Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Waschen und Umkleiden regelmäßig keine zu vergütenden Hauptleistungspflichten i. S. des § 611 BGB

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • ArbG Iserlohn, 28.04.1997 - 1 Ca 2662/96
  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 96, 45
  • MDR 2001, 396
  • BB 2001, 473
  • DB 2001, 543
  • NZA 2001, 458



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05  

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Nach ihr bestimmt sich, ob Sicherheit oder Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet sind, wenn durch die von ihm abverlangte Beschäftigung die höchstzulässige Grenze von zehn Stunden überschritten oder gegenläufig die Ruhezeit von elf Stunden unterschritten wird (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45).
  • LAG München, 01.03.2011 - 6 Sa 969/10  

    Umkleidegut - Arbeitszeit

    Bei Anlegen vorgeschriebener Dienstkleidung ist zu differenzieren: Dies ist nicht lediglich fremdnützig und somit keine Arbeitszeit, wenn die Kleidung zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG v. 10.11.2009 a.a.O., Rz. 15 [juris]; BAG v. 11.10.2000 - 5 AZR 122/99, NZA 2001, 458).

    Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.10.2000 (a.a.O.) nicht entgegen.

    Wenngleich das Bundesarbeitsgericht in der fraglichen Entscheidung vom 11.10.2000 (a.a.O.) ausführt, die Vergütungspflicht im Vergütungspflicht im öffentlichen Dienst beruhe allein auf § 15 BAT und der Definition des Beginns der Arbeitszeit, so gilt dies für den vorliegenden Fall jedenfalls nicht.

    Die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 11.10.2000 (a.a.O.) angeführten Tarifregelungen im Braunkohle- und Steinkohlebergbau können auch umgekehrt verstanden werden, nämlich dass es einer besonderen tariflichen Regelung bedurft hatte, wollte man die Wasch- und Umkleidezeiten aus der Vergütungspflicht ausnehmen.

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07  

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Erforderlich ist eine Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, 51; 16. Januar 2002 - 5 AZR 303/00 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 7 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 2, zu I 1 a, b der Gründe).

    Dabei dient die Regenerationskur nicht der Erfüllung von Arbeitsschutzbestimmungen, für die der Arbeitgeber einzustehen hat (vgl. hierzu Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, 51 f.), sondern stellt nach Nr. 7 der SR-FS eine geldwerte Leistung dar, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat.

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