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   BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02   

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https://dejure.org/2003,8365
BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02 (https://dejure.org/2003,8365)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2003 - IV B 35/02 (https://dejure.org/2003,8365)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2003 - IV B 35/02 (https://dejure.org/2003,8365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 129; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Austausch einer Rechtsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Austausch einer Rechtsgrundlage im gerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 343
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.10.1992 - II R 111/89

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02
    Von einer Ermessensreduzierung auf Null ist das FG aber unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 28. Oktober 1992 II R 111/89 (BFH/NV 1993, 637) ausgegangen.
  • BVerfG, 14.02.2001 - 2 BvR 460/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02
    Willkür ist anzunehmen, wenn der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. aus jüngerer Zeit: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2001 2 BvR 460/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 496).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 38/14

    Ablaufhemmung bei Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters

    aa) Der Senat ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH berechtigt, bei Prüfung der Rechtmäßigkeit der für 2000 und 2001 ergangenen Änderungsbescheide die vom FA in den Bescheiden als Korrekturnorm herangezogene Vorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gegen eine andere Rechtsgrundlage auszutauschen (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343; BFH-Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 2/17

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Bei einer Ermessensvorschrift (wie in § 32a Abs. 1 KStG) ist dies allerdings nur möglich, wenn das Ermessen im konkreten Streitfall auf Null reduziert ist und das FA insoweit auch auf der Rechtsfolgenseite in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.09.2003 - IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343; BFH-Urteil vom 13.11.1985 - II R 208/82, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241; Senatsbeschluss in BFH/NV 2018, 1141, Rz 33).
  • FG Münster, 17.05.2017 - 7 K 1158/14

    Änderung des Steuerbescheids - Änderung nach § 32a Abs. 1 KStG

    Verlangt die neu herangezogene Rechtsgrundlage dem Finanzamt auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensentscheidung ab, kann die Rechtsgrundlage indes nur ausgetauscht werden, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BFH, Beschluss vom 11.09.2003 - IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).

    Im Falle einer Ermessensentscheidung gilt dies jedoch nur, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BFH, Beschluss vom 11.09.2003 - IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).

  • BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05

    Vermögensübertragung bei Scheidungsfolgenregelung - Anfechtung

    Es hat nicht verkannt, dass die Inanspruchnahme nach § 191 AO 1977 eine Ermessensbetätigung des FA verlangt, die sich konkret auf die zugrunde gelegte Anspruchsnorm beziehen muss, war jedoch unter Berufung auf den BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02 (BFH/NV 2004, 343) der Auffassung, dass "im konkreten Fall wegen der vorliegenden Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AnfG eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt".
  • FG München, 09.03.2005 - 1 K 3298/04

    Falsch in den Computer eingegebenes Vorzeichen als offenbare Unrichtigkeit;

    Vielmehr liegt ein Flüchtigkeitsfehler vor, der zu einer Berichtigung nach § 129 AO berechtigt (vgl. Urteil des FG München, Juris Nr. STRE200270344; BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343 ).
  • FG Münster, 21.04.2010 - 6 K 3514/09

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung bei einem

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung auch eine nach Vornahme tatsächlicher Prüfungsmaßnahmen ergehende Prüfungsanordnung noch die Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO auslösen und den Rahmen bestimmen kann, innerhalb dessen der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt ist (vgl. etwa BFH, Beschluss v. 29.06.2004, X B 155/03, BFH/NV 2004, 343; FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 27.09.2002, 1 K 167/02, EFG 2003, 130).
  • BFH, 14.03.2005 - II B 33/04

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; Willkürentscheidung

    Willkür ist anzunehmen, wenn die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).
  • FG Münster, 08.03.2005 - 6 K 2914/04

    Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners; Voraussetzungen für

    Selbst wenn man hiervon ausginge, wäre der angefochtene Verwaltungsakt nicht fehlerhaft, weil im konkreten Fall wegen der vorliegenden Voraussetzungen § 4 Abs. 1 AnfG eine Ermessensreduzierung auf 0 vorliegt (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).
  • FG München, 18.05.2010 - 1 K 487/07

    Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO bei der Auswertung eines

    Es bestehen keine Bedenken, die Rechtsgrundlage auszutauschen, soweit der festgestellte Sachverhalt den Tatbestand einer anderen Norm erfüllt und diese das materielle Ergebnis trägt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 2003, IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Gegen den Austausch der Rechtsgrundlage bestehen vorliegend insbesondere auch deshalb keine Bedenken, da der Tatbestand des § 173 AO auf der Rechtsfolgenseite keine Ermessensentscheidung des Finanzamts abverlangt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06

    Aufhebung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - 11 K 2389/07

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Erhebung von Einfuhrabgaben für einen

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