Rechtsprechung
BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere Betriebsteile - Amtszeit - Selbständiger Betriebsteil
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.02.1976 - 11 BV 1/76
- LAG Hessen, 16.11.1976 - 5 TaBV 28/76
- BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
Papierfundstellen
- BB 1978, 1467
- DB 1978, 1452
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75
Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften - …
Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972). - BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54
Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972). - BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAG vom 17» Januar 1978 - 1 ABR 71/78 -, zur Veröffentlichung, auch in der Amtl. Sammlung, bestimmt; ferner BAG 15, 235 = AP Nr. 6 nu § 3 BetrVG); eine solche Anfechtung ist innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von zwei Wochen (§ 19 Abs. 2 BetrVG) nicht erfolgt. - BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64
Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972).
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu etwa BAG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - BAGE 68, 67 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8, aaO …und vom 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392 = AP Nr. 6, aaO), daß eine Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zu einer jederzeit zu beachtenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer fristgebundenen Anfechtbarkeit führt. - LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …
Die gleichwohl durchgeführte Wahl ist nichtig (vgl. BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8) . - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen (BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 17, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94
Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs
Dies hat das Bundesarbeitsgericht gerade auch für Fälle entschieden, in denen es darum ging, ob ein Teil eines Betriebs als selbständiger Betriebsteil nach § 4 Satz 1 BetrVG betriebsratsfähig ist oder nicht (…BAG AP, aaO.; BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an …
In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist allgemein anerkannt, dass die Verkennung des Betriebsbegriffs lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit von Betriebsratswahlen führt (BAG, Beschluss vom 24.01.1964 - AP BetrVG § 3 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 27.10.1969 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 10; BAG, Beschluss vom 17.01.1978 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 11.04.1978 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; BAG, Beschluss vom 13.09.1984 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 27.06.1995 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7; BAG, Urteil vom 13.11.1996 - AP MantelG DDR § 30 Nr. 4; BAG, Urteil vom 19.11.2003 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 19;… Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 22;… DKK/Schneider, BetrVG, 9. Aufl., § 19 Rz. 9 m.w.N.).Zwar wird unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (DB 1978, 1452) in der Literatur vertreten, dass eine außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes durchgeführte Betriebsratswahl nicht zulässig sei, wenn vor Rechtskraft der Entscheidung über die Wahlanfechtung eines Betriebsrates ein neuer Betriebsrat gewählt wird (…Fitting, a.a.O., § 13 Rz. 20).
Abgesehen davon, dass das Zitat in der genannten Kommentierung offenbar unzutreffend ist (dort findet sich keine Entscheidung des LAG Hamm, die sich mit einer Betriebsratswahl und ihren Folgen befasst, sondern eine Entscheidung des BAG, nämlich Beschluss vom 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 = DB 1978, 1452), ist der vorliegende Fall mit der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.1978 zugrunde lag, nicht vergleichbar.
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung
Voraussetzung ist ein grober und offensichtlicher Verstoß (s. schon Senatsbeschluß vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972). - BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl
Dazu muß bei der Wahl gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden seien, daß nicht einmal der Anschein einer der dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972, m.w.N.). - LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier …
Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
- LAG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 TaBV 3/17
Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen?
Die notwendige Rechtsfolge daraus sei, die gleichwohl erfolgte Wahl eines weiteren Betriebsrates als nichtig und den daraus hervorgegangenen Betriebsrat als rechtlich nicht existent anzusehen (BAG, Beschluss vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 -, Rn. 11, juris). - LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11
Nichtige Betriebsratswahl für Betriebsteil bei zeitlich vorhergehender …
Auf die formellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG kommt es nicht an (vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).Vielmehr ist, ohne dass sich die betriebliche Organisation geändert hat, für die Beteiligte zu 7) ein eigener neuer Betriebsrat gewählt worden, dessen Aufgabe es offensichtlich sein soll, die Funktionen des Beteiligten zu 4) noch vor Ablauf der gesetzlichen Amtsperiode für die Mitarbeiter der Beteiligten zu 6) zu übernehmen (vgl. hierzu BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
Die notwendige Rechtsfolge daraus ist, die zeitlich später am 17.06.2010 erfolgte Wahl als nichtig und den daraus hervorgegangenen Beteiligten zu 5) als rechtlich nicht existent anzusehen (vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
- BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83
Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen
- LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
- LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung
- BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung …
- LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08
Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren …
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier …
- LAG Düsseldorf, 29.04.1999 - 5 (4) TaBV 2/99
Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 TaBV 137/07
Betriebsratswahl; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Wahlfälschung; Nachprüfbarkeit des …
- LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07
Anfechtbarkeit/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang, Auslegung der …
- ArbG Krefeld, 01.08.2018 - 3 BV 8/18
Anfechtung einer Betriebsratswahl
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 TaBV 826/17
Betriebsratswahl während noch bestehender Amtszeit des Betriebsrats
- LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der …
- LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes
- ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09
Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit
- LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
Kündigung, Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04
Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum …
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 TaBV 112/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl, Wahl der Personalvertretung Bord eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09
Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet
- BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
- BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81
Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische …
- LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2007 - 5 Sa 129/07
Betriebsrat, Kündigung, nichtige Betriebsratswahl, Treuwidrigkeit, Wahlanfechtung
- LAG Hamm, 08.08.2014 - 13 Sa 1626/13
Änderungskündigung; Anhörung; Betriebsvertretung; zwei Betriebsvertretungen; …
- LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02
Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung
- BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98
Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen - …
- LAG Hessen, 19.04.2002 - 9 TaBVGa 71/02
Betriebsratswahl; Gemeinsamer Betrieb; Insolvenz; Wahlvorstand
- LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15
Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände; …
- LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14
Wahl eines einheitlichen Betriebsrats
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
Einstweilige Verfügung - Abbruch einer Betriebsratswahl
- BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf …
- BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98
Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch …
- ArbG Düsseldorf, 12.06.2008 - 6 BV 58/08
Bestehen eines Übergangsmandates im Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber …
- BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98
Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen - …
- LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 9/14
Auskunftspflicht Arbeitgeber für Wählerliste
- LAG Hessen, 28.07.1988 - 12 TaBV 58/87
Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes; Anforderungen an …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12
Unterlassungsanspruch; Schwerbehindertenvertretung; Behinderungsverbot; …
- LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich …
- LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02
Eingriff in eine angelaufene Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung
- ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14
Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft …
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F32
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F32
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F32
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - 0124/F32
Mitarbeitervertretungsrecht
- LAG Hamm, 12.01.1979 - 3 TaBV 93/78
Rechtsprechung
BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung - Schwerbehinderteneigenschaft - Angebot der Weiterbeschäftigung - Widerrechtliche Drohung - Rückgruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Anhörung des Personalrates
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 23.07.1976 - 5 Sa 142/76
- BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Papierfundstellen
- BAGE 30, 214
- BB 1978, 1467
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Eine solche setzt nämlich begriffsnotwendig auf Seiten des Drohenden "Erpressungswillen" bzw. den Willen zu einem irgendwie nötigenden Verhalten voraus, d.h. die Absicht, zwecks Erzielung eines von dem Drohenden im eigenen Interesse erstrebten, rechtlich zu mißbilli genden Erfolges den Bedrohten in eine Zwangslage zu versetzen und ihn auf diese Weise zur Abgabe der angestrebten Willenserklärung zu bestimmen (vgl. BGHZ 25, 217 T22o]; RGZ 59, 551 [3533, Enneccerus-Kipp-Wolff-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15- Aufl., Allgemeiner Teil, Bd. II S. 1o61 - 1o62;… Hefermehl bei Soergel-Siebert, BGB, Io. Aufl., § 123 Rdnr. 45).Widerrechtlichkeit im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung liegt nämlich nur dann vor, wenn das im Einzelfall angewandte Druckmittel, der angestreb te Erfolg oder wie bei der strafbaren Nötigung nach § 24-o StGB als Rechtsfolge der Inadaequanz von Mittel und Zweck das Verhältnis von Druckmittel und Erfolg rechtswidrig sind (vgl. BAG AP Nr. 8 und 16 zu § 123 BGB; BGHZ 25, 217 C219] und IM Nr. 28 und 32 zu § 123 BGB; Beuthien-Hadding, Studienkommentar zum BGB, § 123 II 2 b ;… Hefermehl bei Soergel-Siebert, aaO, § 123 Rdnrn.4-o ff.).
- BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Nach dieser Vorschrift ist ein Rechtsgeschäft dann nichtig, wenn es nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1978 - 4 AZR 96/75 [demnächst] AP Nr. 34 zu § 138 BGB, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Hingegen stellt sich der zweite Klageantrag nicht als eine allgemeine Eingruppierungsfeststellungsklage im Sinne der Senatsrechtsprechung dar (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), weil mit ihr nicht aufgrund der vom Kläger auszuübenden Tätigkeit eine bestimmte tarifliche Mindestvergütung begehrt wird.
- BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des …
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Auch für diesen Klageantrag ist das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen, weil hinsichtlich der ziffernmäßigen Bestimmung der Differenzbeträge sowohl bezüglich der Vergangenheit als auch besonders für die Zukunft Berechnungsschwierigkeiten bestehen und außerdem die Beklagte als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auch einem nicht zur Vollstreckung geeigneten Feststellungsurteil nachkommen würde, zumal dadurch der gesamte Streitkomplex seine Erledigung fände (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk mit weiteren Nachweisen). - BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64
Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe - …
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Auszugehen ist von dem Landespersonalvertretungsgesetz von Schleswig-Holstein in der Fassung vom 17. Januar 1974- (GVB1. S. 3)» Wie dieltevision insoweit zutreffend ausführt, besteht nah § 7o Abs. 1 Ziffer 5 dieses Gesetzes grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates (Gruppenvertretung) sowohl bei Rückgruppierungen als auch bei der Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese personellen Maßnahmen einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder durch Änderung des Arbeitsvertrages, also einvernehmlich, vereinbart werden (vgl. dazu BAG 17, 246 [257] = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV mit weiteren Nachweisen; auch Germeimann, PersVG Berlin, § 87 Anm. 48 und 59) Hierauf kommt es jedoch, wie das Landesarbeitsgericht 13 weiter richtig folgert, vorliegend nicht entscheidend an, da der Kläger zu dem in § 14 Abs. 3 PersVG Schleswig-Holstein umschriebenen Personenkreis zählt, bei dem der Personalrat nach § 7o Abs. 2 des Gesetzes nur "auf Antrag des Betroffenen" mitbestimmt bzw. mitwirkt. - BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der …
Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
Dabei verkennt der Senat nicht, daß im Einzelfall je nach den Umständen auch in der Androhung einer fristlosen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer eine "rechtswidrige Drohung" im Sinne dieser gesetzlichen Norm lieg® kann (vgl. BAG 2, 233 [2373 = AP Nr. 4- zu § 9 MuSchG sowie BAG AP Nr. 8 und 16 zu § 123 BGB).
- BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB).Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Ansicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 30, 214, 220 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229).
Es ist nicht erforderlich, daß die in Aussicht gestellte Kündigung nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 30, 214, 222; BAG 32, 194, 196 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 239).
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
der Drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281) .Die Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen des Anfechtungsgrundes und damit auch für die Drohung und den erforderlichen "Erpressungswillen" (so BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467) trifft den Anfechtenden (…vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - Rn. 19, NJW 2005, 2766) .
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11
Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …
Eine Drohung im Sinne des Gesetzes setzt objektiv das In-Aussicht-Stellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG vom 05.04.1978 - 4 AZR 621/76, AP BGB § 123 Nr. 20; BAG vom 22.12.1982 - 2 AZR 282/82, AP BGB § 123 Nr. 23; BAG vom 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, AP BGB § 623 Nr. 8).
- BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung - …
Für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung kommt es nicht darauf an, ob die personelle Maßnahme einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder - wie hier - durch (einvernehmliche) Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart wird (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 6 P 1.86 - <PersR 1988, 296>; BAGE 17, 248 ; 30, 214 ). - BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82
Lohnzahlungsanspruch
2. In subjektiver Hinsicht gehört zum Begriff der Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB der sogenannte Nötigungswille des Drohenden (BAG vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - AP Nr. 20 zu § 123 BGB), d. h. die Absicht, durch ein nötigendes Verhalten den Bedrohten in eine Zwangslage zu versetzen, um ihn zu veranlassen, die ihm nahegelegte Willenserklärung abzugeben. - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88
Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht
Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das In-Aussicht-Stellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAGE 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAGE 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAGE 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 -, n.v.). - LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der …
Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 05.04.1978 - 4 AZR 621/76 - AP BGB § 123 Nr. 20; BAG 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 - AP BGB § 123 Nr. 23; BAG 23.11.2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8). - BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87
Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit
Die Frage, ob zwischen Mittel und Zweck eine von der Rechtsordnung mißbilligte Verknüpfung besteht, ist nach den Kriterien von Treu und Glauben zu beurteilen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Falls vorzunehmen ist (BAG Urteile vom 30. März 1960 - 3 AZR 201/58 - AP Nr. 8 zu § 123 BGB; vom 3. Mai 1963 - 1 AZR 136/62 - AP Nr. 1 zu § 781 BGB; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BAGE 30, 214 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB und vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB). - LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung …
Der Kläger ist Leiter einer Dienststelle gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 LPersVG, so daß der Personalrat gemäß § 70 LPersVG nur auf Antrag des Klägers bin mitwirken darf (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - [demnächst] AP Nr. 20 zu § 123 BGB). - BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.1980 - 11 Sa 75/79