Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.02.2007

Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2007 - III B 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11258
BFH, 08.02.2007 - III B 11/06 (https://dejure.org/2007,11258)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2007 - III B 11/06 (https://dejure.org/2007,11258)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - III B 11/06 (https://dejure.org/2007,11258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    AgB: Austausch asbestbelasteter Elektro-Speicheröfen

  • datenbank.nwb.de

    Austausch einer asbestbelasteten Heizung als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - III B 11/06
    Der Senat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Ersetzung gesundheitsgefährdender Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können und in welcher Form die erforderlichen Nachweise zu erbringen sind (Senatsurteile vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, betreffend Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses; vom 23. Mai 2002 III R 52/99, BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592, betreffend formaldehydbelastete Schlafzimmermöbel; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2005 III B 74/05, BFH/NV 2006, 734, betreffend Renovierungskosten wegen Hausstauballergie).

    Die Ermittlung des Vorteilsausgleichs obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; der Senat hat die Berechnungsmethode im Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 3923/96 E (EFG 1999, 1075) ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil in BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, unter II. 3. c).

  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - III B 11/06
    Der Senat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Ersetzung gesundheitsgefährdender Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können und in welcher Form die erforderlichen Nachweise zu erbringen sind (Senatsurteile vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, betreffend Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses; vom 23. Mai 2002 III R 52/99, BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592, betreffend formaldehydbelastete Schlafzimmermöbel; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2005 III B 74/05, BFH/NV 2006, 734, betreffend Renovierungskosten wegen Hausstauballergie).
  • FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 3923/96

    Außergewöhnliche Belastung: Ersatz von asbesthaltigem Dach

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - III B 11/06
    Die Ermittlung des Vorteilsausgleichs obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; der Senat hat die Berechnungsmethode im Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 3923/96 E (EFG 1999, 1075) ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil in BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, unter II. 3. c).
  • BFH, 22.12.2005 - III B 74/05

    Außergewöhnliche Belastung: Renovierungskosten wegen Hausstauballergie

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - III B 11/06
    Der Senat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Ersetzung gesundheitsgefährdender Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können und in welcher Form die erforderlichen Nachweise zu erbringen sind (Senatsurteile vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, betreffend Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses; vom 23. Mai 2002 III R 52/99, BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592, betreffend formaldehydbelastete Schlafzimmermöbel; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2005 III B 74/05, BFH/NV 2006, 734, betreffend Renovierungskosten wegen Hausstauballergie).
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 2455/96

    Austausch von Elektrospeicherheizungen

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - III B 11/06
    Die Nutzungsdauer einer Nachtstromspeicherheizung betrage nach dem Urteil des FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 2455/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1202) sowie dem Erlass des Finanzsenators Bremen vom 24. Februar 2000 (Finanz-Rundschau 2000, 530) ca. 25 Jahre.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Dabei obliegt die Ermittlung des Vorteilsausgleichs dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2007 III B 11/06, BFH/NV 2007, 1108, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07

    Zukünftige Tätigkeit begründet keine unbeschränkte Abzugsfähigkeit der

    Die Berechnung entspreche der des Urteils des FG Düsseldorf vom 22.07.1999 - 10 K 3923/96 E, die der BFH ausdrücklich gebilligt habe (a.a.O. u. Beschl. v. 08.02.2007 - III B 11/06).
  • FG München, 07.10.2008 - 6 K 2375/07

    Kosten für die Sanierung einer Außenfassade nur mit qualifiziertem Nachweis als

    Bei der Beseitigung solcher altersbedingten Schäden entsteht für den Kläger aber durch den Ersatz "alte Fassade gegen neue Fassade" ein wirtschaftlicher Vorteil, der zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts Bremen 1 95 112 K 6 vom 19. März 1998, EFG 1998, 1134 und BFH vom 8. Februar 2007 III B 11/06, BFH/NV 2007, 1108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19023
BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06 (https://dejure.org/2007,19023)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2007 - IX B 52/06 (https://dejure.org/2007,19023)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - IX B 52/06 (https://dejure.org/2007,19023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a
    Abgrenzung erstmalige Gebäudeherstellung - Fertigstellung Rohbau

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von erstmaliger Gebäudeherstellung und Fertigstellung eines Gebäudes durch Ausbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06
    Danach schließen Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut nicht aus, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes umgestaltet wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652, sowie vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).

    Vielmehr erfordert die Frage, ob eine Umgestaltung in ein anderes Wirtschaftsgut ("aliud") vorliegt oder nicht, einen wertenden Vergleich von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (BFH-Urteil in BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135, unter II. 3. der Gründe).

  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06
    Danach schließen Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut nicht aus, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes umgestaltet wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652, sowie vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).
  • BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02

    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IX B 52/06
    Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht