Rechtsprechung
BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Versicherungskaufmann - Wohnungsbau - Vermietung - Verkauf - Gewerbliche Tätigkeit - Absicht - Gewerbesteuermeßbescheid
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2
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Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
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Besprechungen u.ä.
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Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Notverkauf? (IBR 1999, 556)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.03.1997 - 9 K 5486/92
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 766
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Zwar seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170) die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich.Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf seien grundsätzlich unbeachtlich (BFH/NV 1997, 170).
Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser Gesamtschau im nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (vgl. --auch zum Nachfolgenden-- BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, m.w.N.).
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Die Tatsache, daß kein Totalgewinn erzielt worden sei, reiche zur Entkräftung einer Veräußerungsabsicht nicht aus (BFH-Urteil vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561).Daß sich hergestellte oder erworbene Wirtschaftsgüter später nur mit Verlust veräußern lassen, ist nicht ungewöhnlich und schließt eine vorherige Veräußerungsabsicht nicht aus (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 561, 562).
- BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91
Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1 …
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (…BFH-Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).
- BFH, 18.09.1991 - XI R 24/90
Reichweite des Bereiches der privaten Vermögensverwaltung
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Werden innerhalb dieses Zeitraums mindestens vier Objekte veräußert, so liegt, ohne daß weitere besondere Umstände, wie z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, gegeben sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236), ein gewerblicher Grundstückshandel vor (…BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21).Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).
- BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, 525). - BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Als einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung vorliegende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135). - BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95;… vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.). - BFH, 11.12.1991 - III R 59/89
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
c) Indes stellen die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang nur Beweiszeichen dar, die durch andere objektive Sachverhaltsmerkmale überlagert und verdrängt werden können (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464, 466;… vom 19. Dezember 1990 X R 165/87, BFH/NV 1991, 381). - BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Werden innerhalb dieses Zeitraums mindestens vier Objekte veräußert, so liegt, ohne daß weitere besondere Umstände, wie z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, gegeben sind (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236), ein gewerblicher Grundstückshandel vor (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21). - BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Sie sagen im allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840;… BFH-Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, ständige Rechtsprechung). - BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!
- BFH, 23.02.1998 - X B 136/97
Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der …
- BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92
Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes - …
- BFH, 19.12.1990 - X R 165/87
Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gewerbebetriebes bei der Errichtung und dem …
- BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
Wohnanlage - Eigentumswohnungen - Veräußerung an verschiedene Erwerber - …
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
bb) Nach den oben dargelegten Grundsätzen (vgl. unter II. 1. b dd) könnte die danach eingreifende Indizwirkung nur durch besondere Umstände --insbesondere den nach Errichtung der Dachgeschosswohnungen vorgenommenen Abschluss langfristiger, d.h. auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren gerichteter Mietverträge (…vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc, m.w.N., und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, unter II. 1. b, m.w.N.)-- entkräftet werden.b) Auch die übrigen in § 15 Abs. 2 EStG für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs und damit auch für den hier in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I. der Gründe) vorausgesetzten Merkmale (Selbständigkeit;… Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr --vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. b; in BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. e; in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. b; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d-- und Gewinnerzielungsabsicht --vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2., …und vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, unter 1. b--) dürften im Streitfall erfüllt sein.
Die nach § 15 Abs. 2 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht des Klägers ist --jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des FG-- auch dann nicht zweifelhaft, wenn er bei einzelnen in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehenden Objekten oder gar insgesamt einen Verlust erzielt haben sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 561, unter 1. b, und in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2.; vgl. ferner schon oben II. 2. a, cc letzter Absatz, m.w.N.).
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis
Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt habe (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;… in BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).In die gebotene Gesamtschau sind prinzipiell sämtliche in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Veräußerungen einzubeziehen (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, m.w.N.).
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf - z. B. Ehescheidung, Finanzierungsschwierigkeiten, Krankheit, Gefälligkeit gegenüber Mandanten (Senatsurteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510), ein unerwartet hohes Kaufangebot - sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hatte (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;… in BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).
- FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 297/96
Gewerblicher Grundstückshandel
Nach den von der BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteile vom 14. Januar 1998 - X R 1/96 -, BFHE 185, 242 , BStBl II 1998, 346 ; vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 -, DStRE 1999, 176) als maßgeblich angesehenen Indizien ergibt die gebotene Gesamtschau, dass der Kläger bereits im Zeitpunkt des Erwerbs der ETW eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht hatte.Auch der Umstand der 100 %-igen Fremdfinanzierung des ETW-Erwerbs stellt nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 -, DStRE 1999, 176) sehr wohl ein Beweisanzeichen für eine Veräußerungsabsicht dar.
Nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung ist beim Kläger die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund getreten (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 -, DStRE 1999, 176).
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (s. zuletzt BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 -, DStRE 1999, 176 m.w.N.), der der Senat sich anschließt, sind die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf der Objekte grundsätzlich unbeachtlich.
ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen der gebotenen Gesamtschau im nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (…vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1996 - VIII R 27/94 -, BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 -, DStRE 1999, 176).
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Für die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit vom Bereich der privaten Vermögensverwaltung kommt es bei Grundstücksgeschäften darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766). - BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel
Hat der Veräußerer mehr als drei Objekte gekauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang veräußert, so lässt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich den Schluss zu, dass bereits im Zeitpunkt des Ankaufs oder der Errichtung zumindest eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b, bb, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, unter II. 1. b, jeweils m.w.N.). - BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?
Diese Vermutung kann durch besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalles widerlegt werden (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302;… vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466;… vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747; vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).Die Motive, die die Veräußerung veranlasst haben (hier der überraschende nach der Wiedervereinigung aufgetretene Finanzbedarf), sind nach ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von dem gewerblichen Grundstückshandel ohne Bedeutung (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766;… BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
- BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät - …
Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es nämlich auf das Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).Die Vermutung für eine zumindest bedingte Wiederveräußerungsabsicht kann nur durch eindeutige, d.h. objektive äußere Sachverhalte, die gegenteilige Anhaltspunkte belegen, erschüttert werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766).
Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766, 767).
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
Ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne gegeben, berechtigt dies mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bereits beim Kauf der Objekte zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht und ein einheitlicher gewerblicher Betätigungswille vorlagen (BFH-Beschlüsse in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766). - BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des …
Ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne gegeben, berechtigt dies mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bereits beim Kauf bzw. der Errichtung der Objekte zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht und ein einheitlicher gewerblicher Betätigungswille vorgelegen haben (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; BFH-Urteile vom 10. Dezember 1999 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.; vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766). - FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen
- BFH, 10.07.2002 - X B 141/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Bildung von Wohneigentum
- BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 07.06.2000 - III B 75/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von …
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
- FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel …
- BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW
- FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 3367/20
Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen außerhalb der …
- FG Nürnberg, 28.02.2013 - 4 K 125/12
Verwertung von Prüfungsfeststellungen auch ohne Prüfungsanordnung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98
Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze …
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des …
- BFH, 20.03.2003 - III B 174/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07
Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen
- BFH, 12.08.2004 - XI B 150/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze - Verkauf von acht …
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01
Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …
- FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 45/99
Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von 10 Eigentumswohnungen ; …
- FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98
Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel
- FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer …
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
- FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96
Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten …
- BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97
Gewerblicher Grundstückshandel; Verlustrücktrag
- FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 4707/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei hohen Vorfälligkeitsentschädigungen
- FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 3872/94
Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung; …
- FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; …
- BFH, 16.06.2000 - VIII B 93/99
Zwangsverkauf - Abwendung eines drohenden Konkurses - Bedingte …
- FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11
Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte …
- FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück; …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 3 K 1063/97
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
- FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Aufwendung; Schätzung; fehlender Nachweis; …
- FG Hamburg, 20.10.1999 - V 137/99
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteueränderungsbescheids; Zulässigkeit …
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97
Rechtsprechung
BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Versicherungskaufmann - Negativer Gesamtbetrag - Einkünfte - Werbungskostenüberschuß - Außenprüfung - Gewerblicher Grundstückshandel - Einkommensteuerbescheid
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Gewerblicher Grundstückshandel; Verlustrücktrag
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 766
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97
Zur Begründung verweist der Senat im einzelnen auf seine Entscheidung vom heutigen Tag in der Sache XI R 58/97.
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
e) Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Gewinnerzielungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn Objekte mit Verlust veräußert werden (…BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766); dies vor allem dann, wenn im Einzelfall keinerlei Anzeichen dafür vorhanden sind, dass der Steuerpflichtige das Grundstück zum Zwecke freigebiger Zuwendungen erworben und veräußert hätte (…Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457). - FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 12 V 27/00
Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der …
Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser Gesamtschau im Nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97 (BFH/NV 1999, 766 ).Einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung oder des Erwerbs vorliegende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung etwa in der vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehzung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, a.a.O.).
Wie der BFH im Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97 (a.a.O.) nämlich ausdrücklich hervorgehoben hat, muss aus objektiven Tatsachen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau klar der Schluss gezogen werden können, dass der Steuerpflichtige das Objekt bei seinem Erwerb/Errichtung keinesfalls alsbald verkaufen, sondern unbedingt anderweitig als durch Verkauf nutzen wollte.
In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist bei der gebotenen summarischen Betrachtung im Fall der Astin nicht davon auszugehen, dass diese die Eigentumswohnung in K. nicht mit bedingter Verkaufsabsicht erworben hatte, weil die Dauer der Selbstnutzung nicht mindestens fünf Jahre betrug und damit nicht dauerhaft erfolgt ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524 und vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, a.a.O.).
- FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98
Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück; …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird eine Zeitspanne von bis zu fünf Jahren bei der Feststellung einer bedingten Veräußerungsabsicht als enger zeitlicher Zusammenhang gewertet (BFH, Urteil vom 29.10.1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766 ff., 767 m.w.N.); eine Vermietung bis zu fünf Jahren ist grundsätzlich nicht als langfristig zu qualifizieren (BFH…, Urteil vom 23.04.1996 VIII R 27/94, a.a.O., 172 m.w.N.).