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   BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86   

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BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86 (https://dejure.org/1987,727)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1987 - 2 AZR 271/86 (https://dejure.org/1987,727)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 (https://dejure.org/1987,727)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 159
  • NZA 1988, 15
  • BB 1988, 564
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Der Einsatz des Sozialplanes zu einem solchen funktionswidrigen Zweck überschreitet die Grenzen der Regelungsmacht der Betriebspartner (BAGE 44, 364 sowie Senatsurteil vom 20. Dezember 1983 - 1 AZR 442/82 - und vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 -, AP Nr. 17 und 33 zu § 112 BetrVG 1972).

    Die Teilnichtigkeit einer BV führt nämlich nicht zu ihrer Unwirksamkeit im Ganzen, wenn die BV auch ohne die unwirksamen Bestimmungen noch eine in sich geschlossene und sinnvolle Regelung enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 44, 364).

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Eine Betriebsänderung i. S. von § 111 BetrVG liegt auch bei einem bloßen Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel vor, wenn in personeller Hinsicht die Größenordnung des § 17 Abs. 1 KSchG in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. zuletzt BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972, m. w.N.).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Das Kündigungsschutzgesetz ist ein "Bestandsschutzgesetz" und kein "Abfindungsgesetz" (BAGE 16, 285 = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG; KR-Becker, 2. Aufl., § 9 KSchG Rz 8, 9).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Nur in diesem im Kündigungsschutzgesetz geregelten Fall sollen die dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehenden Nachteile in pauschalierter Form in Gestalt einer Abfindung abgegolten werden (KR-Becker, aa0, § 9 KSchG Rz 9, 10, § 10 KSchG Rz 10 ff.; BVerfGE 42, 176 = AP Nr. 1 zu § 117 AFG; BAGE 25, 43, 47 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, unter II 2 b der Gründe; Stahlhacke, Kündigung und KÜndigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 605; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 1).
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Nur in diesem im Kündigungsschutzgesetz geregelten Fall sollen die dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehenden Nachteile in pauschalierter Form in Gestalt einer Abfindung abgegolten werden (KR-Becker, aa0, § 9 KSchG Rz 9, 10, § 10 KSchG Rz 10 ff.; BVerfGE 42, 176 = AP Nr. 1 zu § 117 AFG; BAGE 25, 43, 47 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, unter II 2 b der Gründe; Stahlhacke, Kündigung und KÜndigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 605; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 1).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86
    Der Einsatz des Sozialplanes zu einem solchen funktionswidrigen Zweck überschreitet die Grenzen der Regelungsmacht der Betriebspartner (BAGE 44, 364 sowie Senatsurteil vom 20. Dezember 1983 - 1 AZR 442/82 - und vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 -, AP Nr. 17 und 33 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: BAGE (GS) 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT) kann ein Rechtsgeschäft die mit ihm beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn es sich als objektive Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt.
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsgeschäft die mit ihm beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn es sich als objektive Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt (grundlegend: BAGE (GS) 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT).
  • LAG Hamburg, 10.06.2021 - 8 Sa 22/20

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen übler Nachrede

    Daher herrscht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG v. 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - NZA 2005, 42; BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100, 106 = DB 03, 999; Urt. v. 07.05.1987 - 2 AZR 271/86 - NZA 1988, 15).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Eine Abfindung iSd. §§ 9, 10 KSchG - wie vorliegend im Vergleich vereinbart - stellt gerade kein Arbeitsentgelt dar, sondern soll die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehenden Nachteile in pauschalierter Form abgelten (vgl. BAG 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Auf eine entsprechende Absicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 72; Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 112; zur Umgehung von §§ 111, 112 BetrVG durch einen Aufhebungsvertrag vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    a) Dabei ist vorab anzumerken, daß eine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Umgehung der Unkündbarkeitsregelung in § 53 Abs. 3 BAT nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT; vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 a der Gründe, m.w.N.) nur in Betracht kommt, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, daß andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mißbräuchlich verwendet werden, wobei es nicht auf eine Umgehungsabsicht oder eine bewußte Mißachtung der zwingenden Rechtsnorm, sondern auf die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts ankommt.
  • LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04

    Abfindung - Rationalisierungsschutz

    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 07. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 (NZA 1988, 15, 16) - die auf einer Betriebsvereinbarung beruhende Vereinbarung einer Abfindung in einem Auflösungsvertrag für den Fall, dass der Arbeitnehmer dauerhaft in sein Heimatland zurückkehre, bei Vorliegen einer Betriebsänderung als Umgehung der §§ 111, 112 BetrVG und deshalb unwirksam angesehen.

    In beiden Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht aber die Zulässigkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung eines Ausscheidens gegen Zahlung einer Abfindung unter Verpflichtung der Hinnahme einer Kündigung betont (BAG, Urteil vom 20.12.1983, a.a.O., 54; vom 07. Mai 1987, a.a.O., 16).

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Daß ein Rechtsgeschäft die mit ihm gewollte Wirkung nicht entfalten kann, wenn es sich als objektive Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (grundlegend: BAGE (GS) 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - und vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Hamburg, 17.06.2021 - 8 Sa 22/20

    Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung; Gründe für eine gerichtliche Auflösung

    Daher herrscht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG v. 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - NZA 2005, 42 ; BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100, 106 = DB 03, 999; Urt. v. 07.05.1987 - 2 AZR 271/86 - NZA 1988, 15 ).
  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen

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  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88

    Kündigung: objektive funktionswidrige Umgehung der Unkündbarkeitsregelung

  • LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02

    Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers

  • ArbG Nürnberg, 19.05.1999 - 4 Ca 2111/99

    Rechtsweg für die Ansprüche eines Ostarbeiters auf Entschädigung von in einem

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