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   BFH, 30.06.2004 - III B 174/03   

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https://dejure.org/2004,11676
BFH, 30.06.2004 - III B 174/03 (https://dejure.org/2004,11676)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2004 - III B 174/03 (https://dejure.org/2004,11676)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - III B 174/03 (https://dejure.org/2004,11676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110; InvZulG § 5
    InvZul: Unterschrift

  • datenbank.nwb.de

    Nichtbeanstandung unwirksamer Unterschrift auf früheren InvZ-Antrag durch FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Brandenburg, 19.01.1999 - 3 K 455/97

    Selbstständige steuerliche Bewertbarkeit von Fahrgastinformationssystemen ;

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stehen diese Ausführungen im Einklang mit den als Divergenzentscheidungen benannten Urteilen des BFH vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) und des FG des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 915) und vom 19. Januar 1999 3 K 455/97 I (EFG 1999, 491).

    Das FG des Landes Brandenburg hat im Urteil in EFG 1999, 491 eine Wiedereinsetzung der Finanzbehörde für rechtmäßig gehalten, weil für sie "eindeutig ersichtlich" war, dass die Unterschrift nicht vom gesetzlichen Vertreter stammte.

  • FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stehen diese Ausführungen im Einklang mit den als Divergenzentscheidungen benannten Urteilen des BFH vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) und des FG des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 915) und vom 19. Januar 1999 3 K 455/97 I (EFG 1999, 491).

    Im Urteil in EFG 1999, 915 hat es einen Wiedereinsetzungsgrund darin gesehen, dass die Finanzbehörde auf die "ins Auge springende Fehlerhaftigkeit der Unterschrift nicht hingewiesen hat, obwohl mehrfach --nämlich im Rahmen der Sonderprüfung, der Nachschau und spätestens beim Erlass des Bescheides ...-- dazu Anlass (bestanden habe)".

  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stehen diese Ausführungen im Einklang mit den als Divergenzentscheidungen benannten Urteilen des BFH vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) und des FG des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 915) und vom 19. Januar 1999 3 K 455/97 I (EFG 1999, 491).

    Im Urteil in BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37 (unter 2. und 2. b cc) hat der BFH einen vom FA geschaffenen nachhaltigen Vertrauenstatbestand "auf Grund mehrerer besonderer Umstände" und "bei zusätzlichen, ein schützenswertes Vertrauen begründenden Verhaltensweisen von Behörden" angenommen, der es "nach Treu und Glauben ausnahmsweise verbietet, dem Kläger ... ein Verschulden am nicht fristgerechten Eingang des Investitionszulageantrags ... anzulasten".

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender schwerwiegender Fehler, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798), ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Das FG weicht auch nicht von dem Rechtsgrundsatz im BVerfG-Beschluss vom 2. September 2002 1 BvR 476/01 (BStBl II 2002, 835) ab, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden dürften, da die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften gebiete, welche die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwerten.
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.06.2004 - III B 174/03
    Keinesfalls ist diese Entscheidung jedoch objektiv willkürlich oder doch so greifbar gesetzwidrig, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur dieser Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
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