Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1994 - XI R 61/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8669
BFH, 09.11.1994 - XI R 61/93 (https://dejure.org/1994,8669)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1994 - XI R 61/93 (https://dejure.org/1994,8669)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1994 - XI R 61/93 (https://dejure.org/1994,8669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

    Auszug aus BFH, 09.11.1994 - XI R 61/93
    Eine andere Frage ist indes, ob die von den Beteiligten gewählte Konstruktion als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. des § 42 Satz 1 AO 1977 anzusehen ist (dazu vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Mai 1994 XI R 67/93, BStBl II 1994, 879; ferner Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 42 AO 1977, Rz. 191).
  • BFH, 23.11.2022 - VI R 50/20

    Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind und das Vereinbarte nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien keine Geltung haben soll (BFH-Urteile vom 09.11.1994 - XI R 61/93, BFH/NV 1995, 659; vom 09.10.2013 - IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, Rz 29, und vom 19.11.2014 - VIII R 23/11, Rz 46; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20.05.2011 - V ZR 221/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 2785, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Die Vertragspartner wollen einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, jedoch die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 1994 XI R 61/93, BFH/NV 1995, 659, 660; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2. der Gründe --Tätigkeit als Strohmann--).
  • FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 5053/98

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich als nicht steuerbare Ausgleichsforderung

    aa) Ein Scheingeschäft i.S. der §§ 117 Abs. 1 BGB, 41 Abs. 2 AO liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (BGH-Urteil vom 24. Januar 1980 III ZR 169/78, NJW 1980, 1572, 1573, BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 61/93, BFH/NV 1995, 659, Palandt - Heinrichs, a.a.O., § 117 Rz. 3, Klein / Brockmeyer, Abgabenordnung, Kommentar, 7. Auflage, § 41 Rz. 23 m.w.N., Tipke / Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 16. Auflage, AO § 41 Tz. 65, m.w.N.).
  • FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 1704/02

    Schenkung: unter Auflage

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 61/93, BFH/NV 1995, 659, Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 64. Auflage, § 117 Rz. 3, und Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, Kommentar, 8. Auflage, § 41 Rz. 23, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1999 - V B 129/98

    Vorsteuerabzug; sog. Karussellgeschäfte

    Die Revision ist auch nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen Abweichung der Vorentscheidung von Grundsätzen in dem BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 61/93 (BFH/NV 1995, 659) zuzulassen.
  • FG Nürnberg, 11.12.1997 - IV 126/96

    Einkommensteuer; Mietvertrag und dauernde Last

    Die Parteien wollen einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1994 XI R 61/93 , BFH/NV 1995, 659).
  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96

    Grundstücksübergabe und Rückanmietung

    Die Parteien wollen einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1994 XI R 160/93, BFH/NV 1995, 659) oder einen wirtschaftlich vernünftigen Zweck nicht verfolgen (BFH in BStBl. II 1988, 640, 643).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2001 - 17 K 2973/97

    Lohnsteuerhaftung; Entsendung; GmbH-Geschäftsführer; Organstellung;

    Es handelt sich bei der Inanspruchnahme des Entleihers eines Arbeitnehmers um einen anderen Haftungstatbestand, dem ein anderer Lebenssachverhalt zu Grunde liegt, bei dem andere Ermessenserwägungen als in § 42 d Abs. 1 EStG anzustellen sind und der nicht Gegenstand des angefochtenen Verwaltungsakts in Gestalt der Einspruchsentscheidung ist (siehe Urteil des BFH vom 09.11.1994, XI R 61/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 659 und Beschluss vom 12.08.1997, VII B 212/96 BFH/NV 1998, 433 ; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 1. Aufl. 1999, 500 Klein/Rüsken, AO , Kommentar, § 71 Rz. 18; FG Nürnberg, Urteil vom 13.10.1995, VII 116/94, EFG 1996, 626).
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

    Ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine Willenserklärung einem anderen gegenüber abgegeben wird und beide Teile darüber einig sind, dass das Erklärte nicht gewollt ist, die Parteien also einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1980 - III ZR 169/78 -, in: NJW 1980, 1572 ,1573; BFH, Urteil vom 9.11.1994 - XI R 61/93 -, in: BFH/NV 1995, 659; Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , § 41 AO , Tz. 65).
  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 108/96
    Die Vertragsparteien haben die Konstruktion gewählt, um den gegenüber der Klägerin bestehenden Subventionsbeschränkungen zu entgehen und in den Genuß erhöhter Zuschüsse zu kommen (vgl. BFH-Urteile vom 21.10.1988 III R 194/84 , BStBl. II 1989, 216; vom 01.07.1992 I R 5/92 , BStBl. II 1993, 131; vom 15.12.1993 X R 49/91 , BStBl. II 1994, 687, 689 und vom 09.11.1994 X R 61/93, BFH/NV 1995, 659).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht