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   BFH, 02.12.1999 - IX R 76/98   

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https://dejure.org/1999,8443
BFH, 02.12.1999 - IX R 76/98 (https://dejure.org/1999,8443)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1999 - IX R 76/98 (https://dejure.org/1999,8443)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - IX R 76/98 (https://dejure.org/1999,8443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zahlungen eines Versicherungsmaklers - Sonstige Einkünfte - Versicherungsvertrag - Abschlussprovision

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 3

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 731
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 02.12.1999 - IX R 76/98
    Die Bezugnahme auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf genügt den sich aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO ergebenden Anforderungen nur, wenn das Gericht zu wesentlich neuem Vorbringen im Klageverfahren, über das in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht entschieden worden ist, Stellung genommen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. Urteil vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; Beschluss vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942).
  • BFH, 23.11.1998 - VII R 79/98

    Urteil ohne Gründe

    Auszug aus BFH, 02.12.1999 - IX R 76/98
    Die Bezugnahme auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf genügt den sich aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO ergebenden Anforderungen nur, wenn das Gericht zu wesentlich neuem Vorbringen im Klageverfahren, über das in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht entschieden worden ist, Stellung genommen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. Urteil vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; Beschluss vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942).
  • BFH, 08.12.2003 - X B 43/03

    Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für

    Es genügt vielmehr, wenn die tragenden rechtlichen Erwägungen in der Entscheidung dargestellt werden (BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88/98, XI B 89/98, BFH/NV 2000, 731).
  • BFH, 13.09.2002 - III B 47/02

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach der Finanzgerichtsordnung -

    Es genügt vielmehr, wenn die tragenden rechtlichen Erwägungen in der Entscheidung dargestellt werden (BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946, und vom 1. Dezember 1999 IX B 88/98 XI B 89/98, BFH/NV 2000, 731).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2000 - 1 K 75/00

    Einkommensteuer-Pflichtigkeit von Eigenprovisionen

    Auf das Urteil des Senats vom 7. Juli 1998 im Verfahren I 589/97 und auf das Urteil des BFH vom 2. Dezember 1999 IX R 76/98 wird Bezug genommen.
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