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   BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03   

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https://dejure.org/2003,9565
BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03 (https://dejure.org/2003,9565)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2003 - XI B 47/03 (https://dejure.org/2003,9565)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2003 - XI B 47/03 (https://dejure.org/2003,9565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 34; ; FGO § 69; ; FGO § 69 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34; FGO § 69; StEntlG (1999/2000/2002)
    Rückwirkende Änderung des § 34 EStG; Verfassungswidrigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 34 EStG bei Vereinbarungen des AN mit seinem ArbG nach Einbringung des Gesetzentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03
    Zur Begründung stützt er sich im Wesentlichen auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. November 2002 XI R 42/01 (BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257).

    Aus dem (späteren) Vorlagebeschluss des erkennenden Senats in BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257 ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03
    Der BFH habe im Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96 (BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger sich bis zur Verkündung (Veröffentlichung) des Gesetzesbeschlusses auf die bis dahin geltende Rechtslage berufen dürfe; Rechtssicherheit hinsichtlich einer (beabsichtigten) Gesetzesänderung trete erst zu diesem Zeitpunkt ein.

    Da sich der Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer (vgl. § 13 des Umsatzsteuergesetzes) wesentlich vom Zeitpunkt der Entstehung der Einkommensteuer (vgl. § 36 Abs. 1 EStG) unterscheidet, können sich ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden In-Kraft-Tretens des StEntlG 1999/2000/2002 auch nicht aus dem zur Umsatzsteuer ergangenen Urteil des BFH in BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426 ergeben.

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03
    Der BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 94/02 (BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18) sei nicht einschlägig, weil im Streitfall die Abfindungsvereinbarung bereits im Jahr 1998 geschlossen worden sei.

    Mit Beschluss in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18 hat der erkennende Senat in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu rückwirkenden Gesetzen entwickelten Rechtsgrundsätze entschieden, dass an dem rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 jedenfalls insoweit verfassungsrechtlich keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 FGO bestehen, als hiervon Entschädigungen erfasst werden, die zu einem Zeitpunkt vereinbart wurden, in dem die beabsichtigte Gesetzesänderung bekannt war.

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG zum sog. Ankündigungseffekt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, Finanz-Rundschau --FR-- 1998, 377) war danach ein Vertrauen des Antragstellers im Dezember 1998 auf ein Fortbestehen der bis dahin geltenden Gesetzeslage nicht mehr geschützt.
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