Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.04.1999

Rechtsprechung
   BFH, 10.04.1999 - IX B 19/99   

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https://dejure.org/1999,7362
BFH, 10.04.1999 - IX B 19/99 (https://dejure.org/1999,7362)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1999 - IX B 19/99 (https://dejure.org/1999,7362)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1999 - IX B 19/99 (https://dejure.org/1999,7362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründungsanforderungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - Baumaßnahme

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 115 Abs. 3
    Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 10.04.1999 - IX B 19/99
    Demnach setzt eine Sachaufklärungsrüge voraus, daß sich dem FG eine weitere Sachaufklärung aufgrund des Vortrags der Beteiligten aufdrängen mußte (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Die Beweiswürdigung des FG sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Februar 1999 XI B 172/97, BFH/NV 1999, 963, m.w.N.; vom 28. Mai 1998 X B 87/97, BFH/NV 1998, 1506), sie bestimmen daher auch das Verfahren des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1999 V B 125/98, BFH/NV 1999, 963; vom 10. April 1999 IX B 19/99, BFH/NV 1999, 1350; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., § 115 Anm. 34 ff., m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2000 - VII B 243/99

    Beschwerdebegründung - Bezeichnungserfordernis - Tatsachenvortrag - Rechtliches

    Hierfür genügt die Bezeichnung der angeblich verletzten Norm des Verfahrensrechts nicht (Bundesfinanzhof --BFH-- in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 10. April 1999 IX B 19/99, BFH/NV 1999, 1350, und Senatsbeschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484; s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, und § 120 Rz. 37).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.04.1999 - V E 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8757
BFH, 12.04.1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerungsverfahren - Kostenentscheidung - Fristversäumnis - Unverschuldete Fristversäumnis

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    GKG § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1 S. 1
    Nichterhebung von Kosten; falsche Sachbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.01.1998 - I E 3/97
    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 16.11.1995 - III S 4/95

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 31.01.1996 - I R 120/95

    Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 S.1

    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 10.01.2000 - XI E 4/99

    Revisionsverfahren; Streitwert

    Mit der Erinnerung "gegen den Kostenansatz" nach § 5 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe, ggf. auch gegen den zugrunde liegenden Streitwert (BFH-Beschluss vom 12. April 1999 V E 1/99, BFH/NV 1999, 1350); ferner kann sich der Erinnerungsführer gegen seine Heranziehung als Kostenschuldner wenden (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 135 Anm. 17 a).
  • BFH, 20.01.2000 - XI E 3/99

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Mit der Erinnerung "gegen den Kostenansatz" nach § 5 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe, ggf. auch gegen den zugrunde liegenden Streitwert (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1999 V E 1/99, BFH/NV 1999, 1350; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 135 Anm. 17 a).
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