Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.1990

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1990 - II ZR 119/89   

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https://dejure.org/1990,3115
BGH, 25.06.1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Gehaltsanspruch - Abtretung - Wettbewerbsverbot - GmbH-Geschäftsführer - Karenzentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Forderungsübergang hinsichtlich Ansprüchen auf Zahlung von Arbeitslohn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1312
  • ZIP 1990, 1196
  • BB 1990, 1653
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Da der Anspruchsübergang jedoch erfolgt ist, bedarf es eines Rück-Ausgleiches, der sich nicht kraft Gesetzes, sondern nach überwiegender und zutreffender Auffassung durch Rückabtretung der übergegangenen Forderung auf den Arbeitnehmer vollzieht (BGH v. 25.06.1990 - II ZR 119/89, BB 1990, 1653; Kasseler Kommentar/Kater SGB X § 115 Rn. 32).

    Dem Kläger würde die Forderung erst dann wieder zustehen, wenn die Bundesanstalt sie ihm gegen Erstattung des Arbeitslosengeldes zurückabtritt (vgl. dazu BGH v. 25.06.1990 - II ZR 119/89, BB 1990, 1653).

  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91

    Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Der Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen (BGHZ 91, 1, 3 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] m.w.N. und Anm. Fleck LM Nr. 18 zu § 35 GmbHG; vgl. ferner Urt.v. 25. Juni 1990 - II ZR 119/89, ZIP 1990, 1196 mit Anm. Weipert, EWiR 1991, 177), die §§ 74 ff. HGB seien auf Wettbewerbsabreden zwischen einer GmbH und ihren Geschäftsführern nicht schlechthin anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1996 - 6 U 150/95

    Vereinbarung eines nachträglichen Wettbewerbsverbots mit GmbH-Geschäftsführer

    Der Bundesgerichtshof differenziert hinsichtlich der analogen Anwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB auf Wettbewerbsabreden mit Organmitgliedern in der Weise, daß er eine entsprechende Anwendung der Normen nur insoweit bejaht, als sie dazu dienen, die besonderen Interessen des Unternehmens zu sichern; soweit die handelsrechtlichen Vorschriften hingegen soziale Schutzrechte enthalten, scheidet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB aus, weil die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen insoweit ihre Rechtfertigung nur in den besonderen Abhängigkeitsverhältnis des Handlungsgehilfen fänden (vgl. BGH NJW 1992, 1892, 1893 = WM 1992, 653 ; grundlegend auch schon BGHZ 91, 1 ff. = NJW 1984, 2366; BGH NJW-RR 1990, 1312 = ZIP 1990, 1196 ).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2023 - 13 UF 80/22

    Leistung von Volljährigenunterhalt durch den Unterhaltspflichtigen;

    Es existiert auch kein allgemeiner Grundsatz dergestalt, dass im Wege der Legalzession übergegangene Ansprüche an den ehemaligen Forderungsinhaber zurückfallen, wenn dieser die der Legalzession zugrunde liegende Zahlung an den Zessionar zurückerstattet (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1312; für den Fall der Rückerstattung von Arbeitslosengeld fallen die nach § 115 SGB X auf den Versicherungsträger übergegangenen Gehaltsansprüche nicht auf den Leistungsempfänger zurück).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1456
BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88 (https://dejure.org/1990,1456)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1990 - I ZR 287/88 (https://dejure.org/1990,1456)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - I ZR 287/88 (https://dejure.org/1990,1456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Haustürgeschäft"; Klagebefugnis eines Verbandes von direkt vertreibenden Gewerbetreibenden

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3149
  • ZIP 1990, 1296
  • MDR 1991, 220
  • GRUR 1990, 1038
  • WM 1990, 1802
  • BB 1990, 1653
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88
    Dies genügt, um die Klagebefugnis als gegeben anzusehen; darauf, ob durch die Verletzungshandlung konkrete Interessen eines einzelnen Mitglieds berührt werden bzw. ob die konkrete Verletzungshandlung einen unmittelbaren örtlichen oder sachlichen Bezug zu Einzelinteressen der Mitglieder hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1989, 282, 284 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus

    Auszug aus BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88
    Die von ihm - zusammengefaßt oder "gebündelt", vgl. BGH, Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 52/86, GRUR 1988, 918, 919 - Wettbewerbsverein III - wahrzunehmenden Interessen seiner Mitglieder sind deren gemeinsames Interesse an der wirtschaftlichen und ideellen Abstützung eines besonderen, von allen Mitgliedern - jedenfalls auch - benutzten Vertriebswegs.
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Ob sich bei einem Fachverband aus einer allgemeinen Zielsetzung der Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder nicht schon ohne weiteres die Berechtigung zur Verfolgung von - diese Interessen berührenden - Wettbewerbsverstößen ergibt, hat der Senat bisher offen gelassen (BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038, 1039 - Haustürgeschäft I).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Daß der Kläger im übrigen auch tatsächlich im Sinne seiner satzungsmäßigen Zielsetzung tätig wird, liegt zudem nach der allgemeinen Lebenserfahrung - insbesondere in Anbetracht der Größe und des wirtschaftlichen Gewichts seiner Mitglieder, zu denen die meisten der großen deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute gehören, wie Roland Berger, EMNID, FORSA, infas und Allensbach - nahe (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038 - Haustürgeschäft).

    Denn derartige Aktivitäten hat er - anders als ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - nicht als Hauptaufgabe seiner Verbandstätigkeit, sondern nur als einen Teilbereich wahrzunehmen, womit sich die nur gelegentliche Prozeßführung zwanglos erklären läßt (vgl. BGH GRUR 1990, 1038, 1039 - Haustürgeschäft).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Daß er auch tatsächlich im Sinne seiner satzungsmäßigen Zielsetzung tätig wird, liegt zudem nach der allgemeinen Lebenserfahrung - insbesondere in Anbetracht der Größe und des wirtschaftlichen Gewichts seiner Mitglieder, zu denen nach den unbeanstandeten Feststellungen des Berufungsgerichts elf der fünfzehn größten Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Deutschland gehören - nahe (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038 - Haustürgeschäft).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZR 217/94

    Haustürgeschäft II - Mitgliederzahl

    Bei dem Kläger, dessen Klagebefugnis der Senat auf der Grundlage des alten Rechts bejaht hat (BGH, Urt. v. 28.6.1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038 f. - Haustürgeschäft I), handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder.

    Während nach früherer Rechtslage der Verband klageberechtigt war, unabhängig davon, ob seine Mitglieder selbst verletzt oder klagebefugt waren (vgl. die den Kläger betreffende Entscheidung BGH, Urt. v. 28.6.1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038 f. Haustürgeschäft I), reicht nach der geltenden Gesetzeslage die Klagebefugnis eines Verbandes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG nicht weiter als die seiner Mitglieder nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG (Begründung des Entwurfs aaO. = WRP 1994, 378; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 13 UWG Rdn. 27 a).

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Ist dies - wie hier - der Fall, setzt die Prozeßführungsbefugnis im Einzelfall nicht voraus, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 284 = WRP 1990, 255, 257 - Wettbewerbsverein IV; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 618 = WRP 1990, 488, 490 - Metro III; Urt. v. 28.6. 1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038, 1039 - Haustürgeschäft).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91

    Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz

    Ist dies der Fall, setzt die Prozeßführungsbefugnis im Einzelfall nicht voraus, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (vgl. BGH GRUR 1990, 282, 284 - Wettbewerbsverein IV; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 618 = WRP 1990, 488, 490 - Metro III; Urt. v. 28.6. 1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038, 1039 - Haustürgeschäft).
  • KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe

    Zwar muss das Fehlen einer derartigen Satzungsregelung nicht notwendig dagegen sprechen, dass ein Wettbewerbsverband als klagebefugt im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angesehen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1990, 1038 , juris Rn. 33 - Haustürgeschäft).
  • OLG München, 14.04.1994 - 29 U 6458/93

    Umfang der Belehrungspflicht des § 2 Abs. 1 HWiG

    Der Kläger erfüllt - wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 28. Juni 1990 ( I ZR 287/88) entschieden hat - die allgemeinen Voraussetzungen eines gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verbands und ist auch im konkreten Fall prozeßführungsbefugt.
  • BGH, 09.12.1993 - I ZR 275/91

    (Zigaretten-)Werbung eines Unternehmens der Tabakwarenindustrie in einer

    Ist dies der Fall, setzt die Prozeßführungsbefugnis im Einzelfall nicht voraus, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (vgl. BGH GRUR 1990, 282, 284 - Wettbewerbsverein IV; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 618 = WRP 1990, 488, 490 - Metro III; Urt. v. 28.06.1990 - I ZR 287/88, GRUR 1990, 1038, 1039 - Haustürgeschäft).
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