Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.12.2002

Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10511
BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02 (https://dejure.org/2002,10511)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2002 - VII B 115/02 (https://dejure.org/2002,10511)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - VII B 115/02 (https://dejure.org/2002,10511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der finanzgerichtlichen Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Einstufung des Fahrzeugs mit Dieselmotor als bedingt schadstoffarm - Anhebung des Steuersatzes durch das Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz (KraftStÄndG 1997) - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Steuer, Erhöhung der Kfz-Steuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.2002 - VII R 18/01

    Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw nach Schadstoffemissionen und

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02
    Im Übrigen übersieht die Beschwerde, dass sich der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. März 2002 VII R 18/01 (BFHE 198, 155, BStBl II 2002, 398) mit der Vereinbarkeit der Steuerstaffel des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) mit ökologischen Zielsetzungen --wenn auch in erster Linie aus der Sicht des GG-- eingehend auseinander gesetzt hat.

    Im Übrigen hat der beschließende Senat die Kfz-Besteuerung unter diesem Gesichtspunkt bereits u.a. in seinem Urteil in BFHE 198, 155, BStBl II 2002, 398 überprüft, ohne dass der Kläger sich in seiner Beschwerdebegründung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats dazu auseinander gesetzt und dargelegt hätte, inwiefern eine weitere rechtsgrundsätzliche Klärung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des Gleichheitssatzes und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sein soll.

  • BFH, 21.02.2002 - VII B 281/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSt; nicht schadstoffarme Altfahrzeuge

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02
    a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das KraftStÄndG 1997 nicht deshalb zu beanstanden ist, weil die Steuer nicht nur geringfügig erhöht worden ist (Beschluss des Senats vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952).
  • BFH, 04.02.2002 - VII B 63/01

    Kfz-Steuer; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung nicht schadstoffarmer Kfz

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02
    c) Dass die durch das KraftStÄndG 1997 eingeführten Kraftfahrzeugsteuersätze nicht, wie die Beschwerde meint, zu einer "faktischen Enteignung" führen, ergibt sich ebenfalls bereits u.a. aus dem Beschluss des Senats vom 4. Februar 2002 VII B 63/01 (BFH/NV 2002, 815).
  • BFH, 03.02.1987 - VII B 129/86

    Keine Verpflichtung des Finanzgerichts zur Vorlage an den Europäischen

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 115/02
    Diese Rüge ist indes unschlüssig, weil das FG selbst dann nicht einen Verfahrensmangel begangen hätte, wenn nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) Anlass zur Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens bestanden haben sollte (vgl. schon Beschluss des Senats vom 3. Februar 1987 VII B 129/86, BFHE 148, 489, BStBl II 1987, 305).
  • BFH, 06.04.2004 - VII B 365/03

    Erhöhung der KraftSt

    Er hat sich auch bereits eingehend mit den von der Beschwerde unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes erhobenen Bedenken gegen die durch jenes Gesetz eingeführten Kraftfahrzeugsteuersätze auseinander gesetzt (vgl. u.a. Beschluss vom 12. Dezember 2002 VII B 115/02, BFH/NV 2003, 513).
  • BFH, 14.07.2004 - VII B 48/04

    Erhöhung des Steuersatzes für nicht schadstoffarme Fahrzeuge durch KraftStÄndG

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass die durch das KraftStÄndG 1997 eingeführten Kraftfahrzeugsteuersätze nicht zu einer faktischen Enteignung der Eigentümer von Altfahrzeugen führen (Beschluss vom 12. Dezember 2002 VII B 115/02, BFH/NV 2003, 513), so dass auch insofern eine Zulassung der Revision weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache noch zur Fortbildung des Rechts in Betracht kommt.
  • FG München, 07.05.2003 - 4 K 3642/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSterhöhung zum 1.1.2001

    Die Erhöhung verstößt auch weder gegen Art. 14 GG noch gegen den Vertrauensgrundsatz (s. FG München, Urteil vom 22.10.1987 X 277/86 Kraft, EFG 1988, 325, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.02.2000 14 KraftStG 446/98, EFG 2001, 530 und BFH-Beschlüsse vom 21.02.2002 VII BewG 281/01, BFH/NV 2002, 952 und vom 12.12.2002 VII BewG 115/02, BFH/NV 2003, 513 sowie a.a.O. BStBl II 1990, 931).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2002 - VII B 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13993
BFH, 12.12.2002 - VII B 95/02 (https://dejure.org/2002,13993)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2002 - VII B 95/02 (https://dejure.org/2002,13993)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - VII B 95/02 (https://dejure.org/2002,13993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der finanzgerichtlichen Revision - Darlegung von Zulassungsgründen - Steuerrechtliche Einstufung eines Kfz als LKW, statt als PKW - Materiell-rechtlicher Mangel der angefochtenen Entscheidung - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Nutzung des ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; KraftStG § 9
    NZB: Zuordnung von Fahrzeugen - Abgrenzung Pkw/Lkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 95/02
    Im Übrigen ist die Behauptung des Klägers, eine Divergenz zur Rechtsprechung des Senats liege vor, offensichtlich unzutreffend, weil der Senat gerade in dem vom FG angeführten Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99 (BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72) hervorgehoben hat, dass die Größe der Ladefläche eines Fahrzeugs und seine verkehrsrechtlich zulässige Zuladung für die Zuordnung zu den Kategorien PKW und LKW "von besonderer Bedeutung" seien; nichts anderes hat das FG angenommen.
  • BFH, 03.04.2001 - VII R 7/00

    Kfz-Steuer für Ultraleichttraktor

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - VII B 95/02
    Im Übrigen lässt sich anhand der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats leicht feststellen, dass es auf die tatsächliche Nutzung eines Fahrzeugs für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung, anders als der Kläger meint, grundsätzlich nicht ankommt (vgl. statt aller Urteil des Senats vom 3. April 2001 VII R 7/00, BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht