Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.12.2005

Rechtsprechung
   BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05   

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https://dejure.org/2005,17279
BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05 (https://dejure.org/2005,17279)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2005 - XI B 2/05 (https://dejure.org/2005,17279)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - XI B 2/05 (https://dejure.org/2005,17279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensfehler i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Rüge von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05
    Dieser Tatbestand erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der FG (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen -

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05
    Verfahrensfehler in diesem Sinne sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620), z.B. ein Verstoß gegen § 76 FGO (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) oder gegen § 96 FGO (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder die vermeintliche Bindung an nicht bestehende Beweisregeln).
  • BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03

    Einem Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnliche Tätigkeit;

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr: STRE200451115).
  • BFH, 31.03.1999 - III B 122/98

    Außergewöhnliche Belastung; Erstattung von Krankheitskosten

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - XI B 2/05
    Der Kläger hätte aber auch darlegen müssen, dass diese Umstände dazu geführt hätten, dass die angefochtene Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 31. März 1999 III B 122/98, BFH/NV 1999, 1326).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17633
BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05 (https://dejure.org/2005,17633)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2005 - XI E 2/05 (https://dejure.org/2005,17633)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - XI E 2/05 (https://dejure.org/2005,17633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 4 a.F.; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    GKG § 8 Abs. 1 § 21 Abs. 1
    Erinnerung - keine nochmalige Überprüfung bestandskräftiger Gerichtsentscheidungen

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzlich keine nochmalige Überprüfung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen im Kostenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01

    Zu den Voraussetzungen der Annahme gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05
    Der erkennende Senat hat --wie mittlerweile auch vom BVerfG bestätigt (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2005 2 BvR 1572/01, BFH/NV 2005, Beilage 2, 112, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 352)-- nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen, sondern den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Anzahl der erworbenen und veräußerten Objekte, der fehlenden ausdrücklichen langfristigen Vermietung und der vollständigen Fremdfinanzierung der Wohnungskäufe gewürdigt.
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05
    Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) legte gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Februar 2003 Revision ein, die durch Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 25/03 (BFH/NV 2004, 1399) als unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97

    Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05
    Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige Vorschriften in Betracht (BFH-Beschluss vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 1764/04
    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - XI E 2/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 17. März 2005 1 BvR 1764/04 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 19.04.2006 - VI E 1/06

    Streitwert: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nicht die Fehlerhaftigkeit der Gerichtsentscheidung geltend gemacht werden, die der Kostenrechnung zugrunde liegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602, m.w.N.; vom 1. Dezember 2005 XI E 2/05, BFH/NV 2006, 596, und vom 9. November 2005 VIII S 8/05, BFH/NV 2006, 575).
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