Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.08.2000

Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2000 - V B 54/00   

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https://dejure.org/2000,10232
BFH, 25.08.2000 - V B 54/00 (https://dejure.org/2000,10232)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2000 - V B 54/00 (https://dejure.org/2000,10232)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2000 - V B 54/00 (https://dejure.org/2000,10232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechnungen - Gesondertee Umsatzsteuer-Ausweis - Steuerpflichtige Umsätze - Vorsteuerbeträge - Unternehmereigenschaft

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStDV 1991 § 37 Abs. 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Verfahrensmangel; Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.02.2000 - VIII B 67/99

    Mangelnde Sachaufklärung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - V B 54/00
    Deshalb ist eine Verfahrensrüge unzulässig, wenn sie keine (substantiierten) Angaben darüber enthält, dass und warum die angefochtene FG-Entscheidung bei einer Unterlassung des (vermeintlichen) Verfahrensverstoßes unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 13.03.1997 - V B 103/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - V B 54/00
    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn --wie hier-- die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 V B 103/96, BFH/NV 1997, 813).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03

    Abgrenzung selbstständige, gewerbliche oder nichtselbstständige Tätigkeit

    Mit seinen hiergegen gerichteten Einwendungen wendet sich der Kläger nach dem sachlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens gegen die Einzelfallwürdigung des FG; mit solchen Angriffen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist; denn die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision sind nicht gegeben (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 08.09.2005 - V B 21/05

    USt: "im Ausland ansässiger Unternehmer"

    Mit solchen Angriffen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 29.06.2005 - IX B 28/05

    Provision - Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist; denn die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision sind nicht gegeben (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2000 - I R 49/00   

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https://dejure.org/2000,10790
BFH, 23.08.2000 - I R 49/00 (https://dejure.org/2000,10790)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - I R 49/00 (https://dejure.org/2000,10790)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - I R 49/00 (https://dejure.org/2000,10790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.09.1971 - VI R 24/71

    Zulassung der Revision - Urteil - Beschwerdeverfahren - Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 49/00
    Zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde bestehen erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede (BFH-Beschluss vom 24. September 1971 VI R 24/71, BFHE 103, 305, BStBl II 1971, 811), auch hinsichtlich der (vorliegend nicht eingehaltenen) Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde.

    Die Entscheidung über die Zulassung muss ausdrücklich erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 103, 305, BStBl II 1971, 811).

  • BFH, 19.01.1968 - III R 147/66

    Zweiter Rechtsgang - Zulässigkeit der Revision - Überschreitung der

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 49/00
    Die als solche eingelegte Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1968 III R 147/66, BFHE 91, 460, BStBl II 1968, 383; vom 18. Dezember 1986 I R 84/86, BFH/NV 1988, 34; vom 18. Dezember 1996 XI R 88/96, BFH/NV 1997, 506; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 50).
  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 49/00
    Die als solche eingelegte Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1968 III R 147/66, BFHE 91, 460, BStBl II 1968, 383; vom 18. Dezember 1986 I R 84/86, BFH/NV 1988, 34; vom 18. Dezember 1996 XI R 88/96, BFH/NV 1997, 506; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 50).
  • BFH, 18.12.1986 - I R 84/86

    Unzulässigkeit einer Revision aufgrund Nichtzulassung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 49/00
    Die als solche eingelegte Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1968 III R 147/66, BFHE 91, 460, BStBl II 1968, 383; vom 18. Dezember 1986 I R 84/86, BFH/NV 1988, 34; vom 18. Dezember 1996 XI R 88/96, BFH/NV 1997, 506; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 50).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 88/96

    Gründe und Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 49/00
    Die als solche eingelegte Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1968 III R 147/66, BFHE 91, 460, BStBl II 1968, 383; vom 18. Dezember 1986 I R 84/86, BFH/NV 1988, 34; vom 18. Dezember 1996 XI R 88/96, BFH/NV 1997, 506; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 50).
  • BFH, 03.09.2004 - IX R 64/03

    Keine Umdeutung von durch Angehörige steuerberatender Berufe eingelegten Revision

    Ein von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe --wie hier-- ausdrücklich als "Revision" eingelegtes Rechtsmittel kann auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2000 I R 49/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 23.05.2003 - V R 13/03

    Keine Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Ein von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe --wie hier-- ausdrücklich als "Revision" eingelegtes (und entsprechend begründetes) Rechtsmittel kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2000 I R 49/00, BFH/NV 2001, 196; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung 5. Aufl., § 120 Rz. 12; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 54; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO, Rz. 12).
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