Rechtsprechung
| BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Änderung einer Klage in der Berufungsinstanz; Folge eines rügelosen Einlassens auf die Klageänderung; Anspruch auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit; Anforderungen an den Antrag eines Arbeitnehmers auf Verringerung der vertraglich vereinbarten ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145; TzBfG § 8
Teilzeitanspruch und Antrag auf Verteilung verbleibender Arbeitszeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit
- IWW (Kurzinformation)
Teilzeitarbeit - Grundsätze für gewünschte Verteilung der Arbeitszeit
- nomos.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Teilzeitanspruch und Verteilung der Arbeitszeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zum Anspruch auf Teilzeitarbeit - Muss der Arbeitnehmer gleichzeitig eine bestimmteVerteilung der verringerten Arbeitszeit beantragen?
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 01.08.2002 - 2 Ca 359/01
- LAG Niedersachsen, 26.06.2003 - 4 Sa 1306/02
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZN 562/03
- BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Papierfundstellen
- BAGE 113, 11
- MDR 2005, 933
- NZA 2005, 769
- BB 2005, 1739
- DB 2005, 1279
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (10)
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten nach § 894 ZPO als erteilt (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11 = EzA TzBfG § 8 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).Maßgeblich ist, ob er den Antrag als "Einheit" auffassen durfte (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 365/02 - BAGE 105, 133 und 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107).
Der Arbeitgeber kann den iSv. § 145 BGB einheitlichen Antrag nur einheitlich annehmen (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - aaO).
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung, ob Ablehnungsgründe zu Recht geltend gemacht werden, ist das Datum, zu dem das Ablehnungsschreiben dem Arbeitnehmer zugegangen ist (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105, 133, abl. Rolfs Anm. AP TzBfG § 8 Nr. 1; zustimmend Thüsing Anm. SAE 2004, 1).Maßgeblich ist, ob er den Antrag als "Einheit" auffassen durfte (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 365/02 - BAGE 105, 133 und 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107).
- LAG Niedersachsen, 26.06.2003 - 4 Sa 1306/02
Neufestlegung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber nach den Wünschen …
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juni 2003 - 4 Sa 1306/02 - wird zurückgewiesen, soweit die Klägerin beantragt hat, den Beklagten zu verurteilen, die Zustimmung zur Verteilung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche auf drei aufeinander folgende Wochentage mit jeweils 8, 333 Stunden zu erteilen.Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juni 2003 - 4 Sa 1306/02 - auf die Revision der Klägerin aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - zurückverwiesen.
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten nach § 894 ZPO als erteilt (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11 = EzA TzBfG § 8 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4). - BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Die Klägerin überlässt insoweit die nähere Festlegung dem Weisungsrecht des Beklagten (vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248). - BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01
Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Seine Entscheidung ist daher nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Denk- oder Erfahrungsgesetze verstößt oder ob die entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalls hinreichend berücksichtigt sind (vgl. Senat 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309). - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Verlangt der Beklagte für Assistenzstellen im Forschungsbereich/Labor üblicherweise eine Ausbildung zu einem technischen Heilhilfsberuf wie MTA/PTA oder einen vergleichbaren Ausbildungsgang (BTA) ohne einschlägige Vorkenntnisse, wie die Klägerin geltend macht, so darf er bei der Ausschreibung der zu besetzenden Teilzeitstelle grundsätzlich keine anderen Anforderungen stellen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6 = EzA TzBfG § 8 Nr. 6). - BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten nach § 894 ZPO als erteilt (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11 = EzA TzBfG § 8 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4). - BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
(3) Ein Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31) bzgl. einer zumutbaren Einarbeitungszeit zur Herstellung der sozialen Vergleichbarkeit, die mit drei Monaten bemessen wird, scheidet aus. - BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
Auszug aus BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, weil es die Klage aus anderen Gründen abgewiesen hat, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch
Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (…Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu I der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A II 1 der Gründe; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu A 1 der Gründe).
Er darf ihn bis zur Erörterung mit dem Arbeitgeber zurückstellen (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 3 b der Gründe).
Danach kann die "neuerliche Geltendmachung" nur erfolgreich sein, wenn die zweijährige Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG abgelaufen ist und der Arbeitgeber den zunächst gestellten Antrag des Arbeitnehmers zu Recht aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B I 2 a der Gründe).
Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B I 2 b der Gründe).
a) Die Klage auf Verringerung der Arbeitszeit ist unbegründet, wenn die klagende Partei die Verringerung der Arbeitszeit von der Verteilung der Arbeitszeit abhängig macht (einheitliches Vertragsangebot) und schon ein Anspruch auf die von der klagenden Partei gewünschte Verteilung nicht besteht (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 3 der Gründe).
Für die Auslegung maßgeblich ist, ob der Antrag aus Sicht des Arbeitgebers als "Einheit" aufzufassen ist (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
Teilzeitanspruch
Wenn sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinander setzt, weil es die Klage aus anderen Gründen abgewiesen hat, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer den Zeitpunkt benennt, zu dem die erstrebte Vertragsänderung wirksam wird (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).
Seine Entscheidung ist daher nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt und ob die entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalles hinreichend berücksichtigt sind (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Hierzu zählen im Allgemeinen zusätzliche Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen oder die durch die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallen (BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion
Maßgeblich für das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe ist der Zeitpunkt, zu dem dem Arbeitnehmer die Ablehnungserklärung des Arbeitgebers zugegangen ist (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 3 c aa der Gründe, BAGE 113, 11 zu § 8 TzBfG).
- BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150 …
Rn. 22 (a) Nach § 8 Abs. 6 TzBfG aF kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, wenn der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 25, BAGE 113, 11).Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf es, ob der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, dass der Arbeitnehmer den Verteilungswunsch nicht sogleich mit dem Verringerungswunsch äußern muss, sondern ihn bis zur Erörterung mit dem Arbeitgeber zurückstellen darf (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 113, 11).
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07
Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (…Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 30, BAGE 115, 136; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 15, BAGE 113, 11).b) Der Antrag des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG ist ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags iSv. § 145 BGB (…Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - Rn. 110, BAGE 110, 356; vgl. auch 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 45, BAGE 113, 11;… 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - Rn. 24, BAGE 111, 260).
Steht schon der Angebotsinhalt nicht fest, kann der Arbeitgeber auch nicht materiell "berechtigt" iSv. § 8 Abs. 6 TzBfG von den gesetzlichen Ablehnungsgründen des § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG Gebrauch machen (zu dem Begriff der berechtigten Ablehnung Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 46, BAGE 113, 11).
- BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06
Verringerungsanspruch - Arbeitszeit
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender Gründe liegt beim Arbeitgeber (…Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 42, BAGE 115, 136; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 32, BAGE 113, 11;… 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - Rn. 69, BAGE 105, 107; zustimmend: Kohte/Doll jurisPR-ArbR 17/2004 Anm. 1). - ArbG Berlin, 20.04.2012 - 28 Ca 17989/11
Teilzeitantrag eines Arbeitnehmers in leitender Position - zulässige …
zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Ablehnungsgründe statt vieler BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11 = AP § 8 TzBfG Nr. 9 = EzA § 8 TzBfG Nr. 12 = NZA 2005, 769 [B.I.2 c, aa.Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender Gründe liegt beim Arbeitgeber".S. zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Ablehnungsgründe statt vieler BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11 = AP § 8 TzBfG Nr. 9 = EzA § 8 TzBfG Nr. 12 = NZA 2005, 769 [B.I.2 c, aa.
82) S. zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Ablehnungsgründe statt vieler BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11 = AP § 8 TzBfG Nr. 9 = EzA § 8 TzBfG Nr. 12 = NZA 2005, 769 [B.I.2 c, aa.
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG
Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (…BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11). - LAG Köln, 17.03.2026 - 7 SLa 387/25
Teilzeitantrag; Betriebliche Gründe; Einstellung einer Ersatzkraft; Sperrfrist
Das Änderungsangebot der Klägerin ist so zu verstehen, dass sie das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit mit dem konkreten Verteilungswunsch in der Weise verbindet, dass sie das Änderungsangebot von der Festsetzung der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig macht, sodass die Beklagte das Änderungsangebot nur einheitlich annehmen oder ablehnen kann (vgl. hierzu BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 45, juris; 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - Rn. 17, juris). Dies hat das Arbeitsgericht zutreffend angenommen und steht zwischen den Parteien nicht in Rede.Geeignet ist regelmäßig aber auch eine Ersatzkraft, die dem Anforderungsprofil entspricht, das der Arbeitgeber üblicherweise bei der Nachbesetzung von Stellen aufstellt (BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 35, juris; vgl. auch BAG 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - Rn. 53, juris). Die Klägerin hat eine Ausbildung zur Industriekauffrau absolviert und ist zwischenzeitlich seit 2021 im HR-Bereich der Beklagten tätig.
Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 09.03.2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 22; 24.09.2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27, jew. zu § 8 Abs. 6 TzBfG aF; vgl. auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, juris, sowie BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 25, juris, jew. zur Bindung des Arbeitnehmers an einen Antrag nach § 8 Abs. 1 TzBfG in Anbetracht von § 8 Abs. 6 TzBfG).
Rn. 102 Nach § 8 Abs. 6 TzBfG sperrt daher nur die Zustimmung oder berechtigte Ablehnung eines unbefristeten Gesuchs einen nachfolgenden Anspruch, nicht auch die Zustimmung oder berechtigte Ablehnung eines befristeten Teilzeitverlangens nach § 9a TzBfG (…BAG 27.01.2026 - 9 AZR 32/25 - Rn. 34;… HK-TzBfG/Boecken, 7. Aufl. 2024, § 8 Rn. 136;… Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, 6. Aufl. 2022, § 8 Rn. 106; vgl. auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, juris, sowie BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 25, juris, jew. zur Bindung des Arbeitnehmers an einen Antrag nach § 8 Abs. 1 TzBfG in Anbetracht von § 8 Abs. 6 TzBfG)..
- LAG Köln, 20.04.2026 - 7 SLa 576/24
Feststellungsinteresse; Bestimmtheit; rechtsschutzgewährende Auslegung; …
Nach den klägerseits behaupteten E-Mails vom 27.11.2022 und 09.12.2022, der E-Mail des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 15.02.2023, dem Schreiben der Beklagten vom 02.03.2023 sowie dem schriftsätzlichen Vorbringen der Parteien ist zwar anzunehmen, dass die Parteien hinsichtlich der in Streit stehenden Teilzeitanträge von - auch üblicherweise entsprechend gestellten - einheitlichen Teilzeitbegehren der Klägerin ausgegangen sind, die Klägerin also die Verringerung der Arbeitszeit auf 20 Wochenarbeitsstunden mit deren Neuverteilung verbunden hat (vgl. hierzu BAG 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 45, juris; 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - Rn. 17, juris). - LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit; …
- ArbG Bonn, 18.07.2012 - 2 Ca 645/12
Anspruch eines vollzeitbeschäftigten und im Schichtsystem beschäftigten …
- LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19
Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"
- LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 445/12
Geänderte Verteilung der Arbeitszeit aufgrund Betriebsvereinbarung
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10
Altersteilzeit - Teilzeitmodell
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08
Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme
- LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
§ 8 TzBfG - Diätassistentin
- LAG Köln, 14.10.2009 - 9 Sa 824/09
Unzureichend bestimmtes Teilzeitbegehren
- LAG Köln, 30.04.2026 - 8 SLa 602/25
Teilzeitverlangen
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 4 Sa 216/14
Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit
- LAG Köln, 16.10.2008 - 13 Sa 910/08
Arbeitszeitverringerung; im Prozess geänderter Antrag
- LAG Saarland, 07.02.2007 - 2 Sa 14/06
Teilzeitanspruch - Betriebsvereinbarung - Arbeitszeit - betriebliche Gründe - …
- ArbG Düsseldorf, 02.08.2019 - 14 Ca 1816/19
- LAG Hessen, 13.12.2018 - 9 Sa 822/17
- LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf …
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2018 - 2 Sa 182/16
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags - Lehrkraft - …
- LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 660/12
Arbeitszeitverringerung und Neuverteilung der Arbeitsstunden aufgrund eines sog. …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2011 - 15 Sa 981/11
Anwesenheitspflicht für Lehrer - Kernarbeitszeit bei einer Teilzeitkraft
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine …
- LAG Sachsen-Anhalt, 15.03.2005 - 8 Sa 449/04
Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten bei ordentlicher Kündigung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2025 - 5 SLa 115/25
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste
- ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
Verringerung der Arbeitszeit - Folgen der Verletzung der Verhandlungspflicht des …
- ArbG Siegburg, 20.12.2011 - 5 Ca 1536/11
Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung
- ArbG Düsseldorf, 19.11.2007 - 3 Ca 4863/07
- ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 7 Ca 1198/20
Elternzeit - Arbeitszeitverringerung und entgegenstehende betriebliche Gründe
- LAG Köln, 22.11.2007 - 13 Sa 901/07
Anspruch auf Teilzeitarbeit; betriebliche Gründe; Kosten; Dienstwagen; …
- ArbG Iserlohn, 16.07.2008 - 1 Ca 398/08
- ArbG Frankfurt/Main, 21.01.2009 - 7 Ga 2/09
Teilzeitbegehren von Eltern muss konkret sein!
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