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   BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92   

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https://dejure.org/1993,1510
BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92 (https://dejure.org/1993,1510)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1993 - 5 AZR 170/92 (https://dejure.org/1993,1510)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1993 - 5 AZR 170/92 (https://dejure.org/1993,1510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BeschFG § 2 Abs. 1
    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1; BGB § 242
    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 305
  • MDR 1993, 1090
  • NZA 1993, 839
  • BB 1993, 1661
  • DB 1993, 2491
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitszeit anknüpft (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - NZA 1992, 1037, 1039 [BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90], m. w. N.; Wildschütz, NZA 1991, 925, 926) [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89].

    Die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung bewirkt eine Erhöhung des Arbeitsentgeltes pro Zeiteinheit (zutreffend Wildschütz, NZA 1991, 925, 926) [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89].

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Die Vergütungsregelung der Beklagten für die älteren teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte ("Richtlinien") verstößt gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985).

    Das Gebot der Gleichbehandlung gilt für einseitige Maßnahmen ebenso wie für vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitszeit anknüpft (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - NZA 1992, 1037, 1039 [BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90], m. w. N.; Wildschütz, NZA 1991, 925, 926) [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89].

    Wird die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten nicht herabgesetzt und bleibt deren Monatsverdienst unverändert, so erhalten sie pro Arbeitsstunde eine geringere Vergütung als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - NZA 1992, 1037, 1039) [BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90].

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Der Fall ist daher vergleichbar mit den vom Bundesgerichtshof und der ganz überwiegenden Meinung des Schrifttums anerkannten Fallgestaltungen zum Schadenersatzrecht, wonach unter § 218 BGB auch ein Feststellungsurteil fällt, das nur ganz allgemein die Ersatzpflicht des Schädigers ausspricht (vgl. BGH Urteil vom 3. November 1988 - IX ZR 203/87 - NJW-RR 1989, 215 [BGH 03.11.1988 - IX ZR 203/87], m. w. N.).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat danach Anspruch auf ein anteiliges Entgelt, das dem Verhältnis seiner Arbeitsleistung zu derjenigen eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (vgl. statt vieler nur Senatsurteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 293/91

    Vergütung für Teilzeitbeschäftigte nach Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92
    Denn nach Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 muß die finanzielle Besserstellung auch dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer anteilig zugute kommen (so BAG Urteil vom 29. Januar 1992, BAGE 69, 278).
  • LAG Hamburg, 04.02.1994 - 3 Sa 37/92

    Anspruch auf Gewährung von tariflicher Altersfreizeit an Teilzeitbeschäftigte;

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  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Die finanzielle Besserstellung muß auch ihm anteilig zugute kommen (BAG Urteil vom 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305, 309 = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Die finanzielle Besserstellung muß ihr anteilig zugute kommen (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305, 309; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

    Dieser altersmäßig bedingten eingeschränkten Leistungsfähigkeit sind auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ausgesetzt, so daß es sich insoweit zwar nur um einen graduellen Unterschied, nicht aber um einen grundsätzlichen Unterschied handelt (vgl. BAG, Urteil vom 3.3.1993, BAGE 72, 305).

    Denn die Herabsetzung des wöchentlichen Regelstundenmaßes unter Beibehaltung der bisherigen Bezüge bewirkt eine Erhöhung des "Arbeitsentgelts" pro Zeiteinheit; wird das Regelstundenmaß der Teilzeitbeschäftigten nicht herabgesetzt und bleiben deren Bezüge unverändert, so erhalten sie demgegenüber pro Arbeitsstunde eine geringere "Vergütung" als ihre vollbeschäftigten Kollegen (vgl. BAG, Urteil vom 29.1.1992, NZA 1992, 1037; Urteil vom 3.3.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige

    Der Grundsatz des gleichen Entgelts führt somit dazu, daß Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis des Umfangs ihrer Teilzeittätigkeit zur Vollzeittätigkeit zu vergüten sind (vgl. BAG, Urteil vom 3.3.1993 -5 AZR 170/92-, BB 1993, 1661 -teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte).
  • LAG Hamm, 16.12.1997 - 5 Sa 157/97

    Höhe der Vergütung für die Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94

    Streit um den Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf anteilige

    Die Entscheidung des Senats vom 3. März 1993 zur altersbedingten Pflichtstundenermäßigung (- 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305 [BAG 03.03.1993 - 5 AZR 170/92] = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) läßt sich auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragen.
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