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   BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93   

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BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93 (https://dejure.org/1993,990)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1993 - 1 ABR 36/93 (https://dejure.org/1993,990)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1993 - 1 ABR 36/93 (https://dejure.org/1993,990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsplatz - Gesamthafen - Zuweisung - Hafeneinzelbetrieb - Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 95 Abs. 3, §§ ... 99, 101; Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) vom 3.8.1950 (BGBl. I S. 352) §§ 1, 2; Vereinbarung über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter in Lübeck (Gesamthafenbetrieb) vom 31.3.1985; Verwaltungsordnung für den Gesamthafenbetrieb Lübeck, in Kraft seit 7.2.1986
    Versetzung: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitsverhältnissen mit ständig wechselnden Einsatzstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 24
  • NZA 1994, 627
  • BB 1994, 651
  • DB 1994, 985
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Dies ist anzunehmen etwa auch dann, wenn der Arbeitsort sich ändert und/oder wenn der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 158 ff. = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991, BAGE 67, 225 = AP Nr. 25 zu § 95 BetrVG 1972).

    Die Eigenart des Arbeitsverhältnisses selbst muß es vielmehr mit sich bringen, daß der Arbeitnehmer üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt wird (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 110; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 86 ff.; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, aaO, § 99 Rz 28; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 63; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 56).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Dies ist anzunehmen etwa auch dann, wenn der Arbeitsort sich ändert und/oder wenn der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 158 ff. = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991, BAGE 67, 225 = AP Nr. 25 zu § 95 BetrVG 1972).

    Es ist daher von der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszugehen und nicht etwa lediglich von der Umsetzung G von Wechselschicht in Normalschicht, bei der sich nur die Lage der Arbeitszeit geändert hätte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991, aaO).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Einer derartigen Aufspaltung von Arbeitgeberfunktionen begegnet man auch in anderen Bereichen, so beispielsweise bei der Arbeitnehmerüberlassung im Verhältnis zwischen Entleiher und Verleiher gegenüber dem Leiharbeitnehmer oder bei vorübergehender Entsendung eines Auszubildenden in den Betrieb eines anderen Unternehmens zur Durchführung eines Ausbildungsabschnitts, der im Betrieb des Ausbildungsunternehmens nicht durchgeführt werden kann oder soll (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu C II 2 und 3 der Gründe).

    Diese Aufteilung der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen und Zuständigkeiten bei gespaltener Arbeitgeberstellung hat ihren Niederschlag in der - nicht abschließenden - Regelung des Art. 1 § 14 AÜG gefunden, der insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (s. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - EzA § 14 AÜG Nr. 3, beide m. w. N.).

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92

    Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Diese Aufteilung der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen und Zuständigkeiten bei gespaltener Arbeitgeberstellung hat ihren Niederschlag in der - nicht abschließenden - Regelung des Art. 1 § 14 AÜG gefunden, der insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (s. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - EzA § 14 AÜG Nr. 3, beide m. w. N.).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob der Gesamthafenarbeiter damit während seines Einsatzes zugleich in einem zweiten Arbeitsverhältnis zum Hafeneinzelbetrieb steht (so der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 25. November 1992, aaO, zu B II 2 der Gründe, für die Rechtslage im Gesamthafen Hamburg; a.A. Müllner, S. 117) oder ob man mit dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts für den hier betroffenen Lübecker Gesamthafen annimmt, daß der Gesamthafenbetrieb auch während seines Einsatzes beim Hafeneinzelbetrieb alleiniger Arbeitgeber bleibt und § 4 Abs. 2 VerwO nur bedeutet, daß der Gesamthafenarbeiter während des Einsatzes in den Arbeitsablauf des Hafeneinzelbetriebes eingebunden ist (Urteil vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 29 = AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG, zu II 1 der Gründe; so auch Müllner, aaO).
  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92

    Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Der Hafenbetriebsverein ist also Gesamthafenarbeitgeber gegenüber dem seit 1985 beschäftigten Arbeitnehmer G (von der Arbeitgeberstellung der Gesamthafenbetriebsgesellschaft im Gesamthafen Hamburg geht auch aus BAG Beschluß vom 25. November 1992, BAGE 72, 12; Müllner, aaO, S. 35).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Dies ist anzunehmen etwa auch dann, wenn der Arbeitsort sich ändert und/oder wenn der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 158 ff. = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991, BAGE 67, 225 = AP Nr. 25 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Die Eigenart des Arbeitsverhältnisses selbst muß es vielmehr mit sich bringen, daß der Arbeitnehmer üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt wird (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 110; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 86 ff.; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, aaO, § 99 Rz 28; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 63; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 56).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsratas bei der Versetzung von Auszubildenden -

    Auszug aus BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
    Die Eigenart des Arbeitsverhältnisses selbst muß es vielmehr mit sich bringen, daß der Arbeitnehmer üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt wird (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 110; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 86 ff.; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, aaO, § 99 Rz 28; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 63; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 56).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Die Eigenart des Arbeitsverhältnisses selbst muß es mit sich bringen, daß der Arbeitnehmer üblicherweise nicht ständig an einen bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt wird (BAG 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24 mwN).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs war zu bejahen, weil der betroffene Arbeitnehmer einer anderen Einheit zugewiesen worden war (BAG 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21

    Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021

    In der Entscheidung des BAG v. 2. November 1993 ( 1 ABR 36/93) sei die Rechtsfrage des Entstehens eines weiteren Arbeitsverhältnisses offengelassen worden.

    Ob er der Auffassung des 5. Senats aus dem Jahre 1989 oder des 7. Senats aus dem Jahre 1992 folge, ließ der 1. Senat in einer Entscheidung von 1993 ausdrücklich offen (BAG vom 02.11.1993, 1 ABR 36/93).

  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17

    Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Es ist daher von der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszugehen und nicht etwa lediglich von der Umsetzung G von Wechselschicht in Normalschicht" (BAG 02.11.1993 - 1 ABR 36/93, juris Rn. 41).
  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21

    Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses

    In der Entscheidung des BAG v. 2. November 1993 ( 1 ABR 36/93) sei die Rechtsfrage des Entstehens eines weiteren Arbeitsverhältnisses offengelassen worden.

    Ob er der Auffassung des 5. Senats aus dem Jahre 1989 oder des 7. Senats aus dem Jahre 1992 folge, ließ der 1. Senat in einer Entscheidung von 1993 ausdrücklich offen (BAG vom 02.11.1993, 1 ABR 36/93).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 30/95

    Sozialarbeiter als Zivildienstbeauftragter

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (BAG in ständiger Rechtsprechung; statt vieler: Beschluß vom 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, 35, m.w.N. = AP Nr. 32 zu § 95 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe).
  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21

    Gesamthafenbetrieb als überbetrieblicher Arbeitgeber für Hafenarbeiter in Bremen

    In der Entscheidung des BAG v. 2. November 1993 ( 1 ABR 36/93) sei die Rechtsfrage des Entstehens eines weiteren Arbeitsverhältnisses offengelassen worden.

    Ob er der Auffassung des 5. Senats aus dem Jahre 1989 oder des 7. Senats aus dem Jahre 1992 folge, ließ der 1. Senat in einer Entscheidung von 1993 ausdrücklich offen (BAG vom 02.11.1993, 1 ABR 36/93).

  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

    Das gilt beispielsweise für die Mitbestimmung des Verleiherbetriebsrats bei der Entsendung eines Leiharbeitnehmers, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Versetzung im Sinne von § 99 i.V.m. § 95 Abs. 3 BetrVG darstellt (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 02.11.1993 1 ABR 36/93, NZA 1994, 627).
  • LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06

    Altenpflegekraft

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. BAG Beschlüsse vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.11.2019 - 13 TaBV 44/19

    Rechtsstellung des Betriebsrats

  • ArbG Stuttgart, 27.02.1997 - 9 BV 1/97

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats einer Niederlassung bei Versetzung von

  • LAG Hessen, 13.02.2007 - 4 TaBV 200/06

    Keine Versetzung beim Auslandseinsatz von bisher im Inland an wechselnden

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2017 - 6 SaGa 9/17

    Einstweilige Verfügung, Versetzung, Unterlassung, Betriebsrat, Mitbestimmung

  • LAG Hamm, 15.12.1998 - 13 TaBV 87/98

    Qualifizierung einer Anordnung des Arbeitgebers als Versetzung; Mitwirkungsrecht

  • ArbG Essen, 11.11.2003 - 2 BV 85/03

    Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung bei Einsatz von Lagerarbeitern und

  • LAG Hamm, 21.12.1999 - 13 TaBV 72/98

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen

  • ArbG Nürnberg, 30.11.2020 - 3 BV 19/20

    Arbeitsleistung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Gemeinde, Versetzung, Beteiligung,

  • LAG Köln, 29.08.1994 - 10 Ta 165/94

    Beschlussverfahren: Zwangsvollstreckung aus Vergleich

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 24/99
  • ArbG Stuttgart, 11.12.2015 - 24 BV 185/15

    Mehrtägige Auslandsdienstreise eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 4 Sa 54/14

    Arbeitgeber, Vertragsarbeitgeber, Hafenbetriebsverein, Hafenarbeiter,

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