Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2607
OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97 (https://dejure.org/1997,2607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1997 - 3 Wx 545/97 (https://dejure.org/1997,2607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 3 Wx 545/97 (https://dejure.org/1997,2607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 2 S. 1, 9c
    Anforderung an Versicherung über Einzahlung der Stammeinlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 7 Abs. 1 § 8 Abs. 2 S. 1 § 9c
    Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bei Neuanmeldung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 8 AR 79/97
  • LG Duisburg - 41 T 5/97
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 898
  • BB 1998, 1497
  • DB 1998, 250
  • Rpfleger 1998, 204
  • NZG 1998, 267 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Mit Rücksicht darauf, daß der Gesetzgeber bei der GmbH-Novelle 1980 ausdrücklich davon abgesehen hat, eine Bankbestätigung oder einen sonstigen generellen Nachweis über die Leistung der Bareinlagen zu fordern (vgl. BT/Drucksache 8/3908 S. 71), reicht es für den Regelfall aus, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG die vorgeschriebene Versicherung abgibt, die zu erbringenden Einlagen seien vor der Anmeldung bewirkt und befänden sich in der freien Verfügung des Geschäftsführers (vgl. BGH ZIP 1991, 511, 516; BayObLG DB 1993, 2524; OLG Hamm aaO).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZB 49/87

    Mitteilung der Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • OLG Hamm, 01.12.1992 - 15 W 275/92

    Ablehnung der Eintragung einer GmbH bei Vorbelastung des eingezahlten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • BayObLG, 01.10.1991 - BReg. 3 Z 110/91

    Zurückweisung des Eintragungsantrags bei Vorbelastungen der GmbH nach deren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 191/93

    Prüfungsumfang und -pflicht des Registergerichts bzgl. Kapitalaufbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Mit Rücksicht darauf, daß der Gesetzgeber bei der GmbH-Novelle 1980 ausdrücklich davon abgesehen hat, eine Bankbestätigung oder einen sonstigen generellen Nachweis über die Leistung der Bareinlagen zu fordern (vgl. BT/Drucksache 8/3908 S. 71), reicht es für den Regelfall aus, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG die vorgeschriebene Versicherung abgibt, die zu erbringenden Einlagen seien vor der Anmeldung bewirkt und befänden sich in der freien Verfügung des Geschäftsführers (vgl. BGH ZIP 1991, 511, 516; BayObLG DB 1993, 2524; OLG Hamm aaO).
  • BayObLG, 29.03.1990 - BReg. 3 Z 18/90

    Vorlage staatlicher Genehmigungsurkunden bei Anmeldung einer GmbH zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • BayObLG, 21.05.1987 - BReg. 3 Z 86/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 545/97
    Ob bei der Anmeldung der Ersteintragung einer GmbH als Antragsteller und gegebenenfalls als Beschwerdeführer der anmeldende Geschäftsführer oder die GmbH in Gründung anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. BGHZ 102, 209, 210; BGHZ 105, 324 ; BGHZ 107, 1, 2; BayObLG NJW-RR 1987, 1177; NJW-RR 1990, 869 ; DNotZ 1992, 180; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381, 1382), kann hier aber letztlich dahinstehen, denn selbst wenn man nicht den Geschäftsführer, sondern nur die - noch nicht eingetragene - GmbH selbst als beschwerdebefugt ansehen wollte, so wäre jedenfalls die von dem die Gesellschaft vertretenden Notar namens des vorgesehenen Geschäftsführers, der auch alleiniger Gesellschafter ist, eingelegte Beschwerde auch als für die Gesellschaft eingelegt zu behandeln.
  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    In jedem Fall ist das Registergericht nach herrschender Meinung berechtigt, eine aktuelle Versicherung zu verlangen, wenn das Eintragungsverfahren wegen eines Mangels bei der Anmeldung längere Zeit in Anspruch nimmt (OLG Hamm BeckRS 2016, 117126 Rn. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 898; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 8 Rn. 9).

    In der Rechtsprechung wird die Grenze bei drei Monaten gezogen (OLG Hamm BeckRS 2016, 117126 Rn. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 898); ob dem zu folgen ist, kann hier allerdings offenbleiben.

  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 85/16

    Erlass einer Zwischenverfügung betreffend die Erneuerung anlässlich der

    So ist anerkannt, dass das Registergericht im Fall der Verzögerung der Eintragung wegen mangelhafter Anmeldung eine Wiederholung einer Versicherung verlangen kann (vgl.: Bayer a. a. O.; Fastrich a. a. O., Rn.14; OLG Düsseldorf, GmbHR 1998, 235 f, insbesondere Rn.13).

    Hiermit vergleichbar ist der vorliegende Sachverhalt; die Versicherung ist bereits unter dem 18.01.2016 abgegeben worden, die Anmeldung aber erst rund 3 Monate später überhaupt vorgenommen wird (siehe zu einem vergleichbaren Zeitraum: OLG Düsseldorf, GmbHR 1998, 235 f., Rn.13).

  • OLG Naumburg, 01.08.2003 - 7 Wx 2/03

    Formwechselnde Umwandlung einer ehemaligen LPG in eine eingetragene

    Auch im Recht der GmbH-Gründung ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass das Gründungskapital sei es in Form einer Einzahlung des Mindestkapitals, sei es in Form einer Sacheinlage, im Gründungszeitpunkt, konkret im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung vorhanden ist, was durch die §§ 5, 7, 8, 9, 19, 24 des GmbHG abgesichert wird (Hueck, Gesellschaftsrecht, 19. A., § 35 I. 3. B; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 17.A., § 8 Rn. 12 ff.; OLG Düsseldorf, BB 98, 1497; unstr.).Im weiteren dienen zwar die §§ 30, 31 GmbHG der Erhaltung des einmal festgesetzten Stammkapitals und schützen die §§ 58 ff. GmbHG die Gläubiger bei einer Kapitalherabsetzung.
  • OLG Hamm, 23.05.1997 - 19 U 150/96

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einem treuhänderisch gehaltenen

    Notarassessor Dr. Dirk Eckhardt, Köln 5. Gesellschaftsrecht - Wiederholte Versicherung des Geschäftsführers hinsichtlich der Leistung der Bareinlagen bei längerer Dauer des Eintragungsverfahrens (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3.12.1997-3 Wx 545/97 - mitgeteilt von Richter am AG Duisburg Hermannjosef Schmahl, Duisburg) GmbHG §§ 8 Abs. 2; 9c 1. Dauert das Verfahren zur Eintragung einer neu gegründeten GmbH mehr als drei Monate, so haben die Geschäftsführer auf Anforderung des Registergerichts eine ergänzende Versicherung über das zur Zeit vorhandene Eigenkapital ( § 8 Abs. 2 GmbHG ) und eine aktuelle Bilanz vorzulegen.
  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 177/98

    Belastung des Stammkapitals bei Bargründung einer GmbH

    Dabei ist für die registergerichtliche Prüfung auf den Zeitpunkt der Eintragung abzustellen mit der Folge, daß auch Vorbelastungen zu berücksichtigen sind, die nach der Anmeldung eingetreten sind (BGHZ 80, 129/137; BayObLG GmbHR 1992, 109; OLG Frankfurt WM 1992, 1315/1318; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1381/1382; OLG Düsseldorf ZIP 1996, 1705; BB 1998, 1497; Altmeppen/Roth GmbHG 3. Aufl. § 9c Rn. 10; andere Auffassung Zeitpunkt der Anmeldung - etwa Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl. § 8 Rn. 12; Baumbach/Hueck GmbHG 16. Aufl. § 9c Rn. 8).
  • OLG Jena, 15.09.2020 - 2 W 294/20

    Zurückweisung einer Anmeldung zum Handelsregister wegen des Fehlens einer

    Dass dies nicht der Fall war, ist auch nicht unerheblich, denn das erforderliche Mindestkapital soll noch im Zeitpunkt der Eintragung vorhanden sein (OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1992 - 15 W 275/92 -, Rn. 13, 14; Krafka, Registerrecht, 11. A., Rn. 979), so dass die zeitliche Aktualität der Versicherung für die Prüfung durch das Registergericht von Bedeutung ist, weswegen das Registergericht im Falle von zeitlichen Verzögerungen auch die Einreichung einer notariell beglaubigten ergänzenden Versicherung aufgeben kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Dezember 1997 - 3 Wx 545/97 -, Rn. 13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juli 2016 - 27 W 85/16 -, Rn. 3, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht