Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.06.1997

Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1997 - VIII B 70/96   

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https://dejure.org/1997,5176
BFH, 26.06.1997 - VIII B 70/96 (https://dejure.org/1997,5176)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1997 - VIII B 70/96 (https://dejure.org/1997,5176)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - VIII B 70/96 (https://dejure.org/1997,5176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei Tod eines Gesellschafters

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 897
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Die (Gesamt-)Rechtsnachfolge allein hat der BFH schon bisher nicht als Grund für den Übergang des Rechts zum Verlustabzug angesehen (BFH-Urteil in BFHE 173, 371, BStBl II 1994, 331, m.w.N., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897, und BVerfG-Kammerbeschluss vom 26. Mai 1998 1 BvR 1651/97, Steuer-Eildienst 1998, 547).

    aa) Wegen des personenbezogenen (vgl. Boeker in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, a.a.O., § 45 AO 1977 Rz. 33; von Groll, a.a.O., Rdnr. 190 ff.) Zuschnitts der Vergünstigung des § 10d EStG ist diese zumindest wie ein höchstpersönliches Recht anzusehen und die Vererblichkeit zu verneinen (zum Grundsatz der Personenidentität vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 74/89, BFHE 166, 342, BStBl II 1992, 432, und zur notwendigen Identität von Unternehmen und Unternehmer bei § 10a GewStG BFH-Urteil in BFHE 173, 371, BStBl II 1994, 331; BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 897).

  • FG Münster, 04.11.2015 - 9 K 3478/13

    Gebotenheit von Billigkeitsmaßnahmen nach dem Entfallen von Verlustvorträgen bei

    Auch bei der gewerbesteuerlichen Frage der Unternehmeridentität führt eine vorweggenommene Erbfolge (ebenso wie ein Erbfall) zum Verlust des Verlustvortrags (vgl. BFH-Beschluss vom 03.05.1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, zum Erbfall; vom 26.06.1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897 zum Erbfall; vom 03.02.2010 IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492 zum Erbfall und zur vorweggenommenen Erbfolge; Drüen in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 10a GewStG Rz. 65, 72).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01

    Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern

    Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. zu § 10a GewStG Beschlüsse in BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, und vom 26. Juni 1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897, m.w.N., sowie BFH-Urteil vom 29. August 2000 VIII R 1/00, BFHE 194, 217, BStBl II 2001, 114, unter II.1. der Gründe, m.w.N.) liegt darüber hinaus bei einer Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eine partielle Betriebsbeendigung vor, obwohl der Gewerbebetrieb von dieser Veräußerung unberührt bleibt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 VIII R 41/95, BFHE 180, 455, BStBl II 1997, 179, unter 2.a bb der Gründe, m.w.N., und die herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. Glanegger/Güroff, a.a.O., § 2 Anm. 226, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2000 - I R 76/99

    Verlustabzug beim Erben auf dem Prüfstand

    Dennoch ist wohl einhellig anerkannt, dass wegen § 10a Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Erbe seinen Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen kann, die zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (BFH-Urteil vom 14. Januar 1965 IV 173/64 S, BFHE 81, 318, BStBl III 1965, 115; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897; Blümich/von Twickel, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10a GewStG Rz. 90; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 4. Aufl., § 10a Rz. 12, m.w.N.).
  • FG Berlin, 24.08.2005 - 6 K 6080/02

    Wechsel von einer unmittelbaren atypisch stillen Beteiligung zu einer mittelbaren

    Danach hat für den BFH die Frage, ob der gewerbesteuerrechtliche Verlustvortrag einer Personengesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters gemäß § 10 a GewStG um den auf den Gesellschafter entfallenden Anteil zu kürzen und damit verloren ist, keine grundsätzliche Bedeutung mehr (Beschlüsse des BFH vom 26. Juni 1997, VIII B 70/96 und vom 11. April 2001, VIII B 99/00).
  • FG Köln, 19.03.2013 - 6 K 1139/07

    Wegfall - Unternehmeridentität - doppelstöckige Personengesellschaft

    Das Gericht schließt sich wegen dieser Frage dem Beschluss des BFH vom 26.06.1997 (VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897) an.
  • BFH, 11.04.2001 - VIII B 99/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einkommensteuer -

    Der Einwand verkennt jedoch nicht nur, dass nach ständiger Rechtsprechung der gewerbesteuerrechtliche Verlustvortrag auch bei einem Gesellschafterwechsel aufgrund Erbfalls zu kürzen ist (Senatsbeschluss vom 26. Juni 1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897, m.w.N.); er geht vor allem deshalb fehl, weil --wie vorstehend ausgeführt-- der Verlustvortrag gemäß § 10a GewStG bereits durch die Einbringung des Anteils an der Klägerin in die Beteiligungs-KG --und damit unabhängig von der Frage, ob mit der Unternehmensumstrukturierung eine vorweggenommene Erbfolge verbunden war-- verloren ging.
  • BFH, 27.07.1998 - VIII R 34/97

    Gewerbesteuermeßbeträge - Fehlbeträge der Vorjahre - Ausgeschiedene

    Zudem verkennt der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin, daß das FG seine rechtlichen Erwägungen nicht mit Stillschweigen übergangen, sondern insoweit auf den BFH-Beschluß vom 12. Juni 1996 IV B 133/95 (BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82) verwiesen hat, nach dem die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug hinreichend geklärt sind und der Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. auch Senatsbeschluß vom 26. Juni 1997 VIII B 70/96, BFH/NV 1997, 897; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1997 1 BvR 1758/96, Steuer-Eildienst 1998, 163).
  • FG Berlin, 20.01.2006 - 6 K 6080/02

    Auswirkung eines Wechsels im Bestand der atypisch stillen Gesellschafter einer

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  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.1998 - 1 K 12/97

    Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei GmbH & atypisch Still

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  • FG Sachsen, 09.04.2014 - 8 K 170/13

    Bedungene Einlage durch Umwamdlung eines Guthabens auf dem Verrechnungskonto bei

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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.1997 - X S 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7762
BFH, 24.06.1997 - X S 17/96 (https://dejure.org/1997,7762)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1997 - X S 17/96 (https://dejure.org/1997,7762)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - X S 17/96 (https://dejure.org/1997,7762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 897
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 24.06.1997 - X S 17/96
    Weil der Antragsteller nicht das in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare unternommen hat, um seiner Darlegungspflicht wenigstens in laienhafter Weise zu genügen, ist sein PKH-Antrag als endgültig unzulässig anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 X B 139/95, BFH/NV 1996, 256, m. w. N.).
  • BFH, 12.04.1994 - X S 1/94
    Auszug aus BFH, 24.06.1997 - X S 17/96
    Er hat weder eine Erklärung nach § 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO abgegeben (s. dazu Senatsbeschluß vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823) noch zur Konkretisierung des Streitverhältnisses -- hier oder im Hauptsacheverfahren -- etwas Brauchbares zur Sache vorgetragen.
  • BFH, 17.10.1995 - X B 139/95

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Verfahren

    Auszug aus BFH, 24.06.1997 - X S 17/96
    Weil der Antragsteller nicht das in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare unternommen hat, um seiner Darlegungspflicht wenigstens in laienhafter Weise zu genügen, ist sein PKH-Antrag als endgültig unzulässig anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 X B 139/95, BFH/NV 1996, 256, m. w. N.).
  • BFH, 10.03.1994 - IX B 24/94

    Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.06.1997 - X S 17/96
    Er hat weder eine Erklärung nach § 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO abgegeben (s. dazu Senatsbeschluß vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823) noch zur Konkretisierung des Streitverhältnisses -- hier oder im Hauptsacheverfahren -- etwas Brauchbares zur Sache vorgetragen.
  • BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98

    Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der

    Zwar ist hierfür die Beschwerdefrist (§ 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) bereits abgelaufen, doch könnte der BFH der Antragstellerin aufgrund ihrer Mittellosigkeit wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen, da sie, wie erforderlich, innerhalb der Beschwerdefrist den PKH-Antrag gestellt, die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben und hinreichend brauchbar zur Sache vorgetragen und damit ihre Darlegungspflicht, die auch einem Laien abverlangt werden kann, erfüllt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
  • BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99

    NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag

    Zwar ist hierfür die Beschwerdefrist (§ 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) bereits abgelaufen, doch könnte der BFH der Klägerin aufgrund ihrer Mittellosigkeit wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen, da sie, wie erforderlich, innerhalb der Beschwerdefrist den PKH-Antrag gestellt, die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben und hinreichend brauchbar zur Sache vorgetragen und damit ihre Darlegungspflicht, die auch einem Laien abverlangt werden kann, erfüllt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
  • BFH, 03.08.1999 - X B 41/99

    Prüfungsanordnung - Prozeßkostenhilfe - Postulationsfähigkeit -

    Denn der Kläger hat dem Mindestmaß an Mitwirkung nicht entsprochen, das im Verfahren der PKH auch einem Laien abverlangt wird (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 540; vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Rz. 14 ff., m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2002 - VII S 4/02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - PKH-Antrag -

    Er hat auch hinreichend deutlich zur Sache vorgetragen und damit seine Darlegungspflicht, die auch einem Laien abverlangt werden kann, erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
  • BFH, 01.07.1998 - VI B 83/98

    Prozeßkostenhilfe - Ordnungsgemäße Zustellung - Zugang der Einspruchsentscheidung

    Denn der Kläger hat dem Mindestmaß an Mitwirkung nicht entsprochen, das im Verfahren der PKH auch einem Laien abverlangt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
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