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BFH, 27.01.2004 - II B 120/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 82; ; FGO § 84; ; ZPO § 386 Abs. 1; ; ZPO § 386 Abs. 3; ; ZPO § 387; ; AO 1977 § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; ; BNotO § 18 Abs. 1; ; BNotO § 18 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erscheinungspflicht von Zeugen bei Auskunftsverweigerungsrecht
- datenbank.nwb.de
Nichterscheinen eines Notars als Zeugen, der sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2002 - 2 K 754/97
- BFH, 27.01.2004 - II B 120/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 658
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.01.1986 - IX B 5/85
Kostentragung bei Beschwerde - Ausbleiben eines Zeugen - Auferlegung von Kosten - …
Auszug aus BFH, 27.01.2004 - II B 120/02
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen in sinngemäßer Anwendung des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.V.m. § 467 der Strafprozessordnung der Staatskasse zur Last (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 1986 IX B 5/85, BFHE 145, 314, BStBl II 1986, 270). - BFH, 04.08.1993 - II B 25/93
Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft wegen unentschuldigten Ausbleibens …
Auszug aus BFH, 27.01.2004 - II B 120/02
Das FG beruft sich im Übrigen zu Unrecht auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. August 1993 II B 25/93 (BFH/NV 1994, 640).
- BFH, 07.03.2007 - X B 76/06
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten …
Denn nach § 82 FGO i.V.m. § 386 Abs. 3 ZPO ist der Zeuge, der sich auf ein solches Recht beruft, nur dann von seiner Pflicht befreit, in dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin zu erscheinen, wenn er seine Weigerung zuvor schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 II B 120/02, BFH/NV 2004, 658). - BFH, 18.08.2010 - I B 110/10
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10
Pflicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen zum Erscheinen in der …
Soweit die Rechtsprechung gleichwohl Ordnungsgelder gegen das Zeugnis verweigernde, nicht erschienene Zeugen verhängt hat, beruht das darauf, dass die Zeugen ihre Weigerung dem Gericht nicht oder nach einer Änderung der Sachlage (Erteilung der Aussagegenehmigung) nicht nochmals gemäß § 386 I ZPO mitgeteilt haben (Beschluss des BFH vom 4.8.1993, Az. II B 25/9, BFH/NV 1994, 640 - vgl. dazu klarstellend BFH Beschluss vom 27.1.2004, Az. II B 120/02, BFH/NV 2004, 658;… RG JW 1896, 583, 586 - insoweit ungenau zitiert bei Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2006, § 386 Rn 15 in Fn 13).