Rechtsprechung
| BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 |
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BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung; ; BetrAVG § 1 Ablösung; ; BetrVG § 77
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1; BetrVG § 77
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 77 BetrVG
Betriebliche Altersversorgung; Kündigung einer Betriebsvereinbarung über ein Betriebsrentensystem
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Arbeitsrecht, Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 07.12.1994 - 1 Ca 93/94
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 310
- ZIP 2000, 421
- MDR 2000, 401
- NZA 2000, 322
- BB 2000, 516
- DB 2000, 525
Wird zitiert von ... (117) Zitiert selbst (17)
- BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87
Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch …
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Dies gilt unabhängig vom Regelungsgegenstand, also auch dann, wenn es um eine betriebliche Altersversorgung geht (Bestätigung von BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 a der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 45 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung F, zu II 2 b der Gründe).Dies gilt unabhängig vom Regelungsgegenstand, also auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 a der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 45 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu II 2 b der Gründe; Heither, RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling, Band 1, 2.9 Rn 736 ff.).
Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 330 f. = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 c der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 46 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu II 2 c der Gründe; zum dreiteiligen Prüfungsschema für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 221 f. = AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 a der Gründe m.w.N.).
Damit scheidet auch deren Nachwirkung bis zu einer Neuregelung aus (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328 f. = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 b der Gründe).
Die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ist nicht nur ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung die Ansprüche der Arbeitnehmer völlig beseitigen will (BAG Urteil vom 18. April 1989, aaO; krititsch Blomeyer, DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis, NZA 1991, 81, 83).
- BAG, 10.03.1992 - 3 ABR 54/91
Kündigung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Dies gilt unabhängig vom Regelungsgegenstand, also auch dann, wenn es um eine betriebliche Altersversorgung geht (Bestätigung von BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 a der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 45 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung F, zu II 2 b der Gründe).Dies gilt unabhängig vom Regelungsgegenstand, also auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 a der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 45 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu II 2 b der Gründe; Heither, RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling, Band 1, 2.9 Rn 736 ff.).
Die Frage der Wirksamkeit der Kündigung ist von der Frage der Rechtsfolgen der Kündigung zu trennen (vgl. u.a. BAG Beschluß vom 10. März 1992, aaO).
Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 330 f. = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 c der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 46 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu II 2 c der Gründe; zum dreiteiligen Prüfungsschema für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 221 f. = AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 a der Gründe m.w.N.).
- BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93
Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Die Ausübung des Kündigungsrechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (BAG Urteil vom 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, 19 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zu 1 a aa der Gründe; Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP Nr. 7 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zu A 1 c der Gründe).a) Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats wirkt eine teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung über die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nach, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung nur eine Verringerung des Leistungsvolumens und die Änderung des Verteilungsplanes erreichen wollte (BAG Urteil vom 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).
- BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96
Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Dabei ist auf das Prüfungsschema zurückzugreifen, das der Senat für ablösende Betriebsvereinbarungen entwickelt hat (zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 BAGE 86, 216, 221 f. = AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung F, zu B III 2 a der Gründe).Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 330 f. = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu III 1 c der Gründe; Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 46 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu II 2 c der Gründe; zum dreiteiligen Prüfungsschema für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 221 f. = AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 a der Gründe m.w.N.).
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Landesarbeitsgericht Hessisches - 8 Sa 382/95 -.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1997 - 8 Sa 382/95 - teilweise aufgehoben.
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Eine mitbestimmungspflichtige Neuverteilung des mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens ist damit von Rechts wegen ausgeschlossen (vgl. auch BAG Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 167 f. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 der Gründe). - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ist nicht nur ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung die Ansprüche der Arbeitnehmer völlig beseitigen will (…BAG Urteil vom 18. April 1989, aaO; krititsch Blomeyer, DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis, NZA 1991, 81, 83). - BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Hierfür genügen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats willkürfreie nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (BAG Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 69 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f = AP Nr. 21 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 b der Gründe). - BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Im Verhältnis zwischen ihnen galt die Zeitkollisionsregel (zusammenfassend BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981- 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung). - BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
In diesem Fall bestünden sogar triftige Gründe, welche die Schmälerung einer zeitanteilig erdienten Dynamik rechtfertigen würden (BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 280 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 2 der Gründe). - BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes
- BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94
Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und …
- BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 55 (3) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 73 (a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 59 (c) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 76 (aa) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 53 (3) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 71 (a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 51 (3) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 69 (a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 53 (3) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 71 (a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Rn. 42 (3) Da die BV ZV die Gesamtzusage dauerhaft abgelöst hat, lebten mit der Kündigung der BV ZV die ursprünglich auf der Gesamtzusage beruhenden Ansprüche nicht wieder auf (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu V 2 der Gründe, BAGE 91, 310;… 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).
Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).
Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mit Hilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310).
Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Darüber hinaus bewirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass regelmäßig zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen sind, bevor in besser geschützte Besitzstände eingegriffen wird (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe;… 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47).
Rn. 60 (a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310).
Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75;… 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297;… 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252).
Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18
Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang
Da die Gesamtbetriebsparteien lediglich unter Beachtung der Voraussetzungen des dreistufigen Prüfungsschemas berechtigt sind, Betriebsvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung abzulösen, kann die gesetzliche Wirkung einer bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarung nicht weitergehen, als es sonst bei der Ablösung gölte (zum vergleichbaren Problem bei der gesetzlichen Auswirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310). - BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Die Ausübung dieses Rechts auch durch den Arbeitgeber bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75).Allerdings kann, soweit es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen lassen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO).
Vor diesem Hintergrund ist die sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG für die Anwartschaften ergebende einschneidende Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung mithilfe der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, aaO).
Deshalb gehen die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, durch Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung auf die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner im Rahmen von Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarungen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO).
Die aufgrund einer Betriebsvereinbarung erdienten Besitzstände der bisher Begünstigten werden gegenüber einer Kündigung ebenso geschützt wie gegenüber einer ablösenden Betriebsvereinbarung (…BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 64; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, aaO).
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei …
Mitbestimmungspflichtig sind demgegenüber alle Regelungen, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden, sowie die Verwaltung der vom Trägerunternehmen eingeschalteten Sozialeinrichtung (BAG 10. März 1992 - 3 AZR 221/91 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 26; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 1 der Gründe).Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war sie gehalten, zunächst die Besitzstände der niedrigeren Stufen abzubauen, bevor sie in stärker geschützte Besitzstände eingriff (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe).
Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).
(2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.
- BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17
Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen
Der Erwerber kann diese nach § 77 Abs. 5 BetrVG ohne eines sie rechtfertigenden Grundes kündigen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310). - BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00
Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
- BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02
Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf …
- BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
- BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19
Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung
- BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00
Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang
- BAG, 26.08.2025 - 3 AZR 283/24
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Altersversorgung - Auszubildende - Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 22 Sa 36/00
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über betriebliches Ruhegeld
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13
Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung
- BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft
- LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Treuegeld; Betriebsrente; Eingriff 3. Stufe; Ausschlussfrist; Verjährung
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05
Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14
Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter …
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 295/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
Auslegung einer gekündigten Versorgungsordnung
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung …
- BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99
Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 29/07
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Jubiläumszuwendung
- LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10
Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung …
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 414/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 598/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 413/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendung und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 486/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an …
- LAG Hamburg, 27.07.2000 - 2 Sa 13/00
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 706/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 709/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 596/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 987/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 297/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 16/07
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 296/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 708/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 565/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 403/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- LAG Nürnberg, 18.07.2000 - 6 TaBV 36/99
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht …
- BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - …
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 707/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 710/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 450/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 585/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 447/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 986/06
Anspruch auf 14. Monatsgehalt
- BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 607/99
Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - 8 Sa 969/08
Betriebliche Altersversorgung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung
- BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 601/99
Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2014 - 14 Sa 34/13
Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung - …
- OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
- LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04
Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung
- LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
Änderung der Versorgungsordnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08
Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher …
- LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des …
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen
- LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00
Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung - …
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 406/01
Ausfüllung einer Blankettzusage - gerichtliche Überprüfung
- LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14
Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung
- LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10
Änderung der Versorgungsordnung
- LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; …
- LAG Hamburg, 06.04.2006 - 7 Sa 53/05
Verpflichtung einer arbeitgebenden Körperschaft des öffentlichen Rechts einer bei …
- LAG Hamm, 04.12.2025 - 18 SLa 845/24
Bestimmen der Höhe der von der Gewerkschaft an einen Beschäftigten zu zahlenden …
- LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen …
- LAG Hessen, 06.04.2006 - 9 TaBV 163/05
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Gewinn - Kündigung
- LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04
Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld; …
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 20 Sa 81/11
Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem durch ablösende …
- LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10
Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach …
- LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09
Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die …
- LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach …
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 649/01
Verschlechterung einer Unterstützungskassen-Versorgung
- ArbG Würzburg, 01.09.2015 - 10 Ca 1105/14
Ablösung von Versorgungsbestimmungen durch eine neue Betriebsvereinbarung - Kein …
- BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage - Anforderungen an einen …
- LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
- ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs einer Gesamtversorgungszusage im laufenden …
- LAG Hamburg, 28.11.2006 - 2 Sa 33/06
Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Zahlung eines …
- ArbG Stuttgart, 04.04.2013 - 9 Ca 388/12
Berechnung der Betriebsrente nach Altersteilzeit - Auslegung des betrieblichen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 19 Sa 1791/09
Versicherungsrechtlicher Anspruch des begünstigten Arbeitnehmers auf Zahlung …
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 621/00
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Ablösung einer Pensionsordnung …
- LAG Niedersachsen, 26.10.2000 - 10 Sa 1077/00
Gewährung eines Weihnachtsgeldes für Betriebsrentner
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