanspruchs über den Übertragungszeitraum hinaus ist ihr nicht zu entnehmen (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO, zu B I 4 c der Gründe).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
    Wie der Sechste Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAG 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - BAG 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung, und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und ihm folgend auch der erkennende Senat (Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden haben, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und danach über das Ende des Urlaubsjahres hinaus und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig ist.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
    Wie der Sechste Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAG 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - BAG 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung, und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und ihm folgend auch der erkennende Senat (Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden haben, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und danach über das Ende des Urlaubsjahres hinaus und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig ist.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
    Wie der Sechste Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAG 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - BAG 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung, und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und ihm folgend auch der erkennende Senat (Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden haben, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und danach über das Ende des Urlaubsjahres hinaus und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig ist.
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
    Wie der Sechste Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAG 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - BAG 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung, und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und ihm folgend auch der erkennende Senat (Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden haben, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und danach über das Ende des Urlaubsjahres hinaus und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig ist.
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Sowohl der Sechste als auch der Achte Senat haben nach der ersten Rechtsprechungswende im Jahr 1982, als der Sechste Senat abweichend von der vorangegangenen Rspr. des Fünften Senats den Verfall des Urlaubs(-abgeltungs)anspruchs bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums angenommen hatte, keine Anknüpfung der Tarifvertragsparteien an die aufgegebene Rspr. diskutiert (vgl. beispielhaft BAG 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - zu I 2 und II der Gründe mwN, BAGE 53, 304; zu der durch das Urteil des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982 [- 6 AZR 360/80 - zu II 2 bis 4 der Gründe, BAGE 39, 53] aufgegebenen Rspr. des Fünften Senats für den gesetzlichen Urlaub grundlegend 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; fortgeführt von der Entscheidung vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Nr. 15, die den Verfall übergesetzlichen tariflichen Urlaubs auch bei Arbeitsunfähigkeit für unbedenklich hielt).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Mit dem Ende der Befristung ist der bis dahin bestehende Resturlaubsanspruch erloschen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 66, 288 = EzA § 7 BUrlG Nr. 79; BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG ).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93

    Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der § 12 I MTV eine Übertragung unabhängig von den gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen ermöglicht (so noch BAG Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG) oder ob die Bestimmung entsprechend § 7 Abs. 3 BurlG einen Übertragungsgrund voraussetzt, wie die Tarifvertragsparteien in ihrer in der Form eines Tarifvertrages abgegebenen authentischen Interpretation vom 23. März 1984 gemeint haben (BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Urlaub nicht auf das gesamte Kalenderjahr 1992 übergegangen, sondern nur auf das erste Quartal 1992, wie der Sechste und Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung zu § 12 I Nr. 10 MTV entschieden haben (BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - n.v.; BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BurlG; Urteil vom 4. September 1987 - 8 AZR 552/85 - n.v.).

  • BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89

    Urlaubsanspruch - Befristung

    Der erkennende Senat folgt dieser Auffassung (vgl. BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG; zuletzt Urteil vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und zuvor des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 50, 107 und 112 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und aaO; BAGE 53, 304 und 328 = AP Nr. 25 und 26 zu § 13 BUrlG) ist die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs nur beachtlich, wenn aufgrund des Verlangens des Arbeitnehmers, den Urlaub zu erteilen, der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer vor Ablauf der Befristung des Anspruchs - hier also des 31. März 1986 - erfüllt werden kann.
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Zwar hat der erkennende Senat im Anschluß an den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 31. Oktober 1986 (BAGE 53, 304 = AP Nr. 13 zu § 25 BUrlG mit Nachweisen) zu § 12 I Nr. 10 MTV entschieden, daß der Urlaubsanspruch ohne die Übertragungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres besteht.
  • LAG Niedersachsen, 27.05.1987 - 5 Sa 87/87

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 31.10.1986 - 8 AZR 244/84 - NZA 1987, 389 f), wird der Arbeitgeber gemäß § 275 Abs. 1 BGB von der Pflicht zur Gewährung des Urlaubs frei, wenn er einem Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht gewähren kann, weil dieser während des Urlaubsjahres und gegebenenfalls während des Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig erkrankt war.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 488/87

    Urlaub: Geltenmachung des Anspruchs - Beachtlichkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und zuvor des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 53, 304 und 328 = AP Nr. 25 und 26 zu § 13 BUrlG) ist die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs nur beachtlich, wenn aufgrund des Verlangens des Arbeitnehmers, den Urlaub zu erteilen, der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer vor Ablauf der Befristung - hier also dem 31. März 1986 - erfüllt werden kann.
  • LAG Düsseldorf, 20.09.1989 - 12 Sa 945/89

    Urlaubsanpruch des Arbeitnehmers; Urlaub; Gesetzliche Frist; Verzug; Abmahnung

  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch erfordert keine Arbeitsleistung in dem Jahr -

  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 92/85

    Erlöschen des Schwerbehindertenurlaubsanspruchs

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 787/87

    Urlaub: Übertragung in das Folgejahr - Geltendmachung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 97/86

    Urlaubsanspruch und Mutterschaftsurlaub - Fortbestand des wegen

  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 559/87

    Befristung des Urlaubsanspruchs auf Geltendmachung bis zum 31. März eines jeden

  • BAG, 15.01.1987 - 8 AZR 174/85

    Urlaubsübertragung in das folgende Kalendarjahr

  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 588/84

    Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei erfolgloser Geltendmachung

  • LAG Hessen, 20.02.1987 - 11 Sa 1808/86

    Untergang von Urlaubsansprüchen

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