Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.1996

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Ta 8/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7051
LAG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Ta 8/98 (https://dejure.org/1998,7051)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.1998 - 4 Ta 8/98 (https://dejure.org/1998,7051)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 1998 - 4 Ta 8/98 (https://dejure.org/1998,7051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2
    Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz [bisheriges und neues Einkommen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Änderungskündigung

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1695
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Ta 18/96

    Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Ta 8/98
    Das Beschwerdegericht hat sich bereits in seinem Beschluß vom 28. Oktober 1996 - 4 Ta 18/96, 7 Ca 516/95 - ausführlich mit der Streitwertberechnung bei Änderungskündigungen auseinandergesetzt und sich anders als das Arbeitsgericht im damaligen und auch jetzigen Beschluß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einer weit verbreiteten Meinung im Schrifttum angeschlossen.

    Zur näheren Begründung ist aus dem zuvor zitierten Beschluß des Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 1996 - 4 Ta 18/96 - erneut folgendes festzuhalten:.

  • LAG Sachsen, 23.05.2012 - 4 Ta 103/12

    Gegenstandswert für Änderungsschutzklage gegen eine unter Vorbehalt angenommene

    Dies ist auch die Auffassung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25.07.2007 - 1 Ta 179/07 - NZA-RR 2007, 604 ; LAG Hamburg 28.10.1996 - 4 Ta 18/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 110; 02.06.1998 - 4 Ta 8/98 - BB 1998, 1695 L; Hess. LAG 18.02.1999 - 15/16 Ta 352/98 - DB 1999, 1276 L = JurBüro 1999, 475 ; LAG Köln 19.08.1999 - 13 Ta 252/99 - AuR 2000, 39 L; 22.03.1999 - 11 Ta 241/98 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 44 a; zustimmend [wie BAG] Grunsky § 12 Rz. 4 e; im Ergebnis ebenso, jedoch mit Ermessensabschlägen nach Lage des Falles: LAG Rheinland-Pfalz 25.02.1991 - 9 Ta 31/91 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 91 oder mit einer evtl. Streitwertanhebung wegen eines mit der Kündigung verbundenen Prestigeverlustes: LAG Berlin 18.05.2001 - 17 Ta 6075/01 - AE 2004, 89 L).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.1996 - 6 Ta 127/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11155
LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.1996 - 6 Ta 127/96 (https://dejure.org/1996,11155)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.08.1996 - 6 Ta 127/96 (https://dejure.org/1996,11155)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. August 1996 - 6 Ta 127/96 (https://dejure.org/1996,11155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzwingung der titulierten Verpflichtung zu ordnungsgemäßen Abrechnung; Zulässigkeit von Zwangsgeld- und Zwangshaftfestsetzung bei erzwingbaren unvertretbaren Handlungen; Erstellen einer Lohnabrechnung als vertretbare Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2005 - 11 Ta 50/05

    Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Lohnabrechnung

    Nach der herrschenden Meinung ist die Erstellung einer Lohnabrechnung regelmäßig nicht ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängig; vielmehr können Lohnabrechnungen - jedenfalls bei vorhandenen Lohnunterlagen -in aller Regel von jedem sachkundigen Dritten, etwa einem Steuerberater, erstellt werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.1996 - 6 Ta 127/96 -, BB 1998, 1695 (Ls. 1) mit Hinweis auf LAG Köln, Beschluss vom 22.11.1990 - 12 (11) Ta 247/90 -,MDR 1991, 650; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 98/01 - m.w.N.; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 887 Rz. 3; a.A. LAG Hamburg, Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ta 14/95 -, NZA-RR 1996, 422).

    a) Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.08.1996 (- 6 Ta 127/96 -, BB 1998, 1695 (Ls.), der die Kammer folgt, kann daher die Verpflichtung, eine Lohnabrechnung erteilen zu müssen, nicht durch Zwangsgeld- bzw. Zwangshaftandrohungerzwungen werden, weil dies nicht zu den derart erzwingbaren unvertretbaren Handlungen i.S.v. § 888 ZPO gehört.

  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 28/98

    Wertfestsetzung; Separate Bewertung von unbedingt gestelltem

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