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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3040
VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05 (https://dejure.org/2005,3040)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2005 - 9 S 1357/05 (https://dejure.org/2005,3040)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2005 - 9 S 1357/05 (https://dejure.org/2005,3040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Die fehlende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch begründet nicht zwangsläufig einen Entschädigungsanspruch - Beweislastumkehr

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligungsverbot - Beweislastverteilung - Beweislastumkehr - Vermutungsregelung - Öffentlicher Arbeitgeber - Vorstellungsgesspräch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für behinderte Bewerber bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Limitierter Entschädigungsanspruch wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch; Umfang der Pflicht öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung Schwerbehinderter; Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    SGB IX § 81; ; SGB IX § 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81; SGB IX § 82
    Schwerbehindertenrecht - Benachteiligungsverbot, Beweislastverteilung, Beweislastumkehr, Vermutungsregelung, Öffentlicher Arbeitgeber, Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 126 (Ls.)
  • NJW 2006, 538
  • NVwZ 2006, 720 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 67
  • DVBl 2006, 855 (Ls.)
  • BB 2006, 559
  • BB 2006, 559 NVwZ 2006, 720 (Leitsatz) DVBl 2006, 855 (Leitsatz) ZfPR online 2006, Nr. 9, 18 (Leitsatz) RDV 2006, 269 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05
    Ein schwerbehinderter Bewerber macht nur dann "Tatsachen glaubhaft", die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen und zu einer Umkehr der Beweislast dahin führen, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass behindertenunabhängige, sachliche Gründe die Personalentscheidung rechtfertigen, wenn diese Tatsachen geeignet sind, beim Gericht die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil, also Erfolglosigkeit der Bewerbung, zu schaffen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - NZA 2005, 870 ff.).

    Diese ist nur dann zu bejahen, wenn eine Person wegen ihrer Schwerbehinderteneigenschaft eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in der vergleichbaren Situation erfahren hat oder erfahren würde (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - NZA 2005, 870).

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 3 CE 04.2770

    Beamtenrecht; vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe einer Stelle im staatlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05
    Dort kann dieser Verfahrensfehler als Hilfstatsache zur Umkehr der Beweislast führen, also dazu, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass sachliche - nicht auf der Behinderung beruhende - Erwägungen zur Nichteinstellung des Bewerbers führten (vgl. zur Kausalität der unterbliebenen Einladung zum Vorstellungsgespräch: BayVGH, Beschluss vom 07.10.2004 - 3 CE 04.2770 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Mit der Bezugnahme auf die in § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG benannte Obergrenze von drei Monatsgehältern hat die Klägerin - die ihr Einstellungsbegehren nicht weiter verfolgt - auch deutlich gemacht, dass sie nur diesen limitierten Entschädigungsanspruch geltend macht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 1357/05 -, NJW 2006, 538) und die Tatsachengrundlage für die Höhenbestimmung des Gerichts benannt.

    Diese Rechtslage war unter Geltung des § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX a.F. geklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 1357/05 -, NJW 2006, 538).

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07

    Benachteiligung wegen einer Behinderung als Voraussetzung eines

    Allein der Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 82 S. 2 SGB IX löst auch nach deutschem Recht keine Entschädigungspflicht aus (VGH Baden-Württemberg 21.09.2005 - 9 S 1357/05 - NJW 2006, 538; VG Trier 24.05.2007 - 6 K 736/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2012 - 5 Sa 597/11

    Entschädigungsklage eines Schwerbehinderten - Nichteinladung zum

    Entspricht der Bewerber diesem nicht, auch wenn er höher qualifiziert ist und wird er deswegen nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt, so liegt selbst dann keine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung vor, wenn der Arbeitgeber bei der Bewerbung Verfahrensvorschriften nicht eingehalten hat (unterbliebene Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit, unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch; LAG RhPf 01.09.2005 ZTR 2006, 207); Verfahrensfehler ersetzen nicht die notwendige Kausalität zwischen der Schwerbehinderung und dem Nachteil der erfolglosen Bewerbung (VGH BW 21.09.2005 BB 2006, 559 LS).

    Der Arbeitnehmer trägt an sich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen u.a. einer Diskriminierung und der Kausalität zwischen Behinderung und Nichteinstellung (VGH BW 21.09.2005 BB 2006, 559 LS).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 9 Sa 5/09

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

    Allerdings ist Zurückhaltung bei der Annahme einer nicht ernstlich gewollten Bewerbung insoweit geboten, dass nicht allein aus einer hohen Zahl der vom Anspruchsteller geschriebenen Bewerbungen auf mangelnde Ernstlichkeit geschlossen werden kann (so auch VGH Mannheim, 21.09.2005, 9 S 1357/05).
  • VGH Bayern, 20.10.2008 - 3 ZB 07.2179

    Entschädigungsanspruch eines nicht eingestellten schwerbehinderten Bewerbers;

    (vgl. auch OVG NRW vom 31.8.2007, DÖD 2008, 15; VGH Mannheim vom 21.9.2005, Az. 9 S 1357/05, zitiert nach juris; VG Münster vom 13.2.2007, Az. 4 K 2575/05, ebenfalls zitiert nach juris).
  • VG Münster, 13.02.2007 - 4 K 2032/05

    Zur Benachteiligung eines gleichgestellten Stellenbewerbers

    So VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 1357/05 - LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, bestätigt durch BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - aao.
  • VG Münster, 13.02.2007 - 4 K 2474/05

    Öffentlicher Dienst - Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines schwerbehinderten

    So VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 -9 S 1357/05 - LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, bestätigt durch BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - aao, ArbG Würzburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 Ca 2344/03 -.
  • VG Potsdam, 24.11.2010 - 2 K 1477/06

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung als Schwerbehinderter durch

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 1357/05 -, NJW 2006, 538.
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7050
LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Berufungsbegründung bezüglich eines erstinstanzlich ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsantrags ; Obsiegen des Arbeitnehmers wie in erster Instanz auch in der Berufungsinstanz mit einer Kündigungsschutzklage ; Maßstab für die Wirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 6; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 6; ZPO § 520
    Beweisverwertungsverbot für von Dritten maschinell erhobene Daten, Berufungsbegründung gegen Weiterbeschäftigungsurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Bei Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich ist die Abmahnung erforderlich, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG NZA 1997 S. 1281; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2004, 11. Aufl., Kapitel 2 Abmahnung, Rdz. 14).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    In den Fällen, in denen der Kläger mit der Kündigungsschutzklage obsiegt, bedarf es Ausführungen in der Berufungsbegründungsschrift, wenn auch bei einem Obsiegen des Klägers nach Auffassung der Beklagten der Weiterbeschäftigungsanspruch nicht begründet ist (vgl. dazu: BAG Urt. v. 02.04.1987 - Az.: 2 AZR 418/86).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (vgl. BAG DB 1986 S. 1339; Küttner/Eisemann a.a.O.; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Berkowsky, 2. Aufl., § 137 Rdz. 365).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Die Zeiterfassungsgeräte sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte Einrichtungen gemäß § 87 Ziff. 6 BetrVG (vgl. LAG Düsseldorf DB 1978 S. 459; LAG Berlin DB 1984 S. 2098; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, 21. Aufl., § 87 Rdz. 244; Däubler/Kittner/Klebe, 7. Aufl., § 87 Rdz. 166 m.w.N. auf Rechtsprechung Literatur).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99

    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass nur solche verhaltensbedingten Gründe für eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen, die der Arbeitnehmer bei der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere bei der Erbringung der Arbeitsleistung herbeigeführt hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    cc) Allein die Verletzung eines Mitbestimmungstatbestands oder die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung und deren Verfahrensregelungen können es demnach grundsätzlich nicht rechtfertigen, einen entscheidungserheblichen, unstreitigen Sachvortrag der Parteien nicht zu berücksichtigen und im Ergebnis ein "Sachverhaltsverwertungsverbot" anzuerkennen (siehe auch BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356; im Ergebnis ebenso Altenburg/Leister NJW 2006, 469, 470; aA LAG Baden-Württemberg - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439; LAG Bremen 28. Juli 2005 - 3 Sa 98/05 - Fischer BB 1999, 154, 155 f.).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    Die automatische Telefondatenerfassung, wie sie von der Beklagten benutzt wird, gehört zu derartigen Einrichtungen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (BAG, Beschluss vom 27.05.1986 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 15; BAG, Beschluss vom 30.08.1995 - NZA 1996, 218; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 244; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 166 m.w.N.).

    bb) Ob mitbestimmungswidrig vom Arbeitgeber erlangte Informationen grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen oder ob eine Verwertung mitbestimmungswidrig erlangter Informationen etwa dann möglich ist, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits: BAG, Urteil vom 12.01.1988 - AP BPersVG § 75 Nr. 23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1999 - BB 1999, 1439; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; LAG Köln, Urteil vom 04.11.2005 - NZA-RR 2006, 302; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 256; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 4; GK-Wiese, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz. 123; Fischer, BB 1999, 154; andererseits: BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972, § 87 Überwachung Nr. 36; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 58 Rz. 36; Kopke, NZA 1999, 917; Grosjean, DB 2003, 2650; Schlewing, NZA 2004, 1071; Altenburg/Leister, NJW 2006, 469; vgl. auch ErfK/Kania, a.a.O., Einl. vor § 74 BetrVG, Rz. 27 a m.j.w.N.).

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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16837
ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05 (https://dejure.org/2005,16837)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05 (https://dejure.org/2005,16837)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 9 Ga 1155/05 (https://dejure.org/2005,16837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung im Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; Nichtigkeit einer vorformulierten Klausel, die den Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Freistellungsklausel, Kündigung, Arbeitsvertragsformular, unangemessene Benachteiligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Freistellungsklausel; Kündigung; Arbeitsvertragsformular

Papierfundstellen

  • BB 2006, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht ist eine ergänzende Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts der §§ 611 ff. BGB auf Grund des § 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG, 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren so organisieren muss, dass während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine vertragsgemäße Beschäftigung möglich ist (vgl. BAG, 10.11.1955, 2 AZR 591/54, BAGE 2, 221).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung (vgl. nur BAG, Urteil vom 13.06.1990, 5 AZR 350/89, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44).
  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Den Ausnahmetatbestand einer Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der vom Arbeitnehmer beanspruchten Beschäftigung muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen bzw. glaubhaft machen (vgl. LAG München, 19.08.1992, 5 Ta 185/92, NzA 1993, 1131).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Jedenfalls in den Fällen, in denen es sich nicht lediglich um kurze Kündigungsfristen handelt, ist es nach Auffassung der Kammer im Regelfall nicht angemessen, für solche Fälle dem Arbeitgeber mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen die Durchsetzung seiner Interessen gegenüber den höherrangigen Interessen des Arbeitnehmers zu ermöglichen (so auch: Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 19.11.2003, 2 Ga 251/03, AuR 2004, 235).
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
    Im Falle einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung muss der Arbeitnehmer nach überwiegender Ansicht glaubhaft machen, dass ihm durch die Nichtbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besondere Nachteile drohen (LAG Hamm, 3 Sa 297/98, LAG Nr. 41 zu § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hamburg, 10.06.1994, LAG Nr. 37 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung

    Über die von der Beklagten im letzten Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 13 ff.) thematisierten Problematiken der Vereinbarkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsklausel mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB (siehe dazu einerseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2003 - 2 Ga 251/03, DB 2004, 934; ArbG Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05, BB 2006, 559; andererseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2005 - 19 Ga 199/05, BB 2006, 1915; LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05, BB 2006, 2137) und der Wirksamkeit der Ausübung dieses Freistellungsrechts i.S. von § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB musste somit nicht befunden werden.
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