Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 09.11.1994 | OLG Nürnberg, 28.11.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 152/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5271
BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 152/94 (https://dejure.org/1994,5271)
BayObLG, Entscheidung vom 02.11.1994 - 3Z BR 152/94 (https://dejure.org/1994,5271)
BayObLG, Entscheidung vom 02. November 1994 - 3Z BR 152/94 (https://dejure.org/1994,5271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Anforderungen an die Form der Auflösung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1001
  • BB 1995, 168
  • DB 1995, 261
  • Rpfleger 1995, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 23/94

    Anmeldung der Auflösung einer GmbH zum Handelsregister; Entscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 152/94
    Wegen des Sachverhalts und der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluss verwiesen (BayObLG GmbHR 1994, 478/479 = BB 1994, 959).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 28 BA 55/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Gesellschafter einer UG

    In der Rechtsprechung ist insoweit auch anerkannt worden, dass selbst ein Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft nicht ausdrücklich gefasst werden muss, soweit nur der Wille zur Herbeiführung der Auflösungsfolge eindeutig erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. November 1994 - Az.: 3Z BR 152/94 zur gleichzeitigen Kündigung einer Gesellschaft durch die Gesellschafter statt Fassung eines Auflösungsbeschlusses).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.1994 - 7 U 6773/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4319
OLG München, 09.11.1994 - 7 U 6773/93 (https://dejure.org/1994,4319)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.1994 - 7 U 6773/93 (https://dejure.org/1994,4319)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 1994 - 7 U 6773/93 (https://dejure.org/1994,4319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Handelsvertretersvertrags wegen schuldhaften Verhaltens; Interssenwahrungspflicht des Handelsvertreters

  • rechtsportal.de

    BGB § 89b
    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Wettbewerbsverstoß des HV während der Kündigungsfrist, lässliche Sünde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1186
  • BB 1995, 168
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 23/02

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG München (BB 1995, 168 = NJW-RR 1995, 1187) befasst sich demgegenüber mit dem Fall einer ordentlichen Kündigung; hier hat das OLG München den Handelsvertreter für verpflichtet gehalten, sich bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses wettbewerbsneutral zu verhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.11.1994 - 3 W 3530/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5679
OLG Nürnberg, 28.11.1994 - 3 W 3530/94 (https://dejure.org/1994,5679)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.11.1994 - 3 W 3530/94 (https://dejure.org/1994,5679)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. November 1994 - 3 W 3530/94 (https://dejure.org/1994,5679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosten für einen Anwalt als Korrespondenzanwaltskosten; Mehrkosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes; Geltendmachung vorgerichtlich entstandener Rechtsverteidigungskosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; Festsetzung vorgerichtlicher Kosten

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 118 Abs. 1; ZPO § 91
    Begriff der Vorbereitungskosten i.S. von § 91 ZPO nach Abmahnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 30.04.1992 - 3 W 845/92

    Ansatzfähigkeit der Kosten für einen Anwaltswechsel; Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.1994 - 3 W 3530/94
    Dem steht nicht entgegen, daß die inzwischen herrschende Meinung vorgerichtliche Kosten des Abmahnenden als notwendige Kosten nach § 91 ZPO des anschließend in Gang kommenden Rechtsstreits ansieht (vgl. KG WRP 1982, 25; OLG Nürnberg, WRP 1992, 588 ; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl.. Kap. 41 RZ 90; Großkommentar zum UWG , C vor § 13 RZ 159 m.w.N.).
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